Was ist der Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt, um eine mit öffentlichen Fördermitteln geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen zu beziehen. Diese Wohnungen sind günstiger als übliche auf dem Wohnungsmarkt verfügbare Wohnungen. Der WBS ist ein Jahr lang gültig. Informationen zum Ablauf der Wohnungssuche und zu Vormerkungen für Wohnungen erhalten Sie separat mit Erteilung des WBS zugeschickt.
Grundlage für die Erteilung ist (in der Regel) eine Einkommensberechnung des vergangenen Jahreseinkommens. Die derzeitigen Einkommensgrenzen sowie die angemessenen Wohnungsgrößen liegen bei:
Nettoeinkommen (bis zu) | Wohnungsgröße (bis zu) | |
1-Personen Haushalt | 23.540 | 50 qm |
2-Personen Haushalt | 28.350 | 65 qm oder 2 Zimmer |
jede weitere Person | + 6.530 | + 15 qm und 1 Zimmer |
Zuschlag pro Kind | + 860 | wird im Einzelfall geprüft |
Wo muss ich den Wohnberechtigungsschein beantragen?
Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist grundsätzlich die Wohnortbehörde, wo Sie derzeit wohnhaft sind. Den Antrag auf einen WBS bei der Stadt Soest, Abteilung Soziales, Rathausstraße 8, 59494 Soest können Menschen stellen, die:
- bereits in 59494 Soest wohnhaft sind
- bereits eine schriftliche Zusage für eine Wohnung in 59494 Soest besitzen
Kommen Sie aus Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede, ist für Sie der Kreis Soest, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest zuständig.
Was benötige ich für die Antragstellung?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten des WBS:
- allgemeiner WBS (wenn noch keine schriftliche Zusage vorliegt und Sie nach einer Wohnung suchen)
- gezielter WBS (wenn bereits eine schriftliche Zusage vorliegt)
Da eine Einkommensprüfung (der vergangenen 12 Monate) durchgeführt wird, sind die folgenden Unterlagen zur Bearbeitung zwingend erforderlich:
- das Formular Antrag auf einen allgemeinen / gezielten Wohnberechtigungsschein
- das Formular Einkommenserklärung samt Einkommensnachweisen
- schauen Sie auf der Checkliste zum Antrag Wohnberechtigungsschein, welche Aspekte auf Ihren Haushalt zutreffen und welche Unterlagen zusätzlich eingereicht werden müssen. Oftmals können Ansprüche zu Ihren Gunsten geltend gemacht werden
Die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie nachstehend unter Formulare. Falls Rückfragen bestehen oder Sie beraten werden möchten, wenden Sie sich gerne telefonisch, per Mail oder vor Ort an Ihre Ansprechperson.
10,00
In Einzelfällen besteht Gebührenbefreiung
Was ist der Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt, um eine mit öffentlichen Fördermitteln geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen zu beziehen. Diese Wohnungen sind günstiger als übliche auf dem Wohnungsmarkt verfügbare Wohnungen. Der WBS ist ein Jahr lang gültig. Informationen zum Ablauf der Wohnungssuche und zu Vormerkungen für Wohnungen erhalten Sie separat mit Erteilung des WBS zugeschickt.
Grundlage für die Erteilung ist (in der Regel) eine Einkommensberechnung des vergangenen Jahreseinkommens. Die derzeitigen Einkommensgrenzen sowie die angemessenen Wohnungsgrößen liegen bei:
Nettoeinkommen (bis zu) | Wohnungsgröße (bis zu) | |
1-Personen Haushalt | 23.540 | 50 qm |
2-Personen Haushalt | 28.350 | 65 qm oder 2 Zimmer |
jede weitere Person | + 6.530 | + 15 qm und 1 Zimmer |
Zuschlag pro Kind | + 860 | wird im Einzelfall geprüft |
Wo muss ich den Wohnberechtigungsschein beantragen?
Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist grundsätzlich die Wohnortbehörde, wo Sie derzeit wohnhaft sind. Den Antrag auf einen WBS bei der Stadt Soest, Abteilung Soziales, Rathausstraße 8, 59494 Soest können Menschen stellen, die:
- bereits in 59494 Soest wohnhaft sind
- bereits eine schriftliche Zusage für eine Wohnung in 59494 Soest besitzen
Kommen Sie aus Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede, ist für Sie der Kreis Soest, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest zuständig.
Ws benötige ich für die Antragstellung?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten des WBS:
- allgemeiner WBS (wenn noch keine schriftliche Zusage vorliegt und Sie nach einer Wohnung suchen)
- gezielter WBS (wenn bereits eine schriftliche Zusage vorliegt)
Da eine Einkommensprüfung (der vergangenen 12 Monate) durchgeführt wird, sind die folgenden Unterlagen zur Bearbeitung zwingend erforderlich:
- das Formular Antrag auf einen allgemeinen / gezielten Wohnberechtigungsschein
- das Formular Einkommenserklärung samt Einkommensnachweisen
- schauen Sie auf der Checkliste zum Antrag Wohnberechtigungsschein, welche Aspekte auf Ihren Haushalt zutreffen und welche Unterlagen zusätzlich eingereicht werden müssen. Oftmals können Ansprüche zu Ihren Gunsten geltend gemacht werden
Die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie nachstehend unter Formulare. Falls Rückfragen bestehen oder Sie beraten werden möchten, wenden Sie sich gerne telefonisch, per Mail oder vor Ort an Ihre Ansprechperson.
10,00
In Einzelfällen besteht Gebührenbefreiung
- Anschrift
- 001 Rathausstr. 8 59494 Soest
Timo
Lange
AG Soziales
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Rathausstr. 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103 2245
- Fax
- 02921 103 82245
- wohnraumfoerderung@soest.de
Wohnberechtigungsschein

Was ist der Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt, um eine mit öffentlichen Fördermitteln geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen zu beziehen. Diese Wohnungen sind günstiger als übliche auf dem Wohnungsmarkt verfügbare Wohnungen. Der WBS ist ein Jahr lang gültig. Informationen zum Ablauf der Wohnungssuche und zu Vormerkungen für Wohnungen erhalten Sie separat mit Erteilung des WBS zugeschickt.
Grundlage für die Erteilung ist (in der Regel) eine Einkommensberechnung des vergangenen Jahreseinkommens. Die derzeitigen Einkommensgrenzen sowie die angemessenen Wohnungsgrößen liegen bei:
Nettoeinkommen (bis zu) | Wohnungsgröße (bis zu) | |
1-Personen Haushalt | 23.540 € | 50 qm |
2-Personen Haushalt | 28.350 € | 65 qm oder 2 Zimmer |
jede weitere Person | + 6.530 € | + 15 qm und 1 Zimmer |
Zuschlag pro Kind | + 860 € | wird im Einzelfall geprüft |
Wo muss ich den Wohnberechtigungsschein beantragen?
Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist grundsätzlich die Wohnortbehörde, wo Sie derzeit wohnhaft sind. Den Antrag auf einen WBS bei der Stadt Soest, Abteilung Soziales, Rathausstraße 8, 59494 Soest können Menschen stellen, die:
- bereits in 59494 Soest wohnhaft sind
- bereits eine schriftliche Zusage für eine Wohnung in 59494 Soest besitzen
Kommen Sie aus Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede, ist für Sie der Kreis Soest, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest zuständig.
Was benötige ich für die Antragstellung?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten des WBS:
- allgemeiner WBS (wenn noch keine schriftliche Zusage vorliegt und Sie nach einer Wohnung suchen)
- gezielter WBS (wenn bereits eine schriftliche Zusage vorliegt)
Da eine Einkommensprüfung (der vergangenen 12 Monate) durchgeführt wird, sind die folgenden Unterlagen zur Bearbeitung zwingend erforderlich:
- das Formular „Antrag auf einen allgemeinen / gezielten Wohnberechtigungsschein“
- das Formular „Einkommenserklärung“ samt Einkommensnachweisen
- schauen Sie auf der „Checkliste zum Antrag Wohnberechtigungsschein“, welche Aspekte auf Ihren Haushalt zutreffen und welche Unterlagen zusätzlich eingereicht werden müssen. Oftmals können Ansprüche zu Ihren Gunsten geltend gemacht werden
Die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie nachstehend unter „Formulare“. Falls Rückfragen bestehen oder Sie beraten werden möchten, wenden Sie sich gerne telefonisch, per Mail oder vor Ort an Ihre Ansprechperson.
10,00 €
In Einzelfällen besteht Gebührenbefreiung
Ihre Ansprechperson
Rathaus III
Raum: 1.24
Rathausstr. 8
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08.30 - 12.30 |
Dienstag: | 08.30 - 12.30 |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30 |
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.