Dienstleistungen A - Z

einfache Melderegisterauskünfte

Privatpersonen, Institutionen, Rechtsanwälte und Firmen können unter Bekanntgabe von Vor-, Familienname, der alten Adresse oder des Geburtsdatums Auskunft über die neue Adresse einer Person erhalten.

Die anfragende Person hat mitzuteilen, ob die Daten zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Des Weiteren ist zu versichern, dass die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden.
 
Privatpersonen können ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von Parteien und Adressbuchverlagen, sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren lassen. Informationen finden Sie auf der letzten Seite des Anmeldeformulars. Wir informieren Sie darüber gern persönlich.

Einfache Melderegisterauskünfte können Sie auch online über unser Bürgerportal Rathaus online erhalten.

Die Auskunftserteilung ist nur über Personen und Anschriften möglich die im Stadtgebiet Soest wohnhaft bzw. verzeichnet sind!

11,00 €

 

§ 44 Bundesmeldegesetz

  • Suche im Meldebestand der Stadt Soest. Bitte achten Sie auf die richtige Schreibweise der gesuchten Meldedaten. Eine durchgeführte Abfrage kostet in jedem Fall, egal ob ein Trefferergebnis bei der Suche erzielt wird oder nicht, eine Gebühr von 11 EUR.

Melderegisterauskunft, Melderegister, Adresse, Wohnort, wohnhaft, gemeldet

Ihre Ansprechperson

buergerbuero@soest.de 02921 103-2127

Rathaus I - Domplatz
Domplatz 1
59494 Soest

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr