Straßen

Die Kommunalen Betriebe Soest ebE (KBS)  verantworten die Planung und den Bau städtischer Straßen bis zur Unterhaltung der städtischer Infrastruktur.

Straßenunterhaltung

Die Meisterei Straßenunterhaltung ist mit der Durchführung von Straßenunterhaltungsmaßnahmen beauftragt.

Dazu zählen:

  • Unterhaltung von Asphalt- und Pflasterflächen

  • Unterhaltung der Bankette

  • Fremdkörperbeseitigung

  • Unterhaltung der Verkehrsbeschilderung inkl. Absperrmaßnahmen

  • Streckenkontrollen

  • Unterhaltung des Stadtmobiliars

  • Winterdienst


Ihre Ansprechperson


Herr Ludger Joachimsmeier

l.joachimsmeier(at)soest.de02921 103-4300 KBS Abteilung Kommunalbetrieb Meisterei Straße AdresseÖffnungszeiten
Kommunalbetrieb
Christophorusweg 7
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:30 - 12:30

Straßenbaumaßnahmen

Die Arbeitsgruppe "Straßen und Gewässer" ist im Auftrag der Stadt Soest für die städtischen Straßen in Soest zuständig für die Straßenbaumaßnahmen.

Zu den Aufgaben zählen die  technischen Ausführungsplanung sowie die Durchführung der Ausbaumaßnahmen. Es handelt sich hierbei um Investitionsmaßnahmen die im städtischen Haushalt abgebildet werden.

Die Maßnahmen werden im Stadt­entwicklungs­ausschuss der Stadt Soest vorgestellt und beschlossen.

Informationen zu Straßenbaumaßnahmen und Baustellen in Soest

Durchschnittlich 600 Mal im Jahr wird in Soest eine Straße vorübergehend gesperrt oder der Verkehr teilweise eingeschränkt. Gerade längere Straßensperrungen an besonders frequentierten Straßen schränken den Verkehrsfluss spürbar ein, kosten Zeit, Umwege und belasten damit Verkehrsteilnehmende spürbar.

Häufige Fragen und Antworten zu Baustellen in Soest

Oft, aber nicht immer sind Bauarbeiten an Fahrbahn, Geh- und Radwegen, Ampelanlagen, Bushaltestellen oder Straßenbeleuchtung die Ursache für Straßensperrungen.

Neubau oder Ersatz von Ver- und Entsorgungsleitungen verursachen ebenfalls Sperrungen. Hinzu kommen akute und nicht vorhersehbare Störungen wie Wasserrohrbrüche, Schäden an Gasleitungen oder Telekommunikationseinrichtungen, die oft zu sehr kurzfristigen Sperrungen oder Einschränkungen führen.

Im Fall von Kampfmittelräumungen können ebenfalls sehr kurzfristige Straßensperrungen notwendig werden.

Außerdem werden Verkehrsflächen für beantragte und genehmigte Sondernutzungen gesperrt. Das können Veranstaltungen im Stadtgebiet oder auch die zeitweise Nutzung von Straßen durch private Immobilieneigentümer sein (Garten- und Gebäudearbeiten z.B. mit Baukran oder Materiallager auf Straßen/Gehwegen/Parkstreifen).

Grünpflegearbeiten oder Arbeiten an Gleisanlagen führen ebenso zu Verkehrseinschränkungen.

Soweit möglich werden größere Baumaßnahmen mit anderen Akteuren wie den Stadtwerken schon jetzt zeitlich und räumlich abgestimmt.

Aufgrund unterschiedlicher Zwänge können Baumaßnahmen aber nicht immer nur nacheinander durchgeführt werden.

Das liegt zum einen an der Vielzahl der Akteure, wie unterschiedliche Straßenbaulastträger (Z.B. Kreis Soest oder Land NRW), Versorgungsunternehmen, Telekommunikationsunternehmen, Deutsche Bahn, Privatunternehmen. Manche Maßnahmen sind auch einfach nicht vorhersehbar und werden nötig, während andere geplante Maßnahmen im selben Stadtviertel schon laufen. Die jeweiligen Vorhabenträger unterliegen oft selbst Zwängen wie engen Zeitfenstern, eigenen Bauprogrammen, Fristen infolge von Fördermaßnahmen oder anderen Terminvorgaben.  Eine Vielzahl von Bauvorhaben ist somit durch die Stadt Soest nicht beeinflussbar.

Zum anderen erfordern akut auftretende Schäden insbesondere an Wasser-, Abwasser-, Strom-, Gas- und Telekommunikationsleitungen in der Regel ein sehr kurzfristiges Handeln.

Nicht zuletzt müssen feste Termine für Großveranstaltungen wie die Allerheiligenkirmes berücksichtigt und eingeplant werden.

Das Ziel der Straßenverkehrsbehörde ist es daher, notwendige Baumaßnahmen grundsätzlich zu ermöglichen und den Verkehr möglichst weiterfließen zu lassen.

Das kann zum Beispiel auch eine Abwägung zwischen einer kürzeren Vollsperrung und einer längeren Teilsperrung einer Straße bedeuten. Erforderliche Rettungswege müssen bei allen Maßnahmen benutzbar bleiben. Das kann wiederum dazu führen, dass nicht alle Arbeiten zeitgleich gemacht werden können.

Soweit wie möglich nutzen wir verkehrsarme Zeiten wie die Schulferien für planbare Maßnahmen.

Verzögerungen oder Änderungen von Baumaßnahmen ergeben sich immer wieder aufgrund von Witterungseinflüssen, Materialengpässen und/oder Personalausfällen bei den beteiligten Bauunternehmen.

Unterhalb der Fahrbahndecke ist viel los. Auf engem Raum drängen sich viele Ver- und Entsorgungsleitungen, deren Beschaffenheit manchmal zu unvorhergesehenen und im Vorfeld nicht bekannten erweiterten Baumaßnahmen führt – oft auch unter Beteiligung weiterer Bauträger oder Fachfirmen.


Ihre Ansprechperson


Frau Dörte Staeck

d.staeck(at)soest.de02921 103-3301 KBS AG Straßen und Gewässer AdresseÖffnungszeiten
Rathaus II
Raum: 2.45
Windmühlenweg 21
59494 Soest
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Mittwoch:08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:00
Donnerstag:08:30 - 12:00
Freitag:08:30 - 12:00

Zufahrten die neu angelegt oder verändert werden sollen müssen bei der Arbeitsgruppe Straßen und Gewässer beantragt werden. Dem formlosen Antrag soll ein Plan zur Übersicht beigefügt werden.

Ansprechpartner ist Herr Lucas Jäker.

Baumaßnahmen für Aufbrüche im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen und Gehwege) sind von den Versorgungsträgern  den Kommunalen Betrieben Soest ebE  mit einer Baubeginn- und Fertigstellunganzeige zu melden, um die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten und die darauf folgende Gewährleistung  zu überprüfen.

Ansprechpartnerin ist Frau Heike Böbel.

 

Die Kommunalen Betriebe Soest ebE sind auch für die Aufstellung und Unterhaltung der Straßenbenennungsschilder (Straßennamenschilder) zuständig. Dies schließt auch die Beschilderung mit Hausnummernleisten für Stich- und Seitenwege ein. Bei Fragen wenden Sie sich bitte, möglichst per E-Mail, an uns.

Ansprechpartner ist Herr Frank Schlaage.

Neugestaltung der Grünfläche "Schwarzer Weg" -

Beschreibung der Maßnahme

Die Stadt Soest plant auf dem städtischen Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs, nördlich der aktuell genutzten Bahngleise zwischen der Walburgerstraße und dem Naugardenring ein Projekt zur Entwicklung einer „Grünen Infrastruktur“ umzusetzen. Im Rahmen des Projektes soll die Fläche zu einer wohnortnahen, extensiv genutzten naturnahen Grünfläche entwickelt werden. Ein Geh- und Radweg soll das Gebiet durchqueren. Dieser wird im Westen und Osten an bestehende Wegeverbindungen angeschlossen um somit gefahrlos entlang eines grünen Bandes vom Stadt Zentrum (Bahnhof) in die östlich gelegenen Außenbereiche gelangen zu können. Das übergeordnete Ziel ist allerdings die Sicherung der wertvollen Grünfläche als Beitrag zur Verbesserung von Umwelt- und Klimabedingungen im stadtnahen Umfeld von Soest. Des Weiteren, soll eine Sicherung und Steigerung der Biodiversität durch die Aufwertung bestehender thermophiler Lebensräume erzielt werden.

Nördlich der Kernfläche befindet sich zudem eine Aufschüttungsfläche, von der aus sich ein Blick auf die Stadtkulisse von Soest sowie auf die Sukzessionsflächen ergibt. Um die Sicht zu verbessern, wird dort zusätzlich ein Aussichtshügel errichtet. Hinzukommen sollen Sitzangebote und die Schaffung eines Zugangs von dem angrenzenden Multifunktionsplatz, wodurch hier ein Ort mit besonderer Aufenthaltsqualität geschaffen wird.

Bauablauf

Das Bauvorhaben umfasst neben dem Neubau eines Geh- und Radweges sowie der Ertüchtigung des Aussichtspunktes, weitere Arbeiten wie z.B. der Zaunbau entlang der Bahngleise, die Errichtung einer Stahltreppe zum Aussichtshügel. Die einzelnen auszuführenden Abschnitte werden je nach Witterungslage im unten genannten Zeitraum durchgeführt.

Bauzeit

Mit den Bauarbeiten auf der Brachfläche, soll im 4.Quartal 2022 begonnen werden. Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme ist voraussichtlich Ende März 2023.

Die Maßnahme wird gefördert durch die Europäische Union.

Hier finden Sie die REACT-EU Förderung "Grüne Infrastruktur Soest".

Häufig gestellte Fragen zu Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen

Erschließungsbeiträge werden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der städt. Erschließungsbeitragssatzung für die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen (z.B. öffentliche Straßen) erhoben. Insgesamt werden 90 % der anfallenden Kosten auf alle Eigentümer/Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke verteilt. 10 % der anfallenden Kosten trägt die Stadt Soest.

Hier finden Sie die Erschließungsbeitragssatzung. 

Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG NRW) in Verbindung mit der städtischen Straßenbaubeitragssatzung werden erhoben für die nachmalige Herstellung, Erneuerung und Verbesserung von Anlagen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Wie hoch der Anteil der Kosten ist, der auf die Eigentümer/Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke verteilt wird, richtet sich danach, wie eine Straße eingestuft ist (z.B. Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße, Hauptverkehrsstraße, Fußgängerzone).

Hier finden Sie die Straßenbaubeitragssatzung

Für Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen fallen keine Straßenbaubeiträge an. 

Eine Bescheinigung, die Auskunft über zukünftig anfallende oder bereits geleistete Erschließungs- oder Straßenbaubeiträge gibt, kann bei der Arbeitsgruppe K22 der Kommunalen Betriebe Soest formlos beantragt werden. Ist der Beantragende nicht Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigter, ist grundsätzlich die Vollmacht des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten vorzulegen.

Für eine Bescheinigung über Erschließungs- und Straßenbaubeiträge werden Verwaltungsgebühren entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Soest erhoben.

Bevor ein endgültiger Ausbaubeschluss durch den zuständigen Stadtentwicklungsausschuss gefasst wird, werden die betroffenen Grundstückseigentümer rechtzeitig im Rahmen von Informationsveranstaltungen über den anstehenden Ausbau und den damit verbundenen Kosten (Beiträge) informiert.

Grundsätzlich ist der Erschließungs-  und auch der Straßenbaubeitrag, der durch Bescheid festgesetzt wird, einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig.  Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit, eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung zu beantragen. Ansprechpartner sind hier die MItarbeitenden der Abteilung K22 der Kommunalen Betriebe Soest.

 

KBS AG Straßenverwaltung, Gebühren, Beiträge

0 29 21 103 - 3315
0 29 21 103 - 83315

Adresse:

Rathaus II
Windmühlenweg 21
59494 Soest

Leitung

Frau Annegret Dülberg

02921 103-3315 KBS AG Straßenverwaltung, Gebühren, Beiträge AdresseÖffnungszeitenDetails
Rathaus II
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Windmühlenweg 21
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Generelle Erreichbarkeit

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Anfahrt

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Frau Gudrun Diemel

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Herr Niklas Klebolte

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Frau Sandra Valland

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Frau Martina Zumbülte

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Wirtschaftswege-Konzept

Im Auftrag der Stadt Soest erarbeitete ein Projektteam der Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH aus Enger ein ländliches Wegenetzkonzept für den Außenbereich des gesamten Stadtgebietes.

Ländliche Wege unterliegen einer vielfältigen Nutzung und erfüllen somit verschiedene Funktionen und Aufgaben. Auch Natur und Landschaftselemente sind zu berücksichtigen. Ihre Bedeutung hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Längst ist nicht mehr nur landwirtschaftlicher Verkehr im Außenbereich unterwegs. Die Wege erschließen einzelne Wohnhäuser und werden für die wachsendenden Freizeitaktivitäten im Bereich Tourismus von Radfahrern, Wanderern oder Reitern genutzt.

Ziel des Konzeptes ist es, ein zukunftsfähiges und bedarfsgerechtes Wegenetz zu erhalten, das die Interessen der unterschiedlichen Nutzergruppen berücksichtigt und der Entwicklung des gemeindlichen Freiraumes dient.

Die Erstellung des Wegenetzkonzeptes wird gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung sowohl mit EU-Mitteln als auch mit Haushaltsmitteln des Landes (NRW-Förderprogramm Ländlicher Raum 2014 - 2020) und des Bundes gefördert. Weiterführende Informationen zu den Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes können Sie im Internetauftritt der Europäischen Kommission einsehen.

Hinweis
Europäischer Landwirtschafts-Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa unter Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen in die ländlichen Gebiete

Die Erarbeitung des ländlichen Wegenetzkonzeptes erfolgt in zwei Stufen. Zuerst müssen alle Wegeabschnitte erfasst und ihr IST-Zustand analysiert werden. Erst danach kann das SOLL-Konzept in einem mehrstufigen gemeinsamen Abstimmungsprozess mit der Projektgruppe entwickelt werden.

Im Rahmen der Bestandsdatenerfassung wurde die IST-Netzstruktur  durch einen Verkehrsingenieur fachlich begutachtet. Darin ist die Einstufung der Wegeabschnitte in die Wegekategorien A bis I farbig differenziert dargestellt.

Der Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegekonzepte des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW erläutert die Wege-Kategorisierung wie folgt:

  • Kategorie A = klassifiziertes Straßennetz inkl. Gemeindestraßen; maßgebliches Verkehrsmittel: allgemeiner KFZ-Verkehr

  • Kategorie B = Multifunktionale Wege, d.h. für den Radverkehr, land- und forstwirtschaftlichen (luf) Verkehr und / oder den eingeschränkten KFZ-Verkehr sowie den Radverkehr; Maßgebliche Funktion: Sicherung kleinräumiger Verbindungen und Erschließung; maßgebliche Verkehrsmittel: Radverkehr, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Anliegerverkehr; Indizien für diese Kategorie-Einteilung: regelmäßig angefahrene Ziele im Außenbereich, z.B. land- und forstwirtschaftlich Betriebe, öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen, touristische Ziele etc. zusätzlich alle Radrouten/-wege

  • (Verbindungswege gem. RLW)

  • Kategorie C = Wege zur Sicherstellung land- und forstwirtschaftlich Verbindungen oder Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke; maßgeblicher Verkehr: land- und forstwirtschaftlicher Verkehr (Hauptwirtschaftswege oder Wirtschaftswege gem. RLW)

  • Kategorie D = Untergeordnete Wege mit Bedeutung für Fußgänger, d.h. Wege, die grundsätzlich der Erschließungssicherung von kleineren Feldblöcken dienen oder dienen könnten und über die regelmäßig Fußgänger laufen oder Wanderrouten; maßgeblicher Verkehr: Fußgänger u. land- und forstwirtschaftlicher Verkehr (Wirtschaftswege gem. RLW)

  • Kategorie E = Wege mit untergeordneter Erschließungsfunktion, z.B. zu kleineren Feldblöcken für einzelne Anlieger, kein unmittelbares öffentliches Interesse; maßgebliches Verkehrsmittel: land- und forstwirtschaftlicher Verkehr

  • (Wirtschaftswege gem. RLW)

  • Kategorie F = Erschließungswege, die Einzelinteressen dienen; alle Verkehrsarten, aber nur in geringer Menge, z.B. Zufahrten zu einzeln gelegenen Wohnhäusern ohne land- und forstwirtschaftliche Bedeutung, Windkraftanlagen, Scheunen etc.

  • Kategorie G = im Netzzusammenhang weniger wichtige Wege, die ausschließlich der Feinverteilung innerhalb eines Feldblocks dienen oder zur Gewährleistung einer funktionierenden Verbindung bzw. Erschließung von geringer oder keiner Bedeutung sind.

  • Kategorie H = nicht mehr vorhandene oder genutzte Wege

  • Kategorie I = reine Fuß-, Reit- bzw. Radwege, die als selbständige Wege für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr nicht nutzbar sind

  • (sonstige Wege gem. RLW)

Die öffentliche Beteiligung im Projekt erfolgte über Bürger-Workshops und die Internetpräsentation und ist nun abgeschlossen. Auf Grundlage aller durchgeführten Beteiligungen sind durch das Planungsbüro ein SOLL-Konzept und ein Plan mit Handlungsempfehlungen und Prioritäten erstellt worden. Alle Pläne können Sie sich hier herunterladen und genauer ansehen. Bei den hier dargestellten Plänen handelt es sich um den finalen Stand, der hiermit zur Kenntnis vorgestellt wird:

Die Erstellung des Wirtschaftswege-Konzeptes wird gefördert durch die Europäische Union.

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post(at)soest.de

Letzte Aktualisierung
25.10.2022 | 11:06 Uhr