Fahrradverkehr

Soest ist eine Fahrradstadt. Ob auf dem Weg zur Schule, bei einer gemütlichen Fahrradtour in der Gruppe oder um mal eben auf die Schnelle ein paar Besorgungen zu erledigen: Rad fahren macht hier Spaß – und ist sicher. In Soest gibt es ca. 70 km Radwege. Sie sorgen dafür, dass Fahrradfahrer im Soester Straßenverkehr nicht untergehen.

Die Stadt Soest war im Jahr 1993 Gründungsmitglied und ist auch weiterhin Mitglied in der vom Land NRW eingerichteten „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise" (AGFS). Daneben verbessert die Stadt kontinuierlich die Infrastruktur für den Fahrradverkehr im Stadtgebiet. 

Auf außergewöhnliche Beachtung in der bundesweiten Presse stieß die Stadt Soest mit der innovativen Schutzstreifenmarkierung in der Jakobistraße im historischen Stadtkern. Diese Art der Markierung war vermutlich einmalig in Deutschland und wurde 2013 mit dem Deutschen Fahrradpreis in der Kategorie „Alltagsmobilität" prämiert. Im Jahr 2019 musste die Stadt diese Markierung auf Anweisung des Bundesverkehrsministeriums wieder entfernen und richtete zum Schutz der Fahrradfahrenden in der Jakobistraße stattdessen eine Fahrradstraße ein. 

Die Stadt Soest war im Jahr 1993 Gründungsmitglied und ist auch weiterhin Mitglied in der vom Land NRW eingerichteten „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise" (AGFS). Zwischenzeitlich ist die Gemeinschaft, die offiziell als „e.V." geführt wird, auf 92 Mitglieder angewachsen, wobei auch ganze Kreise als fahrradfreundlich gelten dürfen. So ist auch der Kreis Soest in 2008 aufgenommen worden.

Das Ziel

Das Ziel der AGFS ist die Umwandlung der Städte und Gemeinden zu hochwertigen "Lebensräumen" die aktiv zum Bewegen einladen und in denen körperliche Aktivität ungehindert, sicher und mit Freude stattfinden kann. In einer "gesunden Stadt" ist die gesundheitsfördernde Nahmobilität "Basismobilität" und ein Großteil der persönlichen Alltags- und Freizeitwege werden zu Fuß und/oder mit dem Fahrrad abgewickelt. Die AGFS-Zielmarke im Modal Split ist, dass ca. 60% der Wege zu Fuß und mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Insbesondere die Verkehrsinfrastruktur prägt dabei das Mobilitäts- und Bewegungsverhalten der Bürger wesentlich.

Acht zentrale Leitbildaspekte der AGFS

  • Mehr Lebensqualität in der Stadt: Wir wollen unsere Städte durch optimale Bedingungen für Nahmobilität, Nahversorgung und Naherholung attraktiver machen.
  • Mehr Bewegungsqualität auf kurzen Wegen: Wir wollen für Radfahren und Zufußgehen sowie die "neuen" Verkehrsteilnehmer/-innen (Inliner/-innen, Kickboarder/-innen, Skater/-innen u.Ä.) attraktive, sichere und barrierefreie Bewegungs- und Aufenthaltsräume schaffen.
  • Mehr Partnerschaft der Verkehrsteilnehmer/-innen: Wir sehen Nahmobilität (Radfahren und Zufußgehen) als integralen Bestandteil des Gesamtverkehrssystems, gleichberechtigt neben den anderen Verkehrsträgern.
  • Mehr Gesundheit durch mehr Bewegungsqualität: Wir wollen die Lust an der individuellen Bewegung in Alltag und Freizeit steigern - für die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Bürger, insbesondere unserer Kinder, Seniorinnen und Senioren.
  • Mehr Gewinn für Wirtschaft, Tourismus und Umwelt: Die AGFS will die Voraussetzungen für einen Ausbau der - auch mittelbar - fahrradbezogenen Wirtschaftsbereiche schaffen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Umwelt leisten.
  • Mehr System in der Nahmobilität: Nahmobilität muss als ein komplexes Gesamtsystem verstanden werden: Infrastruktur, Service und Kommunikation bilden dabei die tragenden Säulen.
  • Mehr Verkehrssicherheit für alle! Unsere Arbeit soll vor allem mehr Sicherheit für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer - insbesondere unsere Kinder - schaffen.
  • Mehr Nahmobilität im Modal Split: Wir wollen den Radverkehrsanteil in den Städten auf durchschnittlich 25% und den Modal-Split-Anteil des nicht motorisierten Individualverkehrs - im Sinne der angestrebten Nahmobilität - auf über 60% steigern.

Anhand einer modal-split-Studie aus 2011 wurde ermittelt, dass die Stadt Soest einen Radverkehrsanteil von 21,6% aufweist. 

Eine Förderung des Radverkehrs wird ebenfalls über die Regionale Südwestfalen 2013 erfolgen. In der Zwischenzeit wurde durch ein Aachener Ingenieurbüro in Zusammenarbeit mit der örtlichen Verkehrsplanung ein Wabennetz von Radverkehrsstrecken erarbeitet. Dabei wurde auf vorhandene Wege zurückgegriffen. Es ist beabsichtigt, diese Strecken und Knotenpunkte mit einer speziellen Nummerierung als Routenvorschläge auszuschildern. Es ist gleichzeitig ein alltagtaugliches Radwegenetz als Verdichtung zum seit 2003 existierenden NRW-Radwegenetz. (sh. auch www.radverkehrsnetz.nrw.de )

Die Stadt Soest ist bemüht, ständig an einer Verbesserung des Radwegenetzes innerhalb der Stadt zu arbeiten. Dies geschieht

  • durch den Neubau von Radwegen
  • durch den Ausbau der ehemaligen Bahntrasse der westfälischen Landeseisenbahn (WLE) zu einer Radvorrang-Route
  • durch Ausbau der durch Neumarkierungen von Radfahrstreifen unter Veränderung des vorhandenen Fahrbahnquerschnittes (z.B. Niederbergheimer Straße 2008)
  • oder durch die laufende Reparatur von Radverkehrsanlagen (Schlaglochbeseitigung oder Auffrischung von Markierungen).

Zurzeit gibt es in Soest ein Radwegenetz von ca. 70 km Länge. Hiervon entfällt etwa die Hälfte auf straßenbegleitende Radwege, der restliche Anteil sind selbstständige Radwege. 

 

Die Schaffung ausreichender Fahrradabstellanlagen ist ebenfalls eines der gesetzten Ziele. So wurde die Radstation am Bahnhof in 2010 von bisher 300 auf nunmehr 450 Plätze vergrößert. Die Gebühr für einen Stellplatz liegt bei 7,00 Euro monatlich (bzw. 70 Euro jährlich). 20 abschließbare Fahrradboxen stehen auf der Bahnhof Nordseite zur Verfügung. Eine Anmietung kann für mtl. 7,00 Euro erfolgen.

Bei der Sanierung des Parkhauses Leckgadum in der Innenstadt im Rahmen des Konjunkturpaketes wurden zusätzlich 20 Fahrradständer im Eingangsbereich eingerichtet, so dass dort kostenfrei 30 Fahrradstellplätze regensicher zur Verfügung stehen. An etlichen Fahrradbügeln in der Stadt können Fahrräder diebstahlsicher und teils regensicher angeschlossen werden.

Im Rahmen des neuen Schulkonzepts der Sekundarschule und der Neugestaltung des Schulhofes wurden neue Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen, um den aus Soest und den Soester Ortsteilen kommenden Schülern die Möglichkeit und den Anreiz der Fahrradnutzung zu geben. Das Augenmerk richtete sich insbesondere auf die 85 Prozent der aus Soest stammenden Schüler. Insgesamt wurden durch die Installation von 86 Fahrradanlehnbügeln mit Querstreben rund 235 neue Fahrradabstellplätze geschaffen. Das Projekt wurde mit einer Förderung in Höhe von 50 Prozent durch den Projektträger Jülich im Rahmen der Nationalen Klimainitiative gefördert. Die Summe der Förderung beläuft sich auf 8.432,55 Euro. Mit der Nationalen Klimainitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimainitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Vor ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

 

Eine Fahrradstraße ist eine grundsätzlich für den Radverkehr vorgesehene Straße. Sie dient der Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs. Fahrradstraßen in Soest sind die Straßen: Jacobistraße, Nöttenstraße, Steingraben, Lütgen Grandweg, Meister‐Conrad‐Straße, Knippingweg, Herbstweg und der Windmühlenweg (siehe Foto). 

 Fahrradstraßen werden nach der Straßenverkehrsordnung durch die Verkehrszeichen 244.1 und 244.2 ausgewiesen. 

In der Straßenverkehrsordnung heißt es: Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen angezeigt.

Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit weiter verringern. Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch in Fahrradstraßen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr den Gehweg mit Fahrrädern    benutzen müssen und ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr den Gehweg benutzen dürfen. Auch in Fahrradstraßen gilt es die Grundregeln des Straßenverkehrs nach §1 der StVO (gegenseitige Rücksichtnahme und vorsichtige Fahrweise) anzuwenden. 

Das gesamte Bundesland NRW ist mit einem flächendeckenden System von fahrradfreundlichen Achsen mit einem einheitlichen Wegweisungssystem ausgestattet. Das Radverkehrsnetz NRW verbindet alle Städte und Gemeinden des Landes mit einer einheitlichen Wegweisung für den Radverkehr. Die Zentren der Kommunen sowie die Bahnhöfe werden auf möglichst kurzen und direkten Wegen miteinander verknüpft. Es handelt sich um ein Netz, das primär dem täglichen Bedarf dient, z.B. für Fahrten zur Arbeit oder zum Einkauf. Zusätzlich berücksichtigt es die Belange des Freitzeitradfahrens, indem dieses Netz um hochwertige und überregionale touristische Routen ergänzt wird.

Das landesweite Radverkehrsnetz weist eine Gesamtlänge von ca. 18.000 km auf. Das System umfasst über 100.000 Schilder. Das landesweite Radverkehrsnetz bildet das Rückgrat der Radwegweisung in NRW. Durch die kontinuierlichen Fortschreitungen und Verdichtungen durch kommunale Netze oder die Ausweisung von Themenrouten in gleicher Systematik wurde aus dem landesweiten Radverkehrsnetz das "Radnetz-NRW" mit einer Gesamtlänge von ca. 30.000 km (Sommer 2020).

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.radverkehrsnetz.nrw.de.

Ihre Routen können Sie planen über:  Radroutenplaner NRW


Radeln nach Zahlen - das Knotenpunktsystem

Als Baustein des Radwegenetzes Südwestfalen  wurde in den Tourismusregionen Sauerland und Siegerland Wittgenstein - also auch im Kreis Soest - das Knotenpunktsystem angelegt. Das Radwegenetz wurde in eine Wabenstruktur eingeteilt. An den Eckpunkten entstehen sogenannte "Knotenpunkte", die die durchnummerierten Waben miteinander verbinden. Man muss sich also einfach die Nummer merken und der Beschilderung folgen. Die Routen lassen sich so einfach miteinander verbinden und beliebig verlängern oder kürzen - ganz nach Puste. Auf diese Weise kommt man auch ohne Kartenmaterial gut voran. Darüber hinaus zeigen Infotafeln regelmäßig den aktuellen Standort und den nächstgelegenen Knotenpunkt an.

Mehr Informationen zum Knotenpunktsystem finden Sie unter www.radeln-nach-zahlen.de

Ihre Ansprechperson

Herr Bernhard Overhage

Rad- und Fußverkehrs-Beauftragter

b.overhage(at)soest.de02921/103-3112AdresseÖffnungszeiten
Rathaus II
Raum: 2.22
Windmühlenweg 21
59494 Soest
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Montag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:30 - 12:30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post(at)soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr