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Kleingärten

Nach Artikel 29 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Verbindung weiter Volksschichten mit dem Grund und Boden anzustreben und das Kleingartenwesen zu fördern.

Kleingartenanlagen sind als Teil des öffentlichen Grüns anzulegen, auszugestalten und zu erhalten.

In Soest gibt es drei Kleingartenanlagen: 
  • Soest Süd (Lippstädter Str./Talweg)
  • Soest Ost (Am Stadtpark)
  • Dauerkleingartenanlage West (Märkische Str.)

 

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
04.06.2024 | 15:45 Uhr