Denkmäler sind lebendige Zeugen vergangener Epochen, die uns heute die Fertigkeiten und die Lebensweise der damals lebenden Menschen vermitteln. Wichtig ist insbesondere die Originalsubstanz, die es zu schützen und zu pflegen gilt.
Denkmalschutz und Denkmalpflege werden bei den Kommunen durch die Unteren Denkmalbehörden wahrgenommen. Sie handeln auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG).
Zum Denkmalschutz gehören die Unterschutzstellungen von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen sowie das Führen der Denkmalliste.
Als Denkmalpflege definiert man allgemein Vorgänge, die dem Erhalt der eingetragenen Denkmäler dienen. Hierzu gehören die Erteilung von Denkmalrechtlichen Erlaubnissen bei geplanten Veränderungen an Denkmälern, Gewährung von Zuschüssen, Ausstellung von Steuerbescheinigungen und Stellungnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung.
Einen großen und wichtigen Teil der Aufgaben stellt die Beratung der Denkmaleigentümer*innen dar. Die Ansprechpartner*innen in der Unteren Denkmalbehörde helfen Ihnen bei Fragen rund um die Themen Denkmalschutz und Denkmalpflege gerne weiter.
Allgemeine Informationen
Die Anträge und Satzungen zum Thema Denkmalpflege sind nachfolgend als Download im PDF-Format verfügbar. Die Anträge können direkt am Bildschirm ausgefüllt und zur Unterschrift ausgedruckt werden. Ein Speichern des ausgefüllten Formulars ist nicht möglich.
Zum Öffnen des gewünschten Dokuments benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie kostenlos unter www.adobe.de herunterladen können.
Formulare
Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis
Antrag auf Steuerbescheinigung
Antrag auf Steuerbescheinigung (Zusatztabelle)
Satzungen
Denkmalbereichssatzung Altstadt Soest
Denkmalbereichssatzung-Altstadt-Soest NR.1
Denkmalbereichssatzung-Altstadt-Soest NR.2
Denkmalbereichssatzung-Altstadt-Soest NR.3
Denkmalbereichssatzung-Altstadt-Soest NR.4
Kirchen, Stadtadelshöfe, Fachwerkhäuser: Soest hat über 700 eingetragene Baudenkmäler. Diese sind in der Denkmalliste der Stadt erfasst. Die Liste liegt in Form einer Kartei bei der Unteren Denkmalbehörde vor und kann von jedem Interessierten eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
Die Informationen der Denkmalliste werden derzeit in einem vom Ministerium zur Verfügung gestellten online-Tool eingepflegt. Sobald diese Plattform für die öffentliche Nutzung freigeschaltet ist, wird sie an dieser Stelle verlinkt.
Weitergehende Informationen
Die Stadt Soest verfügt über einen reichen Schatz gebauter Geschichte. Seit 2007 gibt es die Möglichkeit bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Soest ein freiwilliges Soziales Jahres in der Denkmalpflege (FSJ)/den Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu absolvieren. Das FSJ/der BFD in der Denkmalpflege wird organisiert durch die Jugendbauhütten, die ein Projekt der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) in Trägerschaft der Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) sind. Bei Interesse bewerben Sie sich bitte über die Jugendbauhütte NRW-Westfalen.
Einsatzstellenbeschreibung Untere Denkmalbehörde (PDF)
Freiwilliges soziales Jahr in der Jugendbauhütte Soest
Die reiche Geschichte der Stadt Soest hat auch im Boden ihre Spuren hinterlassen. Aus diesem Grund hat die Stadt seit 1990 eine eigene Stadtarchäologie.
Förderprogramme
Schmierereien an Fassaden sind speziell für Hausbesitzer, aber auch für die Bevölkerung im Allgemeinen, ein Ärgernis. Jede Schmiererei beeinträchtigt das Erscheinungsbild unserer denkmalgeschützten Soester Altstadt. Daher liegt es im öffentlichen Interesse die Beseitigung der Schmierereien zu forcieren.
Die Stadt Soest möchte daher, durch eine finanzielle Unterstützung, den betroffenen Eigentümern einen Anreiz zur zügigen Beseitigung der Schmierereien bieten.
Gewährung finanzieller Zuschüsse:
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für die Beseitigung illegaler Schmierereien
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für vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Schmierereien an privaten Gebäuden und baulichen Anlagen im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung “Altstadt Soest“ sowie der “Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung“.
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
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Immobilien und bauliche Anlagen die sich im städtischen Besitz, im Besitz des Bundes, der Bundesländer, im Besitz von Unternehmen der öffentlichen Ver-, Entsorgung und Telekommunikation, Kirchen/kirchlicher Träger sowie sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen sowie deren Tochterunternehmen befinden.
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Bereits ohne schriftliche Zustimmung der Verwaltung ausgeführte Maßnahmen.
Förderfähig sind:
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technische Reinigungsmaßnahmen eingetragener Fachfirmen auf der Grundlage zugelassener Reinigungsmethoden, soweit denkmalverträglich.
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vorbeugende Maßnahmen, durch Aufbringung einer Anti-Grafitti-Schutzbeschichtung eingetragener Fachfirmen, soweit denkmalverträglich.
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technische Reinigungsmaßnahmen in Eigenleistung der Eigentümer auf der Grundlage zugelassener Reinigungsmethoden, soweit denkmalverträglich (förderfähig: die Materialkosten).
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vorbeugende Maßnahmen, durch z.B. Begrünung der Fassaden oder sonstige gestalterische Schutzmaßnahmen, entweder durch Fachbetriebe oder in Eigenleistung (bei Eigenleistung förderfähig: die Materialkosten), soweit die Maßnahme denkmalverträglich ist.
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Überstreichen (optische Verbesserung, z.B. durch überstreichen definierter Fassadenbereiche)
Art und Höhe der Förderung:
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Mit der Ausführung der Maßnahme muss bis zur schriftlichen Zusage von Fördermitteln gewartet werden.
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Die Förderung wird als nachträgliche Anteilsfinanzierung, nach abgeschlossener Maßnahme gewährt.
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Eine rückwirkende Förderung bereits vor Antragstellung begonnener bzw. ausgeführter Maßnahmen ist ausgeschlossen.
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Die gesamte Rechnungssumme muss zunächst vom Eigentümer/Antragsteller bezahlt werden.
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Die Auszahlung der Fördergelder kann direkt nach Abschluss der Maßnahme unter Vorlage von Originalrechnung, Zahlungsnachweis sowie einer Fotodokumentation (vorher/nachher) beantragt werden.
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Bei, in Eigenleistung erbrachten Maßnahmen, sind die per Originalrechnung nachgewiesenen Materialkosten förderfähig.
Die momentane Förderhöhe beträgt: 50,00% der Kosten, max. 750,- Euro.
Je nach Nachfrage kann hier der Kostenansatz nachjustiert werden, wird jedoch pro Jahr immer verlässlich festgelegt.
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Die jährlich durch die Stadt Soest bereitgestellte Fördersumme ist abhängig von den im städtischen Haushalt eingestellten Haushaltsmitteln (aktuell 5.000,- Euro pro Jahr).
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Die Verteilung der Fördermittel richtet sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung (nach Antragseingang).
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Bei Genehmigung des beantragten Zuschusses erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid.
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Genehmigte Zuschüsse dürfen nur für die beantragte Maßnahme eingesetzt werden. Falls Zuschüsse nicht dem beantragten Zweck entsprechend zum Einsatz gekommen sind, kann die Stadt die Rückzahlung verlangen. Gleiches gilt bei unvollständigen und unrichtigen Angaben. Auch nachträgliches Bekanntwerden von Sachverhalten, die bei Kenntnis zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung zu einer Ablehnung des Antrags geführt hätten (z. B. falsche Angaben etc.) führen ebenfalls zu einer Rückforderung und zum Ausschluss des Antragstellers von künftigen Fördermaßnahmen.
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Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
Zuwendungsvoraussetzungen:
Bedingung für eine Förderfähigkeit (wird im Einzelfall geprüft):
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eine optische Beeinträchtigung des öffentlichen Stadtraumes.
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die Maßnahmen müssen denkmalgerecht und satzungskonform ausgeführt werden.
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Beschreibung der Maßnahme bzw. Vorlage prüffähiger Unterlagen (z.B. Angebote, Fotos).
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Beschreibung der Eigenleistung (z.B. Überstreichen, Anpflanzung/en, sonst. Maßnahmen).
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Ausführung erst nach schriftlicher Zustimmung Verwaltung.
Ihre Ansprechpersonen
Herr Andreas Fuhrmann
Denkmalpflege
a.fuhrmann@soest.de 02921 103-3404 Adresse Öffnungszeiten
Rathaus II
Raum: 1.16
Windmühlenweg 21
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 8:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |
Frau Katharina Schuchardt
Denkmalpflege
k.schuchardt@soest.de 02921 103-3411 Adresse Öffnungszeiten
Rathaus II
Raum: 1.14
Windmühlenweg 21
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:00 / 14:00 15:15 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:00 / 14:00 15:15 |
Frau Meike Rövekamp
Denkmalpflege
m.roevekamp@soest.de 02921 103-3412 Adresse Öffnungszeiten
Rathaus II
Raum: 1.14
Windmühlenweg 21
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 8:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |