Versteigerungsanzeige
Wenn Sie eine Versteigerung in Soest durchführen möchten, müssen Sie diese der Stadt Soest (und zusätzlich der Industrie- und Handelskammer Arnsberg) spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Versteigerungstermin schriftlich unter Verwendung des Formulars „Versteigerungsanzeige" (siehe unten) anzeigen.
Versteigerung ungebrauchter Sachen Wenn Sie ungebrauchte Waren versteigern möchten, muss mindestens einer der folgenden Ausnahmegründe vorliegen:
1. Die Ware gehört zu einem Nachlass
2. Die Ware stammt aus einer Insolvenzmasse oder einer Geschäftsaufgabe
In diesen Fällen bringen Sie bitte folgende Angaben oder Unterlagen zusätzlich bei:
1. Nachweis der öffentlichen Bestellung. Falls es sich um eine öffentliche Versteigerung handelt, müssen Sie Ihre öffentliche Bestellung als Versteigerer vorlegen
2. Anlass der Versteigerung sowie Namen und Anschriften der Auftraggeber
3. Versicherung, dass die Versteigerung nicht im räumlichen oder zeitlichem Zusammenhang mit einer anderen Verkaufsveranstaltung steht (Ausnahme: es handelt sich um einen Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe)
Besichtigung des Versteigerungsgutes Grundsätzlich müssen Sie als Versteigerer für die Dauer von mindestens zwei Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsgutes geben.
Dauer der Versteigerung Eine Versteigerung darf die Dauer von sechs Tagen nicht überschreiten. Eine neue Versteigerung dürfen Sie am Ort der vorhergehenden Versteigerung erst dann beginnen, wenn die vorhergehende Versteigerung vor mindestens fünf Werktagen beendet wurde.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Die Anzeige einer Versteigerung ist gebührenfrei.
§ 34b Abs. 1 GewO
Versteigererverordnung