Klimapakt Soest - klimaneutrale Stadt bis 2030

Die Gesamtstadt Soest soll bis 2030 klimaneutral werden. Dieses Ziel hat der Rat der Stadt Soest im Juni 2020 beschlossen. Der Masterplan Klimapakt Soest beschreibt die Ausgangslage in Soest sowie den Weg, um dieses Ziel zu erreichen. Der Rat der Stadt Soest hat diesen Masterplan am 28. April 2021 beschlossen.
Bereits im Juni 2020 hatte der Rat einen Katalog an Sofortmaßnahmen für den Klimaschutz auf den Weg gebracht. Weitere Maßnahmen aus dem Masterplan werden 2021 starten. Erste Maßnahme ist das 2000-Dächer-Programm bis 2030. Das Förderprogramm zur Photovoltaik ist am 03. Mai 2021 gestartet.
Sie können die politisch beschlossenen Dokumente einsehen:
Anlage 1 Präsentation Masterplan Klimapakt
Verkehrsentwicklungsplan Klima+ (VEP Klima+) als Teil des Klimapaktes
Masterplan Klimapakt Soest - Wege zur Klimaneutralität 2030 für Stadt und Konzern
1. Bericht zum Controlling der Kennzahlen und Maßnahmen
Darüber hinaus ist die Stadt Soest bereits lange in vielen unterschiedlichen Feldern des Klima- und Naturschutzes aktiv. Die Bandbreite reicht von Einzelmaßnahmen zum Insektenschutz über Bürgerberatungsangebote bis hin zu strategischen Konzepten beispielsweise zur Quartierssanierung oder der Klimafolgenanpassung. Engagierte Partner sind dabei die Zentrale Grundstückswirtschaft Soest und die Stadtwerke Soest.
Weitere Einzelheiten zu den bisherigen Aktivitäten sind hinter den folgenden Links zu finden.
Klimaschutzmaßnahmen 2022/2023
Erfolgreiches Förderprogramm für PV-Anlagen in Soest endet
Der Fördertopf des Programms, das sich im dritten und letzten Jahr befindet, wird bereits in den kommenden Wochen ausgeschöpft sein, wodurch nur noch wenige Anträge genehmigt werden können, bevor die Fördermittel erschöpft sind.
Auf dem Weg zur Klimaneutralität zählt der Ausbau der Erneuerbaren Energien als wichtiger Wegbereiter. Eine flächenmäßige Nutzung von Solarenergie auf Dächern ist eine wesentliche Säule dezentraler und erneuerbarer Energieversorgung.
Die Stadt Soest hat im Rahmen des Masterplans Klimapakt 2030 das „2000-Dächer- Programm“ beschlossen. Dazu wurde ein kommunales Förderprogramm Photovoltaik aufgelegt, über das auch stationäre elektrische Batteriespeicher gefördert werden.
Hier können Sie sich einen Kurzfilm zum Thema "Förderprogramm Photovoltaik der Stadt Soest" ansehen.
Zudem können Sie hier die BürgerSolarBeratung kostenlos in Anspruch nehmen.

Private Eigentümer von im Stadtgebiet Soest liegenden Wohngebäuden können für die Installation einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage auf ihrem Wohngebäude im Gebiet der Stadt Soest eine Förderung beantragen. Zudem kann ergänzend zu der neu installierten Anlage auch eine Förderung für einen elektrischen Batteriespeicher beantragt werden. Seit dem 1. Juli 2021 umfasst das kommunale Förderprogramm auch nachgerüstete elektrische Batteriespeicher. Der Antrag muss der Förderrichtlinie entsprechen. Die Fördersumme ist jeweils auf einen einmaligen Förderbetrag von 500 € begrenzt.


Hier finden Sie die dazugehörige Förderrichtlinie, den Antrag und die Eigenerklärung.
Abweichend von der Gestaltungssatzung für die Soester Altstadt können seit Oktober 2022 unter bestimmten Bedingungen auch Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf einsehbaren Dachflächen innerhalb der Soester Wälle installiert werden.
Hier erhalten Sie nährere Informationen: Photovoltaik und Solarthermie auf Altstadt-Dächern.
Das Solarkataster bietet Ihnen eine erste Möglichkeit zu schauen, inwieweit die Ausrichtung Ihrer Dachflächen für eine Photovoltaikanlage grundsätzlich geeignet ist.
Das Netzwerk „Sanieren mit Zukunft“ im Kreis Soest bietet jeden 4. Donnerstag im Monat eine kostenlose Initialberatung zum Thema Photovoltaik an. Eine Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen in der Geschäftsstelle des Netzwerkes unter der Telefonnummer 02921 892-205 oder per E-Mail über sanierenmitzukunft(at)kh-hl.de bei Michaela Potthoff zwingend erforderlich. Sie leitet die Anfragen an den Berater Dipl.-Ing. Manfred Einerhand weiter, der dann zum verabredeten Termin Kontakt aufnimmt.
Hier finden Sie den Online-Implusvortrag vom 1. Juni 2021 zum Thema "Private und Gewerbliche PV-Anlangen bis 30kBp". Der Vortrag wurde vom Netzwerk "Sanieren mit Zukunft im Kreis Soest" in Kooperation mit der Verbraucherzentrale und der Stadt Soest angeboten.
Im Rahmen der Förderinstrumente für die Energiewende wird seit dem 1. April öffentlicher Ladeinfrastruktur auch nicht öffentliche Ladeinfrastruktur in Verbindung mit einer neu zu errichteten EE-Anlage gefördert.

Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die energetische Sanierung von Wohngebäuden ein wichtiges Handlungsfeld, denn private Haushalte benötigen für das Heizen von Räumen mehr als zwei Drittel ihres Energieverbrauches. Die kommunale Förderung soll neben der Bafa- und der KFW-Förderung ein zusätzlicher Anreiz für Soester Bürger sein, in die energetische Gebäudesanierung zu investieren. Nach Maßgabe dieser Richtlinie gewährt die Stadt Soest Fördermittel für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, die im Stadtgebiet von Soest liegen. Wohngebäude sind Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Gebäudeeigentümer können zur energetischen Sanierung für bestimmte Einzelmaßnahmen eine Förderung in Höhe von pauschal 1.000 € beantragen. Die maximale Summe der Einzelfördermaßnahmen beträgt 7.000 € pro Antragsteller.
Hier finden Sie die Förderrichtlinie und den Antrag.
Hier können Sie Ihren Antrag auch online einreichen.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine vorherige Energie-/Sanierungsberatung durch einen anerkannten Gebäudeenergieberater und ein Energieberatungsbericht. Der Beratungsbericht ist mit der Beantragung der Förderung einzureichen.

Die Stadt Soest legt auch 2021 wieder ein Förderprogramm für Lastenräder auf. Die Förderung ist als eine Maßnahme zur Verkehrswende und damit zur angestrebten Klimaneutralität zu sehen. Dazu brauchen wir weniger Autoverkehr und mehr Fahrradverkehr. Gefördert werden neue elektronisch unterstützte oder muskelbetriebene Lastenräder. Neu ist, dass auch Lastenanhänger und Kinderfahrradanhänger gefördert werden. Mit Lastenrädern können vielfältige Alltagsherausforderungen gemeistert werden, z.B. Kinder wegbringen und holen oder einen größeren Einkauf bewältigen. So können Menschen auch ohne Auto mobil sein, vielleicht den Dritt- oder Zweitwagen oder sogar das einzige Auto abschaffen.
Die Förderung ist für Privathaushalte in Form einer Anteilsfinanzierung von 500 € für ein Lastenrad und 100 € für einen Lastenhänger vorgesehen.
Die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen finden Sie hier.
Zu dem können Sie sich hier einen Kurzfilm zum Thema "Förderprogramm Lastenräder der Stadt Soest" ansehen.
Auch für den gewerblichen Einsatz (auch Vereine) von Lastenrädern gibt es Fördermaßnahmen des Bundes bzw. des Landes NRW: Fördermaßnahme progres.nrw.
Gefördert werden E-Lastenfahrräder mit 30 % der Anschaffungskosten, max. 2.100 €: Fördermaßnahme des Bundesamtes für Wirtschaft.
Gefördert werden Lasten-E-Bikes und E-Lastenfahrradanhänger bis 25 % der Anschaffungskosten, max. 2.500 €.


Der Klimawandel ist bereits spürbar und die Prognosen sagen eine Häufung extremer Wetterereignisse voraus. Vor diesem Szenario ist ein klimaschonendes Handeln aber auch die Einstellung auf veränderte Klimabedingungen erforderlich. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Soest das Förderprogramm Klimafolgenanpassung:JetztHandeln entwickelt, aus dem Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung unterstützt werden sollen.
Es können Fördermittel für verschiedene Maßnahmenbausteine gewährt werden:
Bei dem Förderbaustein Dach- und Fassadenbegrünung werden freiwillige Maßnahmen zu Dach- und Fassadenbegrünungen gefördert. Private Objekte werden mit max. 15.000 € je Objekt und gewerbliche Liegenschaften, Vereine mit max. 35.000 € je Objekt. Es werden max. 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten gefördert.
Bei Regenwasserspeichern (Zisternen) wird der Kauf oder die Herstellung eines Speichers gefördert. Die Förderhöhe beträgt max. 50 % der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 3.500 € je Grundstück. Bei gewerblichen Grundstücken, Vereinen gilt ein Höchstbetrag von 10.000 € je Grundstück.
Bei Entsiegelungen beträgt die Förderung max. 50 % der förderfähigen Kosten und insgesamt höchstens 5.000 € je Grundstück bei privaten Objekten. Bei gewerblich genutzten Objekten, Vereinen gilt ein Höchstbetrag von max. 20.000 € je Grundstück.
Details entnehmen Sie bitte unserer Förderrichtlinie.
Ob Sie Fördermittel beantragen können und wie dies funktioniert erfahren Sie hier:
1. Antrag
Einen Förderantrag finden Sie hier. Dem vollständig ausgefüllten Antrag fügen Sie alle erforderlichen Anlagen bei. Welche dies sind, entnehmen Sie dem Antrag. Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag mit Anlagen bei uns ein:
Stadt Soest, Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung, Geschäftsstelle Klimaschutz, Windmühlenweg 21, 59494 Soest. Auch gerne per E-Mail in elektronischer Form an: klimajetzthandeln(at)soest.de.
2. Bewilligung
Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, prüfen wir Ihren Antrag. Erfüllt Ihr Vorhaben die Fördervoraussetzungen erhalten Sie die Bewilligung in Form eines schriftlichen Bescheides, der die maximale Höhe des bewilligten Zuschusses angibt.
Wichtig: Vor Erhalt des Bescheides darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden!
3. Abschluss
Wenn Ihre Maßnahme abgeschlossen ist, reichen Sie Ihre Belege (Rechnungen, Zahlungsbelege, Fotos etc. im Original) bei der Stadt Soest ein. Nach Prüfung erfolgt die Überweisung auf das im Antrag genannte Konto.
Begrünung und Solarenergie kombinieren
Die gleichzeitige Dachbegrünung und solare Nutzung auf ein und demselben Dach bietet Vorteile für die Energiegewinnung, Vorteile für das Bauwerk und hat stadtökologische Vorteile. Eine Dachbegrünung sorgt für „kühlere“ Verhältnisse auf dem Dach, was den Wirkungsgrad einer Solaranlage erhöht. Dachbegrünung und Solarnutzung schaffen Synergieeffekte im Hinblick auf Energieeinsparpotentiale durch Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung ergänzt durch die wärmedämmende Wirkung eines Gründaches. Die Kombination bietet sich insbesondere für flache oder flach geneigte Dächer an. Dachbegrünung und Solarnutzung muss kein Widerspruch sein, sondern bei entsprechenden Voraussetzungen kann ein und dasselbe Dach für beides genutzt werden.
Weitere Hinweise
Gründachkataster NRW
Seit dem 15. April 2021 ist das Gründachkataster NRW online. Hier finden Sie grundstücksbezogen Hinweise zu Dachflächen.
Die Aufstellung des LANUV NRW zeigt für alle mehr als 11 Millionen verfügbaren Dachflächen Nordrhein-Westfalens an, ob eine Dachbegrünung ggfls. möglich ist. Insgesamt wurde eine Dachfläche von rund 1.400 km² untersucht. Davon eignen sich rund 440 km² für eine Dachbegrünung. Das entspricht ungefähr der Größe der Stadt Köln. Das Potenzial ist hier für die einzelnen Verwaltungsebenen abrufbar.
Zur Beurteilung der Eignung eines Daches wurden Parameter wie Dachneigung, Exposition und Verschattung herangezogen. Statische Informationen zu den Dächern liegen jedoch nicht vor und sind individuell für jede potenziell geeignete Dachteilfläche prüfen zu lassen. Die Dächer können adressscharf mit Hilfe des Auswahlfensters gesucht werden. Für die ausgewählten Teilflächen werden dann detaillierte Berechnungen der Basisparameter wie Fläche, Dachneigung, Niederschlagsmenge, thermische Belastungssituation, Standort und Herkunftsgebiet für Regionsaatgut ausgegeben.
Zusätzlich sind entsprechende Pflanzenlisten sowie weiterführende Links zu Fachbetrieben hinterlegt. Basierend auf einer Auswahl zur möglichen Substratdicke des nachzurüstenden Gründaches werden weitere Potenzialberechnungen für die Parameter Gewicht, Retentionspotenzial bei Starkregen, potenzieller jährlicher Niederschlagsrückhalt, mittlere Verdunstungskühlleistung pro Jahr, jährliches Einsparpotenzial der Niederschlagswassergebühr, CO2-Bindungspotenzial und Feinstaubbindung dargestellt.
Anschließend wird eine auf Expertenschätzung basierende Kostenschätzung angezeigt. Am Ende kann angegeben werden, ob zusätzlich zum Gründach auch eine Photovoltaikanlage geplant ist. Wenn dem so ist, wird mittels externem Link direkt auf das Solarkataster NRW zur selben Dachfläche weitergeleitet, um dort den möglichen Solarertrag mitberechnen zu können.
Information zu einem weiteren staatlichen Förderprogramm
Es gibt noch weitere Fördermöglichkeiten für eine Dachbegrünung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (bei der Maßnahme Dämmung des Daches).
Wohngebäude: Investitionszuschuss von 20 %, max. 12.000 €.
Nichtwohngebäude: Investitionszuschuss von 20 %, 200 € Zuschuss pro qm.
Sofortmaßnahmen 2020

Die Haushalte in Soest erhielten im Sommer 2020 die erste Klimaschutz-Broschüre der Stadt. Das achtseitige Heft zieht eine Zwischenbilanz der Klimaschutzmaßnahmen seit 2009 und gibt einen Ausblick auf viele Herausforderungen und Projekte, die es in der Zukunft geben wird. Die Stadt soll bekanntlich bis 2030 klimaneutral werden.
Für 30 Euro den ganzen Monat lang in Soest Bus fahren - das neue SoestTicket macht es möglich. Zum 1. September 2020 startete das durch die Stadt rabattierte Monatsticket-Abonnement, welches das Busfahren attraktiver machen und auf diese Weise auch dem Klimaschutz dienen soll.

- Anschrift
- 001Windmühlenweg 2159494Soest
Lena
Fehrmann
Stadt- und Verkehrsplanerin
Standard
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- l.fehrmann@soest.de
- Anschrift
- 001Windmühlenweg 2159494Soest
Lena
Fehrmann
Stadt- und Verkehrsplanerin
Standard
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- l.fehrmann@soest.de
Iris
Lenze
- i.lenze@soest.de
SoestTicket

Das SoestTicket ist ein Monatsticket, welches im gesamten Stadtgebiet (Kernstadt und Ortsteile) im Buslinienverkehrt gilt. Es ist ausschließlich im Monatsabonnement zum Preis von 30 Euro pro Monat erhältlich. Das Ticket wird gemeinsam von der Stadt Soest und der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) angeboten. Dazu rabattiert die Stadt Soest das normale Monatsticket der RLG. Ziel des SoestTickets ist es, den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalte und somit einen Beitrag zu einer klimafreundlichen Verkehrswende zu leisten.
Das SoestTicket gilt grundsätzlich für eine Person und man ist 12 Monate daran gebunden. Wochentags dürfen im Zeitraum von 19:00 bis 3:00 Uhr in der Früh zusätzlich zum eigentlichen Ticketnutzer eine weitere Person ab 15 Jahre und zusätzlich 3 Personen unter 15 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden. Alternativ kann anstelle einer Person auch ein Fahrrad mitgeführt werden. Insgesamt sind zu den genannten Zeiten somit fünf Beförderungsfälle (maximal 2 Personen ab 15 Jahre) inklusive des Ticketinhabers zulässig.
Der Vertrieb des soestTickets läuft über die Stadt Soest. Interessierte bestellen das SoestTicket-Abo per E-Mail an soestticket(at)soest.de. Die Bestellung muss jeweils bis zum 15. des Vormonats erfolgen. Dazu sind drei ausgefüllte Formulare notwendig: Bestellschein, Datenschutzhinweise und Lastschriftmandat. Diese Formulare stehen zum Download hier bereit.
30 Euro / Monat
Bestellschein SoestTicket (siehe Formulare)
Datenschutzhinweis SoestTicket (siehe Formulare)
SEPA-Lastschriftmandat SoestTicket (siehe Formulare)
Frau Lena Fehrmann
Stadt- und Verkehrsplanerinl.fehrmann(at)soest.de02921 / 103-3029 AG Verkehrsplanung Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung Adresse | Öffnungszeiten | DetailsRaum: 2.23
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 08:30 - 12:30 |
Frau Iris Lenze
i.lenze(at)soest.de02921/ 103 - 3118 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung Adresse | Öffnungszeiten | DetailsRaum: 2.07
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:30 - 12:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 |
Freitag: | 08:30 - 12:00 |
Sechs Fahrräder und vier Pedelecs erweitern den Fuhrpark der Dienstfahrzeuge von Stadtverwaltung und Kommunalen Betrieben Soest (KBS). Die Anschaffung der Zweiräder ist eine der Sofortmaßnahmen zum Klimaschutz, welche durch den Rat am 25. Juni 2020 beschlossen wurden.

Ihre Ansprechpersonen
Herr Tim Scharschuch
KlimaschutzbeauftragterNebenstelle Markt 13
Markt 13
59494 Soest
t.scharschuch(at)soest.de02921 103-3127
Frau Maria Kroll-Fiedler
Umweltberaterin / Förderprogramm Photovoltaikanlage und BatteriespeicherNebenstelle Markt 13
Markt 13
59494 Soest
m.kroll(at)soest.de02921 103-3333
Herr Rainer Wolf
Klimafolgenanpassung / Förderprogramm Klimafolgenanpassung.JetztHandeln / Förderprogramm LastenräderNebenstelle Markt 13
Markt 13
59494 Soest
r.wolf(at)soest.de02921 103-3022
Frau Barbara Eickhoff
SanierungsmanagerinNebenstelle Markt 13
Markt 13
59494 Soest
b.eickhoff(at)soest.de02921 103-3126
Herr Hendrik Renninghoff
Projektmanager KlimaschutzNebenstelle Markt 13
Markt 13
59494 Soest
h.renninghoff(at)soest.de02921 103-3128