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Wohnberechtigungsschein

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Wohnberechtigungsschein

Wohnungssuchende benötigen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Wenn Sie in der Stadt Soest wohnen, können Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) bei der Stadtverwaltung Soest stellen. Wer in Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede (Ruhr) wohnt oder dort eine Wohnung beziehen möchte, kann den Antrag auf Erteilung eines WBS beim Kreis Soest stellen. Wer in den Städten Lippstadt, Warstein und Werl wohnt oder dort eine bereits selbst gefundene, bestimmte geförderte Wohnung beziehen möchte, stellt den Antrag bei der jeweiligen Stadt.

Den WBS können Wohnungssuchende in der Form eines

- allgemeinen WBS

erhalten, wenn sie noch keine konkrete Wohnung in Aussicht haben (der WBS berechtigt zum Bezug einer entsprechenden Wohnung in Nordrhein-Westfalen und ist ein Jahr gültig), oder

- gezielten WBS

erhalten, wenn sie bereits eine konkrete Wohnung in der Stadt Soest in Aussicht haben. Dieser WBS gilt nur für diese Wohnung, hat aber den Vorteil, dass sofort Ausnahmetatbestände zu Gunsten des Antragstellers geprüft werden können. 
Für die Antragsstellung eines gezielten WBS benötigen Sie unbedingt einen schriftlichen Nachweis des Verfügungsberechtigten/Vermieters.

 

Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist die Einhaltung der jeweiligen Einkommensgrenze (festgelegt im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum WFNG NRW):  

Haushalt mit:

Jahreseinkommen pro Jahr in
Netto                              Brutto

1 Person 

20.420 €

32.906 €

2 Personen 

24.600 €

45.688 €

2 Personen davon 1 Kind 

25.340 €

46.844 €

3 Personen

30.260 €

48.281 €

3 Personen davon 1 Kind

31.000 €

49.438 €

3 Personen davon 2 Kinder

31.740 €

50.594 €

4 Personen davon 2 Kinder 

37.400 €

59.438 €

5 Personen davon 3 Kinder 

43.800 €

69.438 €

6 Personen davon 4 Kinder

50.200 €

79.438 €

1-Personen-Haushalt

20.420 €

 Kinderzuschlag

740 €

 Mehrbetrag je Person

5.660 €

Da es sich sowohl bei der Bruttojahresgrenze als auch bei der Entscheidung, ob für ein Kind ein Kinderzuschlag oder ein Mehrbetrag gewährt wird, um individuelle Berechnungen handelt, wenden Sie sich im Zweifel bitte direkt an Ihre Ansprechpersonen.

 

Zusätzlich wird die Größe der zu beziehenden Wohnung nach dem WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW) bescheinigt:

Zahl der Haushaltsmitglieder  

Wohnungsgröße                  

Einzelperson

  50 qm

Zwei Personen

65 qm oder zwei Zimmer

Drei Personen

80 qm oder drei Zimmer

Vier Personen

95 qm oder vier Zimmer

Fünf Personen

110 qm oder fünf Zimmer

 

 

jede weitere Person

15 qm oder ein Zimmer

 

Der Anspruch auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Die Einkommensprüfung nimmt Ihr Sachbearbeiter/ Ihre Sachbearbeiterin für Sie vor. Welche Unterlagen und Nachweise jeweils im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.

10,00 € 

In Einzelfällen besteht Gebührenbefreiung 

Wohnungsamt

Ihre Ansprechpersonen

r.churchill(at)soest.de02921 103-2245
Dienststelle Propst-Nübel-Straße
Raum: 1.06
Propst-Nübel-Straße 5
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 16.00
Dienstag:08.30 - 12.30
Mittwoch:ganztägig geschlossen
Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag:08.30 - 12.30

und nach Terminabsprache

c.schmitz(at)soest.de02921 103-2245
Dienststelle Propst-Nübel-Straße
Raum: 1.06
Propst-Nübel-Straße 5
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.30
Dienstag:08.30 - 12.30
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag:08.30 - 12.30

Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin. 

Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post(at)soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr