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Bewohnerparkausweise

Da im Zentrum der Stadt Soest nicht für jede Wohnung ein Stellplatz oder eine Garage vorhanden ist, wurden in vielen Straßen Bewohnerregelungen eingeführt.

Die Anwohnerinnen und Anwohner haben mit Ihrem Bewohnerparkausweis die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen von der Bedienpflicht ausgenommen zu werden. Sie brauchen also weder einen Parkschein ziehen, noch müssen sie die Parkscheibe bedienen.

Der Bewohnerparkausweis garantiert Ihnen jedoch keinen festen Parkplatz, sondern ermöglicht lediglich das ordnungsgemäße, kostenlose und zeitlich unbegrenzte Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichen Parkflächen.

30,70 € Verwaltungsgebühr (1 Jahr)

§ 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung

Anwohnerparkausweis Anwohner:innen, Bewohner:innen und Mieter:innen

Ihre Ansprechperson

d.owczarek@soest.de 02921 103-2132

Rathaus I - Domplatz
Raum: 1.37
Domplatz 1
59494 Soest

Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:00 - 12:30
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:00 - 12:30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

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Fax:         02921 / 103-9999
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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr