Allgemeines Der Rat der Stadt Soest hat in seiner Sitzung vom 18.05.2011 die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Soest beschlossen. Die Satzung wurde zuletzt zum 01.03.2020 geändert. Eine Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen und Schlafen [...] Zweitwohnung und endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Steuerschuldner die Wohnung aufgibt. Wer im Stadtgebiet Inhaber einer Zweitwohnung wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies bei der Stadt Soest, Abt. Finanzen, Bereich Steuern, innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Höhe der Zweitwohnungssteuer [...] Einführung der Zweitwohnungssteuersatzung steuerpflichtig werden, sofern kein Befreiungstatbestand (siehe unten) vorliegt. Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung oder mehrere Wohnungen innehat. Die Steuerpflicht besteht, solange die Wohnung des Steuerpflichtigen als Zweitwohnung zu beurteilen
Letzte Änderung: 19.10.2023