Klimaschutz und Natur

Klimapakt Soest - klimaneutrale Stadt bis 2030

Die Gesamtstadt Soest soll bis 2030 klimaneutral werden. Dieses Ziel hat der Rat der Stadt Soest im Juni 2020 beschlossen. Der Masterplan Klimapakt Soest beschreibt die Ausgangslage in Soest sowie den Weg, um dieses Ziel zu erreichen. Der Rat der Stadt Soest hat diesen Masterplan am 28. April 2021 beschlossen.

Bereits im Juni 2020 hatte der Rat einen Katalog an Sofortmaßnahmen für den Klimaschutz auf den Weg  gebracht. Weitere Maßnahmen aus dem Masterplan werden 2021 starten. Erste Maßnahme ist das 2000-Dächer-Programm bis 2030. Das Förderprogramm zur Photovoltaik ist am 03. Mai 2021 gestartet.

Sie können die politisch beschlossenen Dokumente einsehen:

Beschlussvorlage

Anlage 1 Präsentation Masterplan Klimapakt

Anlage 2 Maßnahmensteckbriefe

Verkehrsentwicklungsplan Klima+ (VEP Klima+) als Teil des Klimapaktes

Masterplan Klimapakt Soest  - Wege zur Klimaneutralität 2030 für Stadt und Konzern

1. Bericht zum Controlling der Kennzahlen und Maßnahmen  

2. Bericht zum Controlling der Kennzahlen und Maßnahmen inkl. Halbzeitbericht der Ratsperiode 2020-2025

Darüber hinaus ist die Stadt Soest bereits lange in vielen unterschiedlichen Feldern des Klima- und Naturschutzes aktiv. Die Bandbreite reicht von Einzelmaßnahmen zum Insektenschutz über Bürgerberatungsangebote  bis hin zu strategischen Konzepten beispielsweise zur Quartierssanierung oder der Klimafolgenanpassung. Engagierte Partner sind dabei die  Zentrale Grundstückswirtschaft Soest und die Stadtwerke Soest.

Weitere Einzelheiten zu den bisherigen Aktivitäten sind hinter den folgenden Links zu finden.

Aktuelle Förderprogramme Klimaschutz

Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die energetische Sanierung von Wohngebäuden ein wichtiges Handlungsfeld, denn private Haushalte benötigen für das Heizen von Räumen mehr als zwei Drittel ihres Energieverbrauches. Die kommunale Förderung soll neben der Bafa- und der KFW-Förderung ein zusätzlicher Anreiz für Soester Bürger sein, in die energetische Gebäudesanierung zu investieren.

Hier geht es zur Website mit den Förderrichtlinien und Antragsformularen. 

Die Stadt Soest legt auch 2021 wieder ein Förderprogramm für Lastenräder auf. Die Förderung ist als eine Maßnahme zur Verkehrswende und damit zur angestrebten Klimaneutralität zu sehen. Dazu brauchen wir weniger Autoverkehr und mehr Fahrradverkehr. Gefördert werden neue elektronisch unterstützte oder muskelbetriebene Lastenräder. Neu ist, dass auch Lastenanhänger und Kinderfahrradanhänger gefördert werden. Mit Lastenrädern können vielfältige Alltagsherausforderungen gemeistert werden, z.B. Kinder wegbringen und holen oder einen größeren Einkauf bewältigen. So können Menschen auch ohne Auto mobil sein, vielleicht den Dritt- oder Zweitwagen oder sogar das einzige Auto abschaffen.

Die Förderung ist für Privathaushalte in Form einer Anteilsfinanzierung von 500 € für ein Lastenrad und 100 € für einen Lastenhänger vorgesehen.

Die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen im pdf-Format finden Sie hier. Sie können den Antrag auch vollständig digital stellen.

Zu dem können Sie sich hier einen Kurzfilm zum Thema  "Förderprogramm Lastenräder der Stadt Soest" ansehen.

Auch für den gewerblichen Einsatz (auch Vereine) von Lastenrädern gibt es Fördermaßnahmen des Bundes bzw. des Landes NRW: Fördermaßnahme progres.nrw.

Gefördert werden E-Lastenfahrräder mit 30 % der Anschaffungskosten, max. 2.100 €: Fördermaßnahme des Bundesamtes für Wirtschaft.

Gefördert werden Lasten-E-Bikes und E-Lastenfahrradanhänger bis 25 % der Anschaffungskosten, max. 2.500 €.

Der Klimawandel ist bereits spürbar und die Prognosen sagen eine Häufung extremer Wetterereignisse voraus. Vor diesem Szenario ist ein klimaschonendes Handeln aber auch die Einstellung auf veränderte Klimabedingungen erforderlich. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Soest das Förderprogramm Klimafolgenanpassung:JetztHandeln entwickelt, aus dem Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung unterstützt werden sollen.

Es können Fördermittel für verschiedene Maßnahmenbausteine gewährt werden:

Bei dem Förderbaustein Dach- und Fassadenbegrünung werden freiwillige Maßnahmen zu Dach- und Fassadenbegrünungen gefördert. Private Objekte werden mit max. 15.000 € je Objekt und gewerbliche Liegenschaften, Vereine mit max. 35.000 € je Objekt. Es werden max. 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten gefördert.

Bei Regenwasserspeichern (Zisternen) wird der Kauf oder die Herstellung eines Speichers gefördert. Die Förderhöhe beträgt max. 50 % der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 3.500 € je Grundstück. Bei gewerblichen Grundstücken, Vereinen gilt ein Höchstbetrag von 10.000 € je Grundstück.

Bei Entsiegelungen beträgt die Förderung max. 50 % der förderfähigen Kosten und insgesamt höchstens 5.000 € je Grundstück bei privaten Objekten. Bei gewerblich genutzten Objekten, Vereinen gilt ein Höchstbetrag von max. 20.000 € je Grundstück.

Bei Neuanpflanzungen von standortgerechten Laubbäumen, Laubgehölz-Hecken und Obstbäumen beträgt die Förderung max. 50 Prozent der zuschussfähigen Kosten bis max. 200 Euro je Laubbaum und max. 50 Euro je Obstbaum. Bei Heckenpflanzungen beträgt der Zuschuss 10 Euro pro lfd. Meter.

Bei Versickerungssystemen (Mulde, Rigole, Mulde-Rigole) liegt die Förderhöhe bei bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 3.500 € je Grundstück. Bei gewerblich genutzten Grundstücken, Vereinen gilt ein Höchstbetrag von 10.000 € je Grund- 

stück. Gefördert wird die Einrichtung eines Versickerungssystems ab einer Mindestgröße von 15 qm.

 

Informationen zu Versickerungssystemen gibt es auf der Internet-Seite „Ihre Experten für Garten und Landschaft“. 

https://info-regenwasser.de/

Details entnehmen Sie bitte unserer Förderrichtlinie.

Ob Sie Fördermittel beantragen können und wie dies funktioniert erfahren Sie hier:

1. Antrag

Die Antragstellung ist über ein pdf-Formular oder digital möglich:

Antragsformular

digitale Antragstellung

Dem vollständig ausgefüllten Antrag fügen Sie alle erforderlichen Anlagen bei. Welche dies sind, entnehmen Sie dem Antrag. Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag mit Anlagen bei uns ein:

Stadt Soest, Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung, Geschäftsstelle Klimaschutz, Windmühlenweg 21, 59494 Soest. Auch gerne per E-Mail in elektronischer Form an: klimajetzthandeln@soest.de.

2. Bewilligung

Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, prüfen wir Ihren Antrag. Erfüllt Ihr Vorhaben die Fördervoraussetzungen erhalten Sie die Bewilligung in Form eines schriftlichen Bescheides, der die maximale Höhe des bewilligten Zuschusses angibt.

Wichtig: Vor Erhalt des Bescheides darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden!

3. Abschluss

Wenn Ihre Maßnahme abgeschlossen ist, reichen Sie Ihre Belege (Rechnungen, Zahlungsbelege, Fotos etc. im Original) bei der Stadt Soest ein. Nach Prüfung erfolgt die Überweisung auf das im Antrag genannte Konto.

Begrünung und Solarenergie kombinieren

Die gleichzeitige Dachbegrünung und solare Nutzung auf ein und demselben Dach bietet Vorteile für die Energiegewinnung, Vorteile für das Bauwerk und hat stadtökologische Vorteile. Eine Dachbegrünung sorgt für „kühlere“ Verhältnisse auf dem Dach, was den Wirkungsgrad einer Solaranlage erhöht. Dachbegrünung und Solarnutzung schaffen Synergieeffekte im Hinblick auf Energieeinsparpotentiale durch Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung ergänzt durch die wärmedämmende Wirkung eines Gründaches. Die Kombination bietet sich insbesondere für flache oder flach geneigte Dächer an. Dachbegrünung und Solarnutzung muss kein Widerspruch sein, sondern bei entsprechenden Voraussetzungen kann ein und dasselbe Dach für beides genutzt werden.

Weitere Hinweise

Gründachkataster NRW

Seit dem 15. April 2021 ist das Gründachkataster NRW online. Hier finden Sie grundstücksbezogen Hinweise zu Dachflächen.

Die Aufstellung des LANUV NRW zeigt für alle mehr als 11 Millionen verfügbaren Dachflächen Nordrhein-Westfalens an, ob eine Dachbegrünung ggfls. möglich ist. Insgesamt wurde eine Dachfläche von rund 1.400 km² untersucht. Davon eignen sich rund 440 km² für eine Dachbegrünung. Das entspricht ungefähr der Größe der Stadt Köln. Das Potenzial ist hier für die einzelnen Verwaltungsebenen abrufbar.

Zur Beurteilung der Eignung eines Daches wurden Parameter wie Dachneigung, Exposition und Verschattung herangezogen. Statische Informationen zu den Dächern liegen jedoch nicht vor und sind individuell für jede potenziell geeignete Dachteilfläche prüfen zu lassen. Die Dächer können adressscharf mit Hilfe des Auswahlfensters gesucht werden. Für die ausgewählten Teilflächen werden dann detaillierte Berechnungen der Basisparameter wie Fläche, Dachneigung, Niederschlagsmenge, thermische Belastungssituation, Standort und Herkunftsgebiet für Regionsaatgut ausgegeben.

Zusätzlich sind entsprechende Pflanzenlisten sowie weiterführende Links zu Fachbetrieben hinterlegt. Basierend auf einer Auswahl zur möglichen Substratdicke des nachzurüstenden Gründaches werden weitere Potenzialberechnungen für die Parameter Gewicht, Retentionspotenzial bei Starkregen, potenzieller jährlicher Niederschlagsrückhalt, mittlere Verdunstungskühlleistung pro Jahr, jährliches Einsparpotenzial der Niederschlagswassergebühr, CO2-Bindungspotenzial und Feinstaubbindung dargestellt.

Anschließend wird eine auf Expertenschätzung basierende Kostenschätzung angezeigt. Am Ende kann angegeben werden, ob zusätzlich zum Gründach auch eine Photovoltaikanlage geplant ist. Wenn dem so ist, wird mittels externem Link direkt auf das Solarkataster NRW zur selben Dachfläche weitergeleitet, um dort den möglichen Solarertrag mitberechnen zu können.

Information zu einem weiteren staatlichen Förderprogramm

Es gibt noch weitere Fördermöglichkeiten für eine Dachbegrünung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (bei der Maßnahme Dämmung des Daches).

Wohngebäude: Investitionszuschuss bis max. 20 Prozent im Zuge einer Dachdämmung

Nichtwohngebäude: Investitionszuschuss bis max. 20 Prozent, bis max. 2.000 Euro förderfähige Kosten je qm.

Das neue Förderprogramm der Stadt Soest unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen umzusetzen. Ziel ist es, durch finanzielle Zuschüsse von bis zu 50% der Kosten (maximal 500 Euro pro Antrag) Schäden zu minimieren und die Klimaresilienz der Stadt zu stärken. Gefördert werden u.a. druckdichte Türen, Schutzsysteme sowie Aufkantungen an Gebäuden.

Richtlinie Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen

Antrag Hochwasserschutz

Schottergärten bieten leider kaum Lebensraum für Insekten und Pflanzen, sie speichern die Sommerhitze und behindern den Wasserkreislauf, da weder Versickerung noch Verdunstung möglich sind. Insbesondere im Hinblick auf die Klimaveränderungen und die damit einhergehende Steigerung von Hitzestress und Starkregenereignissen ist die Umwandlung von Schottergärten in naturnahe Flächen unerlässlich. 

Doch der Austausch von tristem Schotter gegen blühende Stauden und Gehölze freut nicht nur die Bienen, Schmetterline und andere Insekten – die lebendige Vielfalt, die kühlende Wirkung und die Filterung von Schadstoffen aus der Luft erfreuen Auge und Seele und erhöhen die Lebensqualität in den Quartieren. 

Die Stadt Soest fördert die Umwandlung von Schottergärten in naturnahe Gärten mit einem Zuschuss von bis zu 2.000€. Dabei beträgt die Förderquote im ersten Jahr 80%, danach wird sie jedes Jahr um 10% verringert – schnell sein lohnt sich also!

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  1. Gärtnerische Dienstleistungen, welche durch einen Fachbetrieb ausgeführt wurden (Entsorgung und Abfuhr von Schotter und weiteren für die Entsiegelung zu entfernenden Materialien, Bodenvorbereitung, Pflanzung und Herrichtung)
  2. Beschaffung von Pflanzmaterialien für die Begrünung (z.B. Mutterboden, Saatgut, Sträucher, Stauden)
  3. Beschaffung von Materialien für die Schaffung weiterer Lebensräume für heimische Arten (z.B. Nisthilfen für Vögel und Insekten).

 

Die Vorgaben der Förderrichtlinie sind zu beachten. Die Richtlinie, sowie die Antragsunterlagen finden Sie unten. Eine digitale Antragstellung ist möglich unter Antrag auf Förderung für die Umgestaltung von Schottergärten in naturnahe Gärten - Einwilligungserklärung

Anträge und Fragen sind zu richten an:

Frau Carlotta Bauer

E-Mail: c.bauer@soest.de

Tel.: 02921 103 3333

 

Förderrichtlinie zur Umgestaltung von Schottergärten

Förderantrag 

Sofortmaßnahmen 2020

Die Haushalte in Soest erhielten im Sommer 2020 die erste Klimaschutz-Broschüre der Stadt. Das achtseitige Heft zieht eine Zwischenbilanz der Klimaschutzmaßnahmen seit 2009 und gibt einen Ausblick auf viele Herausforderungen und Projekte, die es in der Zukunft geben wird. Die Stadt soll bekanntlich bis 2030 klimaneutral werden.

Für 30 Euro den ganzen Monat lang in Soest Bus fahren - das neue SoestTicket macht es möglich. Zum 1. September 2020 startete das durch die Stadt rabattierte Monatsticket-Abonnement, welches das Busfahren attraktiver machen und auf diese Weise auch dem Klimaschutz dienen soll.

SoestTicket

Durchfahrender Bus

Das SoestTicket ist ein Monatsticket, welches im gesamten Stadtgebiet (Kernstadt und Ortsteile) im Buslinienverkehrt gilt. Es ist ausschließlich im Monatsabonnement zum Preis von 30 Euro pro Monat erhältlich. Das Ticket wird gemeinsam von der Stadt Soest und der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) angeboten. Dazu rabattiert die Stadt Soest das normale Monatsticket der RLG. Ziel des SoestTickets ist es, den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalte und somit einen Beitrag zu einer klimafreundlichen Verkehrswende zu leisten.

Das SoestTicket gilt grundsätzlich für eine Person und man ist 12 Monate daran gebunden. Wochentags dürfen im Zeitraum von 19:00 bis 3:00 Uhr in der Früh zusätzlich zum eigentlichen Ticketnutzer eine weitere Person ab 15 Jahre und zusätzlich 3 Personen unter 15 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden.  Alternativ kann anstelle einer Person auch ein Fahrrad mitgeführt werden. Insgesamt sind zu den genannten Zeiten somit fünf Beförderungsfälle (maximal 2 Personen ab 15 Jahre) inklusive des Ticketinhabers zulässig.

Der Vertrieb des soestTickets läuft über die Stadt Soest. Interessierte bestellen das SoestTicket-Abo per E-Mail an soestticket@soest.de. Die Bestellung muss jeweils bis zum 15. des Vormonats erfolgen. Dazu sind drei ausgefüllte Formulare notwendig: Bestellschein, Datenschutzhinweise und Lastschriftmandat. Diese Formulare stehen zum Download hier bereit.

 

30 Euro / Monat

Bestellschein SoestTicket (siehe Formulare)

Datenschutzhinweis SoestTicket (siehe Formulare)

SEPA-Lastschriftmandat SoestTicket (siehe Formulare)

Frau Lena Fehrmann

Stadt- und Verkehrsplanerin l.fehrmann@soest.de 02921 / 103-3029 AG Verkehrsplanung Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung Adresse | Öffnungszeiten | Details

Rathaus II
Raum: 2.23
Windmühlenweg 21
59494 Soest

Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:30 - 12:30

Frau Iris Lenze

i.lenze@soest.de 02921/ 103 - 3118 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung Adresse | Öffnungszeiten | Details

Rathaus II
Raum: 2.07
Windmühlenweg 21
59494 Soest

TagUhrzeit
Montag:08:30 - 12:00
Dienstag:08:30 - 12:00
Mittwoch:08:30 - 12:00
Donnerstag:08:30 - 12:00
Freitag:08:30 - 12:00
SoestTicket, Bus fahren, Ticket

Sechs Fahrräder und vier Pedelecs erweitern den Fuhrpark der Dienstfahrzeuge von Stadtverwaltung und Kommunalen Betrieben Soest (KBS). Die Anschaffung der Zweiräder ist eine der Sofortmaßnahmen zum Klimaschutz, welche durch den Rat am 25. Juni 2020 beschlossen wurden.

Ihre Ansprechpersonen

Herr Tim Scharschuch
Klimaschutzbeauftragter

Nebenstelle Markt 13
Markt 13
59494 Soest

t.scharschuch@soest.de 02921 103-3127
Herr Rainer Wolf
Klimafolgenanpassung / Förderprogramm Klimafolgenanpassung.JetztHandeln / Förderprogramm Lastenräder

Nebenstelle Markt 13
Markt 13
59494 Soest

r.wolf@soest.de 02921 103-3022
Frau Barbara Eickhoff
Sanierungsmanagerin

Nebenstelle Markt 13
Markt 13
59494 Soest

b.eickhoff@soest.de 02921 103-3126
Herr Hendrik Renninghoff
Projektmanager Klimaschutz

Nebenstelle Markt 13
Markt 13
59494 Soest

h.renninghoff@soest.de 02921 103-3128
Herr Schulte-Weber
Sanierungsmanager

Nebenstelle Markt 13
Markt 13
59494 Soest

u.schulte@soest.de 02921 103-3125
Frau Carlotta Bauer
Projektmanagerin Klimaschutz

Nebenstelle Markt 13
Markt 13
59494 Soest

c.bauer@soest.de 02921 103-3333

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
17.11.2021 | 11:59 Uhr