Bekanntmachungen

Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vor-geschrieben sind, sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Soest werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet auf der Seite Ortsrecht und Satzungen, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. 

Zusätzlich erfolgt an dieser Stelle die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung. Kann ein Verwaltungsakt oder eine sonstige Mitteilung dem Adressaten nicht bekannt gegeben werden, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann, so kann die Bekanntgabe in Form der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Soest  erfolgen. 

Das Amtsblatt des Kreises Soest finden Sie über diesen Link: Amtsblatt Kreis Soest

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59494 Soest

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr