Bekanntmachungen

Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, werden neben der Bekanntgabe auf dieser Seite auch in der Tageszeitung Soester Anzeiger öffentlich bekannt gemacht.

Zusätzlich erfolgt an dieser Stelle die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung. Kann ein Verwaltungsakt oder eine sonstige Mitteilung dem Adressaten nicht bekannt gegeben werden, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann, so kann die Bekanntgabe in Form der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Soest  erfolgen. 

Das Amtsblatt des Kreises Soest finden Sie über diesen Link: Amtsblatt Kreis Soest

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr