Verkehrsplanung

Mobilität, Stadtstruktur und Stadtentwicklung stehen in einem engen Zusammenhang. Die Arbeitsgruppe Verkehrsplanung ist daher Bestandteil der Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung. Für das reibungslose Zusammenspiel von Siedlungsentwicklung und Mobilitätsansprüchen ist es erforderlich, sich frühzeitig mit den verkehrlichen Auswirkungen auseinanderzusetzen und verträgliche Lösungen (unterschiedliche Flächenansprüche im Straßenraum, Klimaschutz, Lärmbelästigung etc.) durch öffentliche Nahverkehrsangebote, genug Raum für Fuß- und Radwege sowie Straßen für den Kfz-Verkehr zu finden.

Im Rahmen der Verkehrsplanung werden regionale, gesamtstädtische und lokale Themen betrachtet wie z. B. die regionale Anbindung der Stadt Soest durch den Rad-, Auto-, Bus- und Bahnverkehr, aber auch die Planung und Ausgestaltung von verkehrsberuhigten Bereichen oder örtlichen Fahrradwegen in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Betrieben Soest AÖR (KBS) und der Straßenverkehrsbehörde.

Im Vordergrund steht dabei die Weiterentwicklung der unterschiedlichen Netze sowie deren Vernetzung. Die verschiedenen Arbeitsebenen gliedern sich in Verkehrsentwicklungsplanung, Verkehrskonzepte und -gutachten, Mobilitätsmanagement sowie Straßen-, Rad- und Fußewegeplanung, Betreuung des Parkleitsystems bis hin zur Vertretung der Interessen der Stadt Soest bei der Erstellung des Nahverkehrsplans durch den Kreis Soest und anderer übergeordneter Verkehrskonzepte.

Die Stadt Soest verfügt seit 1992 über einen Verkehrsentwicklungsplan (VEP). Der VEP enthält gesamtstädtische Aussagen zum öffentlichen Personennahverkehr, Individualverkehr, zur Parkraumentwicklung etc. Viele Themen und Projekte sind seither umgesetzt. So ist Soest Gründungsmitglied (1993) in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS) und im Zukunftsnetz Mobilität

Am 28. September 2016 ist ein neuer Verkehrsentwicklungsplan (VEP) beschlossen worden. Näheres erfahren Sie hier. Der VEP wurde mit dem im Dezember 2021 durch den Rat beschlossenen "VEP Klima+" um weitere Maßnahmen erweitert. Der VEP Klima+ ist Teil des Masterplans Klimapakt. 

 

Verwandte Themen

Informationen über den Fahrradverkehr finden Sie hier. 

Das Soester Entwicklungsnetz (SEN) betreibt eine Fahrradstation am Bahnhof. Weitere Informationen finden Sie hier.

Unter Radroutenplaner NRW können Sie Ihre nächste Radtour planen oder sich den kürzesten Weg zum Arbeitsplatz suchen.

Jedes Jahr im Sommer startet die Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit". Fahren Sie im Aktionszeitraum an mindestens 20 Tagen mit dem Fahrrad zur Arbeit (oder kombiniert mit Bus und Bahn) und tragen Sie online Ihre gefahrenen Kilometer ein oder senden zum Aktionsende Ihren Kalender ausgefüllt zurück.

Fahrplanauskunft zu den Linienbusangeboten der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG).

Westfalen-Tarif - Informationen über Fahrpreise und Tickets im Nahverkehr.

Fahrplan- und Buchungsportal der Deutschen Bahn.

Aktueller Abfahrtsplan Bahnhof Soest mit Echtzeitinformation. 

Für 30 Euro den ganzen Monat lang in Soest Bus fahren - das neue SoestTicket macht es möglich. Zum 1. September 2020 startete das durch die Stadt rabattierte Monatsticket-Abonnement, welches das Busfahren attraktiver machen und auf diese Weise auch dem Klimaschutz dienen soll.

SoestTicket

Durchfahrender Bus

Das SoestTicket ist ein Monatsticket, welches im gesamten Stadtgebiet (Kernstadt und Ortsteile) im Buslinienverkehrt gilt. Es ist ausschließlich im Monatsabonnement zum Preis von 30 Euro pro Monat erhältlich. Das Ticket wird gemeinsam von der Stadt Soest und der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) angeboten. Dazu rabattiert die Stadt Soest das normale Monatsticket der RLG. Ziel des SoestTickets ist es, den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalte und somit einen Beitrag zu einer klimafreundlichen Verkehrswende zu leisten.

Das SoestTicket gilt grundsätzlich für eine Person und man ist 12 Monate daran gebunden. Wochentags dürfen im Zeitraum von 19:00 bis 3:00 Uhr in der Früh zusätzlich zum eigentlichen Ticketnutzer eine weitere Person ab 15 Jahre und zusätzlich 3 Personen unter 15 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden.  Alternativ kann anstelle einer Person auch ein Fahrrad mitgeführt werden. Insgesamt sind zu den genannten Zeiten somit fünf Beförderungsfälle (maximal 2 Personen ab 15 Jahre) inklusive des Ticketinhabers zulässig.

Der Vertrieb des soestTickets läuft über die Stadt Soest. Interessierte bestellen das SoestTicket-Abo per E-Mail an soestticket(at)soest.de. Die Bestellung muss jeweils bis zum 15. des Vormonats erfolgen. Dazu sind drei ausgefüllte Formulare notwendig: Bestellschein, Datenschutzhinweise und Lastschriftmandat. Diese Formulare stehen zum Download hier bereit.

 

30 Euro / Monat

Bestellschein SoestTicket (siehe Formulare)

Datenschutzhinweis SoestTicket (siehe Formulare)

SEPA-Lastschriftmandat SoestTicket (siehe Formulare)

Frau Lena Fehrmann

Stadt- und Verkehrsplanerinl.fehrmann(at)soest.de02921 / 103-3029 AG Verkehrsplanung Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung Adresse | Öffnungszeiten | Details
Rathaus II
Raum: 2.23
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:30 - 12:30

Frau Iris Lenze

i.lenze(at)soest.de02921/ 103 - 3118 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung Adresse | Öffnungszeiten | Details
Rathaus II
Raum: 2.07
Windmühlenweg 21
59494 Soest
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Montag:08:30 - 12:00
Dienstag:08:30 - 12:00
Mittwoch:08:30 - 12:00
Donnerstag:08:30 - 12:00
Freitag:08:30 - 12:00
SoestTicket, Bus fahren, Ticket

Car-Sharing Anbebote bestehen über Stadtteilauto aus Münster.

Über das konstenlose nrw-weite Pendlerportal können Sie Fahrgemeinschaften bilden und Mitfahrgelegenheiten finden.

Aktuelle Infos zur Verkehrslage auf Autobahnen sowie eine Proggnose zur Entwicklung finden Sie auf www.autobahn.nrw.de

Die aktuelle Verkehrslage beaschreibt u. a. der WDR. 

Ruhender Straßenverkehr - Überwachung

Die Stadt Soest ist innerhalb ihres Stadtgebietes zuständig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Parkverstößen. Die Verkehrsüberwachung leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Um Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wird von den Ordnungskräften der ruhende Verkehr kontrolliert.

Straßenverkehrsrechtlich werden als ruhender Verkehr alle geparkten Fahrzeuge bezeichnet. Dabei bleiben grundsätzlich ungewollte, durch die Verkehrslage (Anhalten an einer Lichtzeichenanlage oder vor einem Bahnübergang mit geschlossenen Schranken) oder eine Anordnung (beispielsweise verkehrspolizeiliches Anhaltegebot) veranlasste Unterbrechungen ohne Belang; erst das gewollte Halten oder Parken bzw. Liegenbleiben nicht mehr unmittelbar oder zumindest vorübergehend nicht mehr betriebsbereiter Fahrzeuge führt zu einem Statuswechsel vom fließenden zum ruhenden Verkehr.

Foto eines Feuerwehrfahrzeugs, das an einem falsch parkenden Pkw vorbeirollt
Ruhender Verkehr - Beispiel falsches Parken 1
Foto eines Feuerwehrfahrzeugs an einer Engstelle zwischen einer Grünsandsteinmauer und einem parkenden Lieferwagen
Ruhender Verkehr - Beispiel falsches Parken 2
Ruhender Verkehr - Beispiel falsches Parken 3

unter anderem

§ 12 StVO - Halten und Parken
§ 13 StVO - Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit

Frau Dominika Owczarek

d.owczarek(at)soest.de02921 103-2132 Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten AG Ordnungsangelegenheiten Adresse | Öffnungszeiten | Details
Rathaus I - Domplatz
Raum: 1.37
Domplatz 1
59494 Soest
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Dienstag:08:00 - 12:30
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:00 - 12:30
Politesse, Parkverstöße, Knöllchen, Parkverstoß
Parkverstöße

Bewohnerparkausweise

Da im Zentrum der Stadt Soest nicht für jede Wohnung ein Stellplatz oder eine Garage vorhanden ist, wurden in vielen Straßen Bewohnerregelungen eingeführt.

Die Anwohnerinnen und Anwohner haben mit Ihrem Bewohnerparkausweis die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen von der Bedienpflicht ausgenommen zu werden. Sie brauchen also weder einen Parkschein ziehen, noch müssen sie die Parkscheibe bedienen.

Der Bewohnerparkausweis garantiert Ihnen jedoch keinen festen Parkplatz, sondern ermöglicht lediglich das ordnungsgemäße, kostenlose und zeitlich unbegrenzte Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichen Parkflächen.

30,70 € Verwaltungsgebühr (1 Jahr)

§ 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung

Frau Dominika Owczarek

d.owczarek(at)soest.de02921 103-2132 Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten AG Ordnungsangelegenheiten Adresse | Öffnungszeiten | Details
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Anwohnerparkausweis Anwohner:innen, Bewohner:innen und Mieter:innen

Soest ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Hier geht es zu deren Webseite.

Soest ist Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität. Hier geht es zur Webseite.

Ihre Ansprechpersonen

Herr Axel Beyer

Arbeitsgruppenleiter Verkehrsplanung

a.beyer(at)soest.de02921 103-3028AdresseÖffnungszeitenDetails
Rathaus II
Raum: 2.23
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Öffnungszeiten
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Montag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:30 - 12:30

Frau Lena Fehrmann

Stadt- und Verkehrsplanerin

l.fehrmann(at)soest.de02921 / 103-3029AdresseÖffnungszeitenDetails
Rathaus II
Raum: 2.23
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Öffnungszeiten
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Montag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:30 - 12:30

Frau Jasmin Hornstein

Mobilitätsmanagerin

j.hornstein(at)soest.de02921 103-3114AdresseÖffnungszeitenDetails
Rathaus II
Raum: 2.22
Windmühlenweg 21
59494 Soest
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Montag:8:30 - 13:30
Dienstag:8:30 - 16:00
Mittwoch:8:30 - 13:00
Donnerstag:8:30 - 13:30

Herr Bernhard Overhage

Rad- und Fußverkehrs-Beauftragter

b.overhage(at)soest.de02921/103-3112AdresseÖffnungszeitenDetails
Rathaus II
Raum: 2.22
Windmühlenweg 21
59494 Soest
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Montag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:30 - 12:30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post(at)soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr