Ehrenamt

Ehrenamt ist Ehrensache

Etwa jeder dritte Deutsche ab 14 Jahren engagiert sich ehrenamtlich. Diese Menschen leisten soziale, kirchliche, kulturelle, politische, sportliche, akademische und gesellschaftliche Arbeit und stellen dafür oft ihre eigenen Bedürfnisse zurück.

Dieses millionenfache freiwillige Engagement ist auch in unserer Stadt stark ausgeprägt. Zahlreiche Vereine, Verbände, Organisationen, aber auch Einzelpersonen in Soest und den Ortsteilen engagieren sich ehrenamtlich. Ziel der Stadtverwaltung Soest ist es, das ehrenamtliche Engagement in Soest zu stärken und zu fördern. Denn das ehrenamtliche Engagement der Soester Bürgerinnen und Bürger bildet die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren oder suchen Ehrenamtliche für Ihre Institution?

 

Die Ehrenamtsbörse für den Kreis Soest bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über ehrenamtliche Tätigkeiten, die Ihren Wünschen und Neigungen entsprechen, zu informieren.

Sie können dort nach einer Registrierung selbst Zeitspenden anbieten, oder sich über die Angebote der Organisationen im Kreis Soest informieren.

Gern helfen wir Ihnen aber auch persönlich weiter, falls Sie Fragen rund um das ehrenamtliche Engagement haben.

Haben Sie Fragen zum Vereinsrecht, zu Fördermöglichkeiten oder interessieren sich Online-Informationsveranstaltungen zum Austausch mit Ehrenamtlern, finden Sie ein breit gefächertes Informationsangebot auf den Seiten der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement in Nordrhein-Westfalen

Fragen und Antworten zum Ehrenamt

Tun Sie gelegentlich etwas, womit Sie wenig, oder gar nichts verdienen. Es zahlt sich aus!

(Oliver Hassenkamp, Jugendbuchautor)

 

Als ehrenamtlich tätiger Mensch bekommen Sie keinen Gehaltsscheck. Trotzdem arbeiten Sie nicht umsonst! Überall wo Sie sich engagieren, werden Sie gebraucht. Ihre Hilfe mit Herz und Hand wird auf vielfältige Weise gedankt. Ihr Engagement bringt viel Freude und Erfahrung mit sich, stärkt das soziale Miteinander und macht glücklich. 

Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, zu helfen. Sie können sich ganz nach Ihren Neigungen und Fähigkeiten im sozialen Bereich, für Sport, Kirche, Bidlung, Kultur, freiwillige Feuerwehr, Zivil- oder Katastrophenschutz, Flüchtlingshilfe, Umwelt, Gesundheit, in der Rechtsprechung, für junge, alte oder kranke Menschen engagieren. Den zeitlichen Umfang und die Dauer Ihres Einsatzes bestimmen Sie selbst. 

Ehrenamtskarte

Als Anerkennung für besonderes ehrenamtliches Engagement verleiht die Stadt Soest die Ehrenamtskarte. Informationen zu den Vergabekonditionen finden Sie hier.

Wer sich ehrenamtlich engagiert, denkt dabei in erster Linie an die Hilfe und Unterstützung für andere Menschen und nicht unbedingt an die eigene Sicherheit. Sie können sich in Ausübung Ihres Ehrenamtes selbst verletzen und zu Schaden kommen, oder andere Menschen oder fremdes Eigentum schädigen. Daher ist es wichtig, zu wissen, ob und wie Sie selbst abgesichert sind:

Haftpflichtversicherung: 

Die meisten Organisationen schließen für ihre ehrenamtlichen Helfer eine Haftpflichtversicherung ab (Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung), die Haftpflichtschäden, die in Verbindung mit dem Ehrenamt entstehen, abdeckt. Bitte klären Sie mit der Organisation, für die Sie tätig sind, die Einzelheiten eines Versicherungsschutzes für ihre Tätigkeit.

Verschiedene Länder bieten für ehrenamtlich tätige Personen einen Versicherungsschutz an, wenn sonst keine Absicherung greift. Dies gilt auch für Nordrhein-Westfalen. Das Land NRW hat für Engagierte eine Haftpflicht-Sammelversicherung abgeschlossen, die auch Schäden abdeckt, die z. B. bei Freizeit- oder Hilfsmaßnahmen in einem anderen Bundesland entstehen und auch greift, wenn für das Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Für den Landesversicherungsschutz entstehen Ihnen keine Kosten.

Falls Sie eine private Haftpflichtversicherung haben, wird zuvor geprüft, ob diese für den Schaden aufkommt, bevor die Landesversicherung greift. 

Unfallversicherung:

Unfälle, die in Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt, wenn der Unfall im direkten Zusammenhang mit dem Ehrenamt steht. Als Wegeunfall gilt ein Ereignis auf dem direkten Hin- oder Rückweg zur ehrenamtlichen Tätigkeit. Möglicherweise hat Ihre Trägerorganisation darüber hinaus auch eine privatwirtschaftliche Unfallversicherung abgeschlossen. Dann gilt dieser Versicherungsschutz vorrangig vor der gestetzlichen Unfallversicherung. Ist der private Versicherungsschutz geringer, wird er durch die gesetzliche Versicherung aufgestockt. 

Wie sind KFZ-Schäden versichert?

Bei Invaliditäts- und Todesfällen greift die Landesunfallversicherung. Bei selbstverschuldeten Unfällen sind Schäden am eigenen Fahrzeug über eine evt. Kaskoversicherung abgedeckt, Personen- oder Sachschäden über die Haftpflichtversicherung des eigenen KFZ abzuwickeln. Bei fremdverschuldeten Unfällen werden die Schäden über die KFZ-Versicherung des Unfallgegners reguliert. 

weitere Infomationen finden Sie hier:

https://www.land.nrw/ehrenamt/sicherheit

 

In vielen Fällen benötigen Sie keine spezielle Ausbildung, wenn Sie ehrenamtlich tätig werden möchten. Einige Organisationen bieten jedoch Qualifizierungsseminare an oder setzen diese bei einem Einsatz voraus. Ob und welche Qualifizierung Sie für ihr Ehrenamt benötigen, richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Trägerorganisation, ob und welche Qualifikation Sie benötigen oder erwerben sollten. Die Kosten für eine solche Weiterbildung werden in aller Regel von den Organisationen getragen. 

Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, z. B. bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis. Dieses erhalten Sie kostenfrei beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro Ihres Wohnortes, wenn eine Bestätigung vorliegt, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit erforderlich ist. 

Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten wie z. B. ehrenamtliche Richter und Schöffen gibt es Zugangs- und Eignungsvoraussetzungen. Zum Schöffenamt finden Sie z. B. hier weitere Informationen.

Je nachdem, welches Ehrenamt Sie ausüben möchten, können unterschiedliche Regelungen gelten. Scheuen Sie sich nicht, zu fragen. Die Organisationen helfen Ihnen gern weiter. 

Das Ehrenamt ist grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass das Engagement freiwillig, gemeinnützig und unentgeltlich ausgeübt wird. Das bedeutet, dass Sie für ihr Ehrenamt kein Gehalt erhalten und kein Arbeitsverhältnis begründet wird. 

Für einige ehrenamtliche Tätigkeiten können Sie jedoch von der Trägerorganisation eine Aufwandsentschädigung erhalten, die bis zu einem Betrag von 840 Euro/Jahr steuerfrei ist. Bei bestimmten Tätigkeiten liegt dieser Betrag bei bis zu 3.000 Euro/Jahr (z.B. Übungsleiterpauschale). 

Wenn Sie eine Tätigkeit gefunden haben, die Sie interessiert, nehmen Sie zunächst Kontakt zum Verein oder der Organisation auf. Möglicherweise sind Sie bei der Online-Ehrenamtsbörse auf eine interessante Tätigkeit gestoßen, dann finden Sie dort direkt Kontaktdaten.

Im persönlichen Gespräch klären Sie, ob das Ehrenamt zu Ihnen passt und für Sie in Frage kommt, sowie alle Einzelheiten für Ihr Engagement . 

Passt alles, wird in den meisten Fällen eine Engagementvereinbarung aufgesetzt. Das ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Beachten Sie, dass dies kein Arbeitsvertrag ist und damit kein Beschäftigungsverhältnis begründet wird. 

Da das Ehrenamt in aller Regel unentgeltlich ausgeübt wird und Sie im Ehrenamt nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, erwerben Sie durch Ihr Ehrenamt auch keine Rentenanwartschaften. 

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Ihre Ansprechperson

Frau Brigitte Sliwa

Bürgerbeteiligung und Ehrenamt

b.sliwa(at)soest.de02921 103-9046AdresseÖffnungszeitenDetails
Rathaus I
Raum: 2.09
Am Vreithof 8
59494 Soest
TagUhrzeit
Montag:8.30 -12.30 / 14.00 - 16.00
Dienstag:8.30 -12.30 / 14.00 - 16.00
Mittwoch:8.30 -12.30 / 14.00 - 16.00
Donnerstag:8.30 -12.30 / 14.00 - 17.30

Termine nach Vereinbarung

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post(at)soest.de

Letzte Aktualisierung
13.09.2023 | 16:13 Uhr