Im Bürger Büro der Stadt Soest werden Führerscheinanträge auf Ersterteilung, Erweiterung und Wiedereiteilung eines Führerscheins entgegen genommen und an das Straßenverkehrsamt des Kreises Soest weitergeleitet. Die Gebühr für den Führerscheinantrag ist direkt bei Antragstellung zu entrichten.
Führerscheinanträge für das Begleitete Fahren ab 17 geben Sie bitte direkt bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts ab. Sollten Sie Ihren Führerschein verloren haben oder Sie einen neuen Kartenführerschein beantragen wollen, so wenden Sie sich ebenfalls an die Führerscheinstelle des Kreises Soest.
Für Antrag auf Ersterteilung, Erweiterung oder Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
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Antrag (erhältlich in der Fahrschule)
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Personalausweis oder Reisepass
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ein biom. Passbild (aktuell)
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Sehtestbescheinigung, nicht älter als zwei Jahre
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Teilnahmebescheinigung über den Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
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Führungszeugnis der Belegart "O" (bei Neubeantragung)
Für den Personenbeförderungsschein
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Antrag (erhältlich beim Kreis Soest - Straßenverkehrsamt)
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Personalausweis oder Reisepass
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augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
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Betriebsärztliche/Arbeitsmedizinische Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
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Nachweis der gesundheitlichen Eignung (medizinisch-psychologisch) durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
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Führungszeugnis der Belegart "O"
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Ortskundeprüfung (in Abhängigkeit der beantragten Berechtigung und Größe des Ortes, in dem die Berechtigung räumlich gelten soll)
-
44,70 (bei Erstantrag Führerschein für alle Klassen)
-
43,90 (bei Erweiterung oder Neubeantragung des Führerscheins)
-
ggf. 10,00 (vorl. Führerschein)
-
ggf. 5,10 (Versandgebühr Führerschein)
-
13,00 Führungszeugnis der Belegart "O" (bei Neubeantragung und Antrag auf Personenbeförderungsschein)
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Team des Bürger Büros
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Team des Bürger Büros
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Führerscheinanträge
Im Bürger Büro der Stadt Soest werden Führerscheinanträge auf Ersterteilung, Erweiterung und Wiedereiteilung eines Führerscheins entgegen genommen und an das Straßenverkehrsamt des Kreises Soest weitergeleitet. Die Gebühr für den Führerscheinantrag ist direkt bei Antragstellung zu entrichten.
Führerscheinanträge für das Begleitete Fahren ab 17 geben Sie bitte direkt bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts ab. Sollten Sie Ihren Führerschein verloren haben oder Sie einen neuen Kartenführerschein beantragen wollen, so wenden Sie sich ebenfalls an die Führerscheinstelle des Kreises Soest.
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44,70 € (bei Erstantrag Führerschein für alle Klassen)
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43,90 € (bei Erweiterung oder Neubeantragung des Führerscheins)
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ggf. 10,00 € (vorl. Führerschein)
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ggf. 5,10 € (Versandgebühr Führerschein)
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13,00 € Führungszeugnis der Belegart "O" (bei Neubeantragung und Antrag auf Personenbeförderungsschein)
Für Antrag auf Ersterteilung, Erweiterung oder Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
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Antrag (erhältlich in der Fahrschule)
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Personalausweis oder Reisepass
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ein biom. Passbild (aktuell)
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Sehtestbescheinigung, nicht älter als zwei Jahre
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Teilnahmebescheinigung über den Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
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Führungszeugnis der Belegart "O" (bei Neubeantragung)
Für den Personenbeförderungsschein
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Antrag (erhältlich beim Kreis Soest - Straßenverkehrsamt)
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Personalausweis oder Reisepass
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augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
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Betriebsärztliche/Arbeitsmedizinische Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
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Nachweis der gesundheitlichen Eignung (medizinisch-psychologisch) durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
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Führungszeugnis der Belegart "O"
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Ortskundeprüfung (in Abhängigkeit der beantragten Berechtigung und Größe des Ortes, in dem die Berechtigung räumlich gelten soll)