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Schöffen für Erwachsenenstrafsachen

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die sowohl an den Amtsgerichten als auch an den Landgerichten tätig sind.  Die Wahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ist abgeschlossen.

Die nächste Wahl findet 2028 statt. Im Frühjahr 2028 finden Sie hier aktuelle Informationen.

Grundlagen zum Schöffenamt

In der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es neben den Berufsrichtern viele ehrenamtliche Richterinnen und Richter.
Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Berufsrichtern, den Beteiligten vor Gericht und der Bevölkerung.
Die ehrenamtlichen Richter bringen ihre Lebenserfahrung und vor allem ihre außergerichtliche Perspektive in die Entscheidungspro­zesse bei Gericht ein und gestalten so den Rechtsstaat mit. Damit helfen sie, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Justiz zu stärken.

Ehrenamtliche Richter haben das gleiche Stimmrecht wie Berufs­richter und entscheiden mit diesen gemeinschaftlich.
Genauso wie Berufsrichter sind sie sachlich unabhängig und entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person.
Für die Tätigkeit als ehren­amtlicher Richter sind keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich.

Als ehrenamtlicher Richter können Sie Ihr Fachwissen, Ihre berufliche Erfahrung und Ihre allgemeine Lebenserfahrung mit in den Entscheidungsprozess gerichtlicher Verfahren einbringen.

Sie wirken in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie gegen Erwachsene mit.

Das Verfassungsgericht begründet die Mitwirkung der Bürger an der Rechtsprechung mit dem Gedanken der repräsentativen Demokratie.
Dieser beruht auf der Vorstellung, dass der Bürger an allen Gewalten der Staatsmacht aktiv teilhaben und sie gestalten soll (Art. 20 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“); die Partizipation sei ein Bindeglied zwischen Staat und Bürger.
„Der ehrenamtliche Richter in der Justiz trägt somit zur demokratischen Legitimation des gesamten Justizsystems bei.
Als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung stärkt er das Vertrauen in die Justiz sowie die Bereitschaft zu gesetzeskonformen Verhalten.“

Damit bilden sie eine wichtige Brückenfunktion zwischen dem Staat und der Bevölkerung und gestalten so unseren Rechtsstaat mit.

Die Anwesenheit der Nichtjuristen steigert die Qualität der Rechtsprechung.

In vielen Gerichtsverfahren herrscht der Grundsatz der Öffentlichkeit; Geheimjustiz soll unmöglich sein. Schöffen stellen die Öffentlichkeit auch im Beratungszimmer dar, welches nur dem Gericht zugänglich ist.

Während der Hauptverhandlung üben sie als Vertreter des Volkes in der Justiz das Richteramt „in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter“ aus, soweit nicht ausnahmsweise gesetzlich etwas Abweichendes geregelt ist (§§ 30 Abs. 1, 77 GVG)

 

Wo werden Schöffen eingesetzt?

In nahezu allen Gerichtszweigen gibt es ehrenamtliche Richter.

Sie wirken in der Verwaltung-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit mit.

Darüber hin aus gehören Schöffen bzw. Jugendschöffen den Schöffengerichten an, den Strafkammern und Schwurgerichten.

Zudem entscheiden sie als Handelsrichter in den Kammern für Handelssachen.

Amtsgericht (erste Instanz)

  • Schöffengericht -Gemeinsames Schöffengericht- 1 Berufsrichter und 2 Schöffen -
  • Erweitertes Schöffengericht – 2 Berufsrichter und 2 Schöffen 
  • Jugendschöffengericht – 1 Berufsrichter und 2 Schöffen 
     

Landgericht (erste Instanz bzw. Berufungsinstanz)

  • Große Strafkammer – Auswärtige Kammer – 2 oder 3 Berufsrichter und 2 Schöffen
  • Kleine Strafkammer – 1 oder 2 Berufsrichter und 2 Schöffen -
  • Kleine Jugendstrafkammer – 1 Berufsrichter und 2 Schöffen –
  • Große Jugend(schutz)strafkammer – 2 oder 3 Berufsrichter und 2 Schöffen –

 

Bedeutung des Schöffenamtes

Die Bedeutung des Schöffenamtes gründet auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Art. 20 GG

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Weiter gründet das Schöffenamt auf der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen.

Art. 72 LVerf. NRW

  1. Die Gerichte urteilen im Namen des Deutschen Volkes.
  2. An der Rechtsprechung sind Männer und Frauen aus dem Volke nach Maßgabe der Gesetze zu beteiligen.

 

Arten des Schöffenamtes

Wie oft ein Schöffe im Laufe eines Jahres zum Einsatz kommt, lässt sich mit Bestimmtheit nicht sagen.
Es hängt zunächst einmal davon ab, ob die Wahl zum Haupt- oder Hilfsschöffen erfolgte.

Hauptschöffen

Hauptschöffen werden vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres auf die einzelnen Sitzungstage des Gerichts ausgelost.
Je nach Gericht werden 10-12 Sitzungstage im Voraus festgelegt.
Die Festlegung erfolgt unabhängig von der Anklage und dem Angeklagten.
Sofern eine Hauptverhandlung mehrere Tage dauert, muss der Schöffe bis zum Ende an der Verhandlung teilnehmen.

Ersatzschöffen

Ersatzschöffen kommen zum Einsatz, wenn

  • ein verhinderter Hauptschöffe vertreten werden muss,
  • für einen Spruchkörper eine außerordentliche Sitzung anberaumt wird,
  • im Laufe des Jahres ein neuer Spruchkörper eingerichtet wird oder
  • Ergänzungsschöffen benötigt werden.

Es kann passieren, dass Ersatzschöffen öfter eingesetzt werden, als Hauptschöffen.

Wer Haupt- oder Ersatzschöffe wird, bestimmt der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes.

Die Funktion behält der Gewählte grundsätzlich für die gesamte Amtsperiode von 5 Jahren bei.

Alle Schöffenämter sind gleichwertig.

 

Stellung der Schöffen in der Gerichtsbarkeit

Die Schöffen wirken bei allen Entscheidungen des Gerichts mit.

Es gilt die Zwei-Drittel-Mehrheit, bei Schuld und Strafe.
Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden.
Einfache Mehrheit bei Verfahrensfragen (Beweisantrag, Ordnungsgeld, Einstellung)

Schöffen können während der Verhandlung

  • Fragen stellen
  • Beweisanregungen

 

Zugang und Eignung zum Schöffenamt

Eine Definition der Eignung zum Schöffenamt sucht man im Gesetz vergebens. Das GVG regelt nur die Gründe der Ungeeignetheit und Unfähigkeit.

Beachte:
Art. 33 Abs. 2 GG : Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit, sowie die körperliche Eignung.

Bewerber, die die nachfolgenden Voraussetzungen nicht erfüllen, sind unfähig zum Schöffenamt, d.h. zwingend ausgeschlossen.

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Besitz der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
  • Keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten
  • Kein Ermittlungsverfahren anhängig.
  • Ausschluss von der Wählbarkeit
  • Mindestens 25 Jahre alt, aber nicht älter als 69 Jahre
  • Wohnsitz in Soest
  • Geistige und körperliche Eignung
  • Ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
  • Kein Vermögensverfall

Ausschluss vom Schöffenamt aus beruflichen Gründen

  • Regierungsmitglieder
  • Politische Beamte
  • Organe der Rechtspflege (Richter, Rechtspfleger, Staats- und Amtsanwälte)
  • Ermittlungspersonen
  • Rechtsanwälte
  • Gerichtliche Vollstreckungsbeamte/ Gerichtsvollzieher
  • Polizeivollzugsbeamte
  • Beamte des Strafvollzugs
  • Hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer
  • Religionsdiener und Ordensleute

 

Pflichten, Verantwortung, Haftung des Schöffen

Der Schöffe hat der gesamten Verhandlung beizuwohnen. 

Unvoreingenommenheit ist Grundvoraussetzung.

Es besteht die Pflicht zur Abstimmung, keine Stimmenthaltung möglich. „Der Schöffe muss eine Meinung haben und diese vertreten.“

Es gilt das Beratungsgeheimnis. Nichts darf das Beratungszimmer oder den Gerichtssaal verlassen.

Der Schöffe haftet nach dem Spruchrichterprivileg (§ 839 II BGB)

 

 

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Letzte Aktualisierung
04.06.2024 | 15:45 Uhr