Wohnberechtigungsschein
Wohnungssuchende benötigen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Wenn Sie in der Stadt Soest wohnen, können Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) bei der Stadtverwaltung Soest stellen. Wer in Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede (Ruhr) wohnt oder dort eine Wohnung beziehen möchte, kann den Antrag auf Erteilung eines WBS beim Kreis Soest stellen. Wer in den Städten Lippstadt, Warstein und Werl wohnt oder dort eine bereits selbst gefundene, bestimmte geförderte Wohnung beziehen möchte, stellt den Antrag bei der jeweiligen Stadt.
Den WBS können Wohnungssuchende in der Form eines
- allgemeinen WBS
erhalten, wenn sie noch keine konkrete Wohnung in Aussicht haben (der WBS berechtigt zum Bezug einer entsprechenden Wohnung in Nordrhein-Westfalen und ist ein Jahr gültig), oder
- gezielten WBS
erhalten, wenn sie bereits eine konkrete Wohnung in der Stadt Soest in Aussicht haben. Dieser WBS gilt nur für diese Wohnung, hat aber den Vorteil, dass sofort Ausnahmetatbestände zu Gunsten des Antragstellers geprüft werden können.
Für die Antragsstellung eines gezielten WBS benötigen Sie unbedingt einen schriftlichen Nachweis des Verfügungsberechtigten/Vermieters.
Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist die Einhaltung der jeweiligen Einkommensgrenze (festgelegt im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum WFNG NRW):
Haushalt mit: | Jahreseinkommen pro Jahr in Netto Brutto | |
---|---|---|
1 Person | 20.420 € | 32.906 € |
2 Personen | 24.600 € | 45.688 € |
2 Personen davon 1 Kind | 25.340 € | 46.844 € |
3 Personen | 30.260 € | 48.281 € |
3 Personen davon 1 Kind | 31.000 € | 49.438 € |
3 Personen davon 2 Kinder | 31.740 € | 50.594 € |
4 Personen davon 2 Kinder | 37.400 € | 59.438 € |
5 Personen davon 3 Kinder | 43.800 € | 69.438 € |
6 Personen davon 4 Kinder | 50.200 € | 79.438 € |
1-Personen-Haushalt | 20.420 € |
Kinderzuschlag | 740 € |
Mehrbetrag je Person | 5.660 € |
Da es sich sowohl bei der Bruttojahresgrenze als auch bei der Entscheidung, ob für ein Kind ein Kinderzuschlag oder ein Mehrbetrag gewährt wird, um individuelle Berechnungen handelt, wenden Sie sich im Zweifel bitte direkt an Ihre Ansprechpersonen.
Zusätzlich wird die Größe der zu beziehenden Wohnung nach dem WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW) bescheinigt:
Zahl der Haushaltsmitglieder | Wohnungsgröße |
---|---|
Einzelperson | 50 qm |
Zwei Personen | 65 qm oder zwei Zimmer |
Drei Personen | 80 qm oder drei Zimmer |
Vier Personen | 95 qm oder vier Zimmer |
Fünf Personen | 110 qm oder fünf Zimmer |
|
|
jede weitere Person | 15 qm oder ein Zimmer |
Der Anspruch auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Die Einkommensprüfung nimmt Ihr Sachbearbeiter/ Ihre Sachbearbeiterin für Sie vor. Welche Unterlagen und Nachweise jeweils im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.
10,00 €
In Einzelfällen besteht Gebührenbefreiung
Wohnberechtigungsschein
Wohnungssuchende benötigen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Wenn Sie in der Stadt Soest wohnen, können Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) bei der Stadtverwaltung Soest stellen. Wer in Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede (Ruhr) wohnt oder dort eine Wohnung beziehen möchte, kann den Antrag auf Erteilung eines WBS beim Kreis Soest stellen. Wer in den Städten Lippstadt, Warstein und Werl wohnt oder dort eine bereits selbst gefundene, bestimmte geförderte Wohnung beziehen möchte, stellt den Antrag bei der jeweiligen Stadt.
Den WBS können Wohnungssuchende in der Form eines
- allgemeinen WBS
erhalten, wenn sie noch keine konkrete Wohnung in Aussicht haben (der WBS berechtigt zum Bezug einer entsprechenden Wohnung in Nordrhein-Westfalen und ist ein Jahr gültig), oder
- gezielten WBS
erhalten, wenn sie bereits eine konkrete Wohnung in der Stadt Soest in Aussicht haben. Dieser WBS gilt nur für diese Wohnung, hat aber den Vorteil, dass sofort Ausnahmetatbestände zu Gunsten des Antragstellers geprüft werden können.
Für die Antragsstellung eines gezielten WBS benötigen Sie unbedingt einen schriftlichen Nachweis des Verfügungsberechtigten/Vermieters.
Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist die Einhaltung der jeweiligen Einkommensgrenze (festgelegt im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum WFNG NRW):
Haushalt mit: | Jahreseinkommen pro Jahr in Netto Brutto | |
---|---|---|
1 Person | 20.420 € | 32.906 € |
2 Personen | 24.600 € | 45.688 € |
2 Personen davon 1 Kind | 25.340 € | 46.844 € |
3 Personen | 30.260 € | 48.281 € |
3 Personen davon 1 Kind | 31.000 € | 49.438 € |
3 Personen davon 2 Kinder | 31.740 € | 50.594 € |
4 Personen davon 2 Kinder | 37.400 € | 59.438 € |
5 Personen davon 3 Kinder | 43.800 € | 69.438 € |
6 Personen davon 4 Kinder | 50.200 € | 79.438 € |
1-Personen-Haushalt | 20.420 € |
Kinderzuschlag | 740 € |
Mehrbetrag je Person | 5.660 € |
Da es sich sowohl bei der Bruttojahresgrenze als auch bei der Entscheidung, ob für ein Kind ein Kinderzuschlag oder ein Mehrbetrag gewährt wird, um individuelle Berechnungen handelt, wenden Sie sich im Zweifel bitte direkt an Ihre Ansprechpersonen.
Zusätzlich wird die Größe der zu beziehenden Wohnung nach dem WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW) bescheinigt:
Zahl der Haushaltsmitglieder | Wohnungsgröße |
---|---|
Einzelperson | 50 qm |
Zwei Personen | 65 qm oder zwei Zimmer |
Drei Personen | 80 qm oder drei Zimmer |
Vier Personen | 95 qm oder vier Zimmer |
Fünf Personen | 110 qm oder fünf Zimmer |
|
|
jede weitere Person | 15 qm oder ein Zimmer |
Der Anspruch auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Die Einkommensprüfung nimmt Ihr Sachbearbeiter/ Ihre Sachbearbeiterin für Sie vor. Welche Unterlagen und Nachweise jeweils im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.
10,00 €
In Einzelfällen besteht Gebührenbefreiung
- Anschrift
- 001Am Vreithof 859494Soest
Robyn
Churchill
Abteilung Jugend und Soziales
Montag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 16.00
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
ganztägig geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag
08.30 - 12.30
Freitext
und nach Terminabsprache
- r.churchill@soest.de
Christine
Schmitz
AG Soziales
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitag
08.30 - 12.30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- c.schmitz@soest.de
Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein
Wohnungssuchende benötigen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Wenn Sie in der Stadt Soest wohnen, können Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) bei der Stadtverwaltung Soest stellen. Wer in Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede (Ruhr) wohnt oder dort eine Wohnung beziehen möchte, kann den Antrag auf Erteilung eines WBS beim Kreis Soest stellen. Wer in den Städten Lippstadt, Warstein und Werl wohnt oder dort eine bereits selbst gefundene, bestimmte geförderte Wohnung beziehen möchte, stellt den Antrag bei der jeweiligen Stadt.
Den WBS können Wohnungssuchende in der Form eines
- allgemeinen WBS
erhalten, wenn sie noch keine konkrete Wohnung in Aussicht haben (der WBS berechtigt zum Bezug einer entsprechenden Wohnung in Nordrhein-Westfalen und ist ein Jahr gültig), oder
- gezielten WBS
erhalten, wenn sie bereits eine konkrete Wohnung in der Stadt Soest in Aussicht haben. Dieser WBS gilt nur für diese Wohnung, hat aber den Vorteil, dass sofort Ausnahmetatbestände zu Gunsten des Antragstellers geprüft werden können.
Für die Antragsstellung eines gezielten WBS benötigen Sie unbedingt einen schriftlichen Nachweis des Verfügungsberechtigten/Vermieters.
Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist die Einhaltung der jeweiligen Einkommensgrenze (festgelegt im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum WFNG NRW):
Haushalt mit: | Jahreseinkommen pro Jahr in Netto Brutto | |
---|---|---|
1 Person | 20.420 € | 32.906 € |
2 Personen | 24.600 € | 45.688 € |
2 Personen davon 1 Kind | 25.340 € | 46.844 € |
3 Personen | 30.260 € | 48.281 € |
3 Personen davon 1 Kind | 31.000 € | 49.438 € |
3 Personen davon 2 Kinder | 31.740 € | 50.594 € |
4 Personen davon 2 Kinder | 37.400 € | 59.438 € |
5 Personen davon 3 Kinder | 43.800 € | 69.438 € |
6 Personen davon 4 Kinder | 50.200 € | 79.438 € |
1-Personen-Haushalt | 20.420 € |
Kinderzuschlag | 740 € |
Mehrbetrag je Person | 5.660 € |
Da es sich sowohl bei der Bruttojahresgrenze als auch bei der Entscheidung, ob für ein Kind ein Kinderzuschlag oder ein Mehrbetrag gewährt wird, um individuelle Berechnungen handelt, wenden Sie sich im Zweifel bitte direkt an Ihre Ansprechpersonen.
Zusätzlich wird die Größe der zu beziehenden Wohnung nach dem WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW) bescheinigt:
Zahl der Haushaltsmitglieder | Wohnungsgröße |
---|---|
Einzelperson | 50 qm |
Zwei Personen | 65 qm oder zwei Zimmer |
Drei Personen | 80 qm oder drei Zimmer |
Vier Personen | 95 qm oder vier Zimmer |
Fünf Personen | 110 qm oder fünf Zimmer |
|
|
jede weitere Person | 15 qm oder ein Zimmer |
Der Anspruch auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Die Einkommensprüfung nimmt Ihr Sachbearbeiter/ Ihre Sachbearbeiterin für Sie vor. Welche Unterlagen und Nachweise jeweils im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.
10,00 €
In Einzelfällen besteht Gebührenbefreiung
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
Ihre Ansprechpersonen
Raum: 1.06
Propst-Nübel-Straße 5
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08.30 - 12.30 / 14.00 - 16.00 |
Dienstag: | 08.30 - 12.30 |
Mittwoch: | ganztägig geschlossen |
Donnerstag: | 08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30 |
Freitag: | 08.30 - 12.30 |
und nach Terminabsprache
Raum: 1.06
Propst-Nübel-Straße 5
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08.30 - 12.30 |
Dienstag: | 08.30 - 12.30 |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30 |
Freitag: | 08.30 - 12.30 |
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.