Kleingärten
Nach Artikel 29 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Verbindung weiter Volksschichten mit dem Grund und Boden anzustreben und das Kleingartenwesen zu fördern.
Kleingartenanlagen sind als Teil des öffentlichen Grüns anzulegen, auszugestalten und zu erhalten.
In Soest gibt es drei Kleingartenanlagen:
- Soest Süd (Lippstädter Str./Talweg)
- Soest Ost (Am Stadtpark)
- Dauerkleingartenanlage West (Märkische Str.)