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Wohnungsvormerkungen

Wenn Sie einen  allgemeinen Wohnberechtigungsschein in Soest erhalten haben und Hilfe bei der Wohnungssuche benötigen, besteht die Möglichkeit in einem persönlichen Beratungsgespräch eine Vormerkung für Sie einzurichten.

Im Rahmen der vorliegenden Dringlichkeit, die der Gesetzgeber definiert  und der Verfügbarkeit von freien Sozialwohnungen, kann eine Wohnungsvermittlung erfolgen.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht nicht.

Rechtsgrundlage: Wohnraumnutzungsbestimmungen Nr. 3 in WFNG NRW § 4, Abs. 3

Ihre Ansprechperson

c.schmitz@soest.de 02921 103-2245

Dienststelle Propst-Nübel-Straße
Propst-Nübel-Straße 5
59494 Soest

Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.30
Dienstag:08.30 - 12.30
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag:08.30 - 12.30

Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin. 

Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr