Da im Zentrum der Stadt Soest nicht für jede Wohnung ein Stellplatz oder eine Garage vorhanden ist, wurden in vielen Straßen Bewohnerregelungen eingeführt.
Die Anwohnerinnen und Anwohner haben mit Ihrem Bewohnerparkausweis die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen von der Bedienpflicht ausgenommen zu werden. Sie brauchen also weder einen Parkschein ziehen, noch müssen sie die Parkscheibe bedienen.
Der Bewohnerparkausweis garantiert Ihnen jedoch keinen festen Parkplatz, sondern ermöglicht lediglich das ordnungsgemäße, kostenlose und zeitlich unbegrenzte Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichen Parkflächen.
§ 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung
30,70 EUR Verwaltungsgebühr (1 Jahr)
Da im Zentrum der Stadt Soest nicht für jede Wohnung ein Stellplatz oder eine Garage vorhanden ist, wurden in vielen Straßen Bewohnerregelungen eingeführt.
Die Anwohnerinnen und Anwohner haben mit Ihrem Bewohnerparkausweis die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen von der Bedienpflicht ausgenommen zu werden. Sie brauchen also weder einen Parkschein ziehen, noch müssen sie die Parkscheibe bedienen.
Der Bewohnerparkausweis garantiert Ihnen jedoch keinen festen Parkplatz, sondern ermöglicht lediglich das ordnungsgemäße, kostenlose und zeitlich unbegrenzte Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichen Parkflächen.
§ 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung
30,70 EUR Verwaltungsgebühr (1 Jahr)
Da im Zentrum der Stadt Soest nicht für jede Wohnung ein Stellplatz oder eine Garage vorhanden ist, wurden in vielen Straßen Bewohnerregelungen eingeführt.
Die Anwohnerinnen und Anwohner haben mit Ihrem Bewohnerparkausweis die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen von der Bedienpflicht ausgenommen zu werden. Sie brauchen also weder einen Parkschein ziehen, noch müssen sie die Parkscheibe bedienen.
Der Bewohnerparkausweis garantiert Ihnen jedoch keinen festen Parkplatz, sondern ermöglicht lediglich das ordnungsgemäße, kostenlose und zeitlich unbegrenzte Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichen Parkflächen.
§ 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung
30,70 EUR Verwaltungsgebühr (1 Jahr)
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Olaf
Grebe
Arbeitsgruppenleiter Ordnungsangelegenheiten
AG Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2110
- Fax
- 02921 103-82110
- o.grebe@soest.de
Martin
Raulf
AG Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2111
- Fax
- 02921 103-82111
- m.raulf@soest.de
Melissa
Näckel
AG Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2119
- Fax
- 02921 103-82119
- m.naeckel@soest.de
Annika
Simon
2.10 Abt. Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
8:00 - 12:30
Mittwoch
8:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
8:00 - 12:30
Freitext
Termine gerne auch nach Vereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 / 103 - 2112
- Fax
- 02921 / 103 - 82112
- a.simon@soest.de
Lea
Bruschke
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2131
- Fax
- 02921 103-82131
- l.bruschke@soest.de
Christin
Berghoff
AG Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2113
- Fax
- 02921 103-82113
- c.berghoff@soest.de
Jana
Eisenblätter
AG Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2139
- Fax
- 02921 103-82139
- j.eisenblaetter@soest.de
Chantal
Hass
AG Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2114
- Fax
- 02921 103-83213
- c.hass@soest.de
Bewohnerparkausweise
Da im Zentrum der Stadt Soest nicht für jede Wohnung ein Stellplatz oder eine Garage vorhanden ist, wurden in vielen Straßen Bewohnerregelungen eingeführt.
Die Anwohnerinnen und Anwohner haben mit Ihrem Bewohnerparkausweis die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen von der Bedienpflicht ausgenommen zu werden. Sie brauchen also weder einen Parkschein ziehen, noch müssen sie die Parkscheibe bedienen.
Der Bewohnerparkausweis garantiert Ihnen jedoch keinen festen Parkplatz, sondern ermöglicht lediglich das ordnungsgemäße, kostenlose und zeitlich unbegrenzte Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichen Parkflächen.
30,70 € Verwaltungsgebühr (1 Jahr)
§ 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung