Ortsrecht und Satzungen

Hier nimmt die Kommune ihr Recht wahr, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung aus Art. 28 Grundgesetz (GG) / Art. 78 Landesverfassung NW. Auf Basis des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) können die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln.

Das Soester Ortsrecht ist eine Sammlung der im Stadtgebiet geltenden Vorschriften (Satzungen, Ordnungen, Verordnungen, Verträge und Vereinbarungen).

Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vor-geschrieben sind, sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Soest werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet im unteren Teil dieser Webseite, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. 

Bekanntmachungen nach dem BauGB erfolgen in der Tageszeitung - Soester Anzeiger -, sowie nachrichtlich auf dieser Seite.

Hinweise

Aus Gründen der Lesbarkeit bieten wir Ihnen die meisten Vorschriften in der bereinigten Fassung an. Hinweise auf die jeweiligen Änderungssatzungen sind im Text enthalten.

Einige Vorschriften enthalten Anlagen oder Pläne, welche im Internet nicht dargestellt werden können. Sie sind in der jeweiligen Fachabteilung einsehbar. Bitte wenden Sie sich an das Ratsbüro, sofern die zuständige Fachabteilung nicht ersichtlich ist.

 

Je nach Umfang der Dateigrößen kann das Öffnen der Dokumente etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Geduld.

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post(at)soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr