Grundlage für jedwede städtebauliche Planung bildet der Bebauungsplan, der die individuell für das jeweilige Grundstück zulässige Bebauung festlegt. In ihm wird neben vielen weiteren Festsetzungen die "Art der baulichen Nutzung" wie z.Bsp. Wohn- oder Gerwerbegebiete, die zulässigen Geschossigkeiten sowie [...] ist der Flächennutzungsplan, der im größeren Maßstab flächenhafte Darstellungen der zukünftigen Gemeindeentwicklung enthält. Die Arbeitsgruppe Stadtentwicklung ist für die Aufstellung, Änderung und Ergänzung dieser Bauleitpläne verantwortlich und wickelt das behördliche Verfahren ab. Baugesetzbuch (BauGB)
Letzte Änderung: 31.08.2022