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Bewohnerparkausweise

Da im Zentrum der Stadt Soest nicht für jede Wohnung ein Stellplatz oder eine Garage vorhanden ist, wurden in vielen Straßen Bewohnerregelungen eingeführt.

Die Anwohnerinnen und Anwohner haben mit Ihrem Bewohnerparkausweis die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen von der Bedienpflicht ausgenommen zu werden. Sie brauchen also weder einen Parkschein ziehen, noch müssen sie die Parkscheibe bedienen.

Der Bewohnerparkausweis garantiert Ihnen jedoch keinen festen Parkplatz, sondern ermöglicht lediglich das ordnungsgemäße, kostenlose und zeitlich unbegrenzte Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichen Parkflächen.

Bitte benutzen Sie folgende E-Mail-Adresse: parken@soest.de

30,70 € Verwaltungsgebühr (1 Jahr)

§ 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung

Anwohnerparkausweis Anwohner:innen, Bewohner:innen und Mieter:innen

Ihre Ansprechpersonen

m.hamadeh@soest.de 02921 / 103-2159

Rathaus I - Eingang Domseite
Raum: 1.37
Domplatz 1
59494 Soest

Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:30
Dienstag:08:00 - 12:30
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:00 - 12:30
l.bruschke@soest.de 02921 103-2131

Rathaus I- Eingang Domplatz
Raum: 1.37
Domplatz 1
59494 Soest

TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:30
Dienstag:08:00 - 12:30
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30
Freitag:08:00 - 12:30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
04.12.2025 | 07:58 Uhr