Präventive Wohnungsnotfallhilfe
Die präventive Wohnungsnotfallhilfe ist darauf ausgerichtet, Menschen davor zu bewahren, obdachlos zu werden. Wir vermitteln - beispielsweise im Fall einer Räumungsklage oder entstandener Mietschulden - zwischen Mieter und Vermieter und erarbeiten gemeinsam Lösungswege. Der Sozialarbeiter kommt zu den Menschen, die in bedrohten Wohnverhältnissen leben, und berät und unterstützt sie bei der Sicherung des Wohnraumes.
Wir unterstützen, wenn
- die Miete nicht mehr gezahlt werden kann
- bereits Mietrückstände aufgetreten sind
- die Wohnung gekündigt wurde
- eine Räumungsklage vorliegt.
Beispiele für Unterstützung
- Beratung zu Wohngeld, Bürgergeld oder Grundsicherung, um Mietschulden zu tilgen und die Zahlung für Strom etc. zu sichern.
- Vermittlung: Bei Bedarf wird zwischen Mieter und Vermieter vermittelt, zum Beispiel um Mietschulden zu regeln oder eine Räumungsklage zu abzuwenden.
- Aufsuchende Hilfe: In manchen Fällen geht der Sozialarbeiter aktiv auf Menschen zu, um sie in ihrer aktuellen Wohnsituation zu unterstützen.
- Vermittlung in eine betreute Wohnform oder Wohngemeinschaft
- Vermittlung in eine stationäre Wohnform
Abgrenzung zur Wohnungssuche und Wohnungslosenhilfe:
Präventive Hilfe: Konzentriert sich darauf, die aktuelle Wohnung zu erhalten, bevor ein Umzug überhaupt zum Thema wird.
Die präventive Wohnungsnotfallhilfe hält keine Wohnungen vor und vermittelt auch keine Wohnungen!
Das Sozialamt ist für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins zuständig und dort werden Sie dann auch automatisch für Wohnraum vorgemerkt. Weitere Informationen hierzu:
https://www.soest.de/politik-verwaltung/dienstleistungen-a-z/wohnberechtigungsschein
https://www.soest.de/politik-verwaltung/dienstleistungen-a-z/wohnungsvormerkungen
Bei Obdachlosigkeit können Sie sich bezüglich einer Unterbringung an das Ordnungsamt (Frau Bruschke - Tel.: 02921/103-2131) wenden:
https://www.soest.de/politik-verwaltung/dienstleistungen-a-z/obdachlosigkeit-unterbringung
- Anschrift
- 001 Rathausstr. 8 59494 Soest
Stefan
Schritt
Präventive Wohnungsnotfallhilfe
Standard
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- Anschrift
- 001 Rathausstr. 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2213
- Fax
- 02921 103-82213
- s.schritt@soest.de
Wohnungsnotfallhilfe
Präventive Wohnungsnotfallhilfe
Die präventive Wohnungsnotfallhilfe ist darauf ausgerichtet, Menschen davor zu bewahren, obdachlos zu werden. Wir vermitteln – beispielsweise im Fall einer Räumungsklage oder entstandener Mietschulden – zwischen Mieter und Vermieter und erarbeiten gemeinsam Lösungswege. Der Sozialarbeiter kommt zu den Menschen, die in bedrohten Wohnverhältnissen leben, und berät und unterstützt sie bei der Sicherung des Wohnraumes.
Wir unterstützen, wenn
- die Miete nicht mehr gezahlt werden kann
- bereits Mietrückstände aufgetreten sind
- die Wohnung gekündigt wurde
- eine Räumungsklage vorliegt.
Beispiele für Unterstützung
- Beratung zu Wohngeld, Bürgergeld oder Grundsicherung, um Mietschulden zu tilgen und die Zahlung für Strom etc. zu sichern.
- Vermittlung: Bei Bedarf wird zwischen Mieter und Vermieter vermittelt, zum Beispiel um Mietschulden zu regeln oder eine Räumungsklage zu abzuwenden.
- Aufsuchende Hilfe: In manchen Fällen geht der Sozialarbeiter aktiv auf Menschen zu, um sie in ihrer aktuellen Wohnsituation zu unterstützen.
- Vermittlung in eine betreute Wohnform oder Wohngemeinschaft
- Vermittlung in eine stationäre Wohnform
Abgrenzung zur Wohnungssuche und Wohnungslosenhilfe:
Präventive Hilfe: Konzentriert sich darauf, die aktuelle Wohnung zu erhalten, bevor ein Umzug überhaupt zum Thema wird.
Die präventive Wohnungsnotfallhilfe hält keine Wohnungen vor und vermittelt auch keine Wohnungen!
Das Sozialamt ist für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins zuständig und dort werden Sie dann auch automatisch für Wohnraum vorgemerkt. Weitere Informationen hierzu:
https://www.soest.de/politik-verwaltung/dienstleistungen-a-z/wohnberechtigungsschein
https://www.soest.de/politik-verwaltung/dienstleistungen-a-z/wohnungsvormerkungen
Bei Obdachlosigkeit können Sie sich bezüglich einer Unterbringung an das Ordnungsamt (Frau Bruschke – Tel.: 02921/103-2131) wenden:
https://www.soest.de/politik-verwaltung/dienstleistungen-a-z/obdachlosigkeit-unterbringung
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Raum: 1.18
Rathausstr. 8
59494
Soest
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