Seit dem 01.03.2011 verfügt das Sozialamt der Stadt Soest über eine Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle. Das Angebot dieser Fachstelle richtet sich an alle Soester Haushalte und Personen, · die aktuell wohnungslos sind, · denen Wohnungslosigkeit unmittelbar droht, · die in unzumutbaren Verhältnissen leben.
Die Mitarbeiter der Fachstelle für Wohnungsnotfälle versuchen, bei Mietschulden, Kündigungen, Räumungsklagen und Wohnungslosigkeit durch Beratung und andere Leistungen zu helfen. Ziel ist es, Wohnungslosigkeit schnell und unbürokratisch zu verhindern!
Die Stadt Soest ist als Sicherheitsbehörde verpflichtet, Leben und Gesundheit ihrer Bürger zu schützen. Dazu gehört bei drohendem Verlust der bisherigen Wohnung auch die Bereitstellung einer Notunterkunft.
Die Aufgaben der Wohnungsnotfallhilfe umfassen alle Leistungen und Angebote, die zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit oder für den Abbau eben solcher notwendig sind. Die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Wohnungsnotfallhilfe ist § 67 SGB XII.
Die Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen (sozial-, wohnungs- und ordnungspolitischen) Verwaltungsbereichen und die notwendigen Abläufe werden an einer zentralen Stelle in der Verwaltung konzentriert, so dass Kompetenzunklarheiten und Doppelarbeiten vermieden werden. In einer solchen Fachstelle werden die entsprechenden Leistungen und Kompetenzen vernetzt bzw. gebündelt, um so den jeweils betroffenen Personen schnell und umfassend helfen zu können.
Falls Sie einen Beratungstermin wünschen, Fragen haben oder Kritik anbringen möchten, · rufen Sie uns an · besuchen Sie uns · schreiben Sie an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle · schicken Sie uns eine E-Mail. Unter der Telefonnummer 02921/1032213 kann in dringenden Fällen ein Termin außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden.
Wussten Sie, dass...
- es schon bei einer drohenden Wohnungskündigung bereits konkrete Hilfen gibt?
- bei bereits entstandenen Mietrückständen die drohende Räumungsklage abgewendet werden kann?
- es bei erteilter Räumungsklage oder Zwangräumung nicht zwingend zum Wohnungsverlust kommen muss?
Wir unterstützen Sie...
- beim Erhalt Ihrer bisherigen Wohnung oder bei der Suche nach einer neuen Wohnung.
- zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und helfen bei der Klärung Ihrer wirtschaftlichen Situation.
- bei der Vermittlung in eine betreute Wohnform oder Wohngemeinschaft
- bei der Vermittlung in eine stationäre Wohnform
- bei der Vermittlung in Notschlafstellen
Wir begleiten Sie...
- zu und bei Terminen mit Vermietern, Ämtern, Fachdiensten usw.
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
Stefan
Schritt
Wohnungsnotfallhilfe/Sozialraumarbeit Soester Süden
Standard
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- Anschrift
- 001 Schwarzer Weg 24 59494 Soest
- Telefon
- 02921 3493657
- Fax
- 02921 103-2299
- s.schritt@soest.de
Wohnungsnotfallhilfe
Seit dem 01.03.2011 verfügt das Sozialamt der Stadt Soest über eine Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle. Das Angebot dieser Fachstelle richtet sich an alle Soester Haushalte und Personen, · die aktuell wohnungslos sind, · denen Wohnungslosigkeit unmittelbar droht, · die in unzumutbaren Verhältnissen leben.
Die Mitarbeiter der Fachstelle für Wohnungsnotfälle versuchen, bei Mietschulden, Kündigungen, Räumungsklagen und Wohnungslosigkeit durch Beratung und andere Leistungen zu helfen. Ziel ist es, Wohnungslosigkeit schnell und unbürokratisch zu verhindern!
Die Stadt Soest ist als Sicherheitsbehörde verpflichtet, Leben und Gesundheit ihrer Bürger zu schützen. Dazu gehört bei drohendem Verlust der bisherigen Wohnung auch die Bereitstellung einer Notunterkunft.
Die Aufgaben der Wohnungsnotfallhilfe umfassen alle Leistungen und Angebote, die zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit oder für den Abbau eben solcher notwendig sind. Die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Wohnungsnotfallhilfe ist § 67 SGB XII.
Die Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen (sozial-, wohnungs- und ordnungspolitischen) Verwaltungsbereichen und die notwendigen Abläufe werden an einer zentralen Stelle in der Verwaltung konzentriert, so dass Kompetenzunklarheiten und Doppelarbeiten vermieden werden. In einer solchen Fachstelle werden die entsprechenden Leistungen und Kompetenzen vernetzt bzw. gebündelt, um so den jeweils betroffenen Personen schnell und umfassend helfen zu können.
Falls Sie einen Beratungstermin wünschen, Fragen haben oder Kritik anbringen möchten, · rufen Sie uns an · besuchen Sie uns · schreiben Sie an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle · schicken Sie uns eine E-Mail. Unter der Telefonnummer 02921/1032213 kann in dringenden Fällen ein Termin außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden.
Wussten Sie, dass...
- es schon bei einer drohenden Wohnungskündigung bereits konkrete Hilfen gibt?
- bei bereits entstandenen Mietrückständen die drohende Räumungsklage abgewendet werden kann?
- es bei erteilter Räumungsklage oder Zwangräumung nicht zwingend zum Wohnungsverlust kommen muss?
Wir unterstützen Sie...
- beim Erhalt Ihrer bisherigen Wohnung oder bei der Suche nach einer neuen Wohnung.
- zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und helfen bei der Klärung Ihrer wirtschaftlichen Situation.
- bei der Vermittlung in eine betreute Wohnform oder Wohngemeinschaft
- bei der Vermittlung in eine stationäre Wohnform
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Ihre Ansprechperson
Schwarzer Weg
Schwarzer Weg 24
59494
Soest
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Schwarzer Weg 24:
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Waldstraße 22:
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oder mit Terminvereinbarung