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Betriebe gewerblicher Art

Auch die Stadt Soest ist in einigen Bereichen ihrer Aufgabenerledigung steuerrechtlich als Gewerbebetrieb eingestuft. Hierzu zählen beispielsweise das Marktwesen (Wochenmärkte und Allerheiligenkirmes) und die Bewirtschaftung der städtischen Parkhäuser. Für diese und weitere Betriebe sind jährliche Steuererklärungen anzufertigen.

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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr