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Wohnberechtigungsschein

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Wohnberechtigungsschein

Wohnungssuchende benötigen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Wenn Sie in der Stadt Soest wohnen, können Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) bei der Stadtverwaltung Soest stellen. Wer in Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede (Ruhr) wohnt oder dort eine Wohnung beziehen möchte, kann den Antrag auf Erteilung eines WBS beim Kreis Soest stellen. Wer in den Städten Lippstadt, Warstein und Werl wohnt oder dort eine bereits selbst gefundene, bestimmte geförderte Wohnung beziehen möchte, stellt den Antrag bei der jeweiligen Stadt.

Den WBS können Wohnungssuchende in der Form eines

- allgemeinen WBS

erhalten, wenn sie noch keine konkrete Wohnung in Aussicht haben (der WBS berechtigt zum Bezug einer entsprechenden Wohnung in Nordrhein-Westfalen und ist ein Jahr gültig), oder

- gezielten WBS

erhalten, wenn sie bereits eine konkrete Wohnung in der Stadt Soest in Aussicht haben. Dieser WBS gilt nur für diese Wohnung, hat aber den Vorteil, dass sofort Ausnahmetatbestände zu Gunsten des Antragstellers geprüft werden können. 
Für die Antragsstellung eines gezielten WBS benötigen Sie unbedingt einen schriftlichen Nachweis des Verfügungsberechtigten/Vermieters.

 

Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist die Einhaltung der jeweiligen Einkommensgrenze (festgelegt im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum WFNG NRW):  

1-Personen-Haushalt

23.540 €

2-Personen-Haushalt

28.350 €

Zuschlag für jede weitere im Haushalt lebende Person

6.530 €

Zuschlag für jedes weitere im Haushalt lebende Kind

860 €

 

Da es sich sowohl bei der Bruttojahresgrenze als auch bei der Entscheidung, ob für ein Kind ein Kinderzuschlag oder ein Mehrbetrag gewährt wird, um individuelle Berechnungen handelt, wenden Sie sich im Zweifel bitte direkt an Ihre Ansprechpersonen.

 

Zusätzlich wird die Größe der zu beziehenden Wohnung nach dem WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW) bescheinigt:

Zahl der Haushaltsmitglieder  Wohnungsgröße                  
Einzelperson  50 qm
Zwei Personen65 qm oder zwei Zimmer
Drei Personen80 qm oder drei Zimmer
Vier Personen95 qm oder vier Zimmer
Fünf Personen110 qm oder fünf Zimmer
  
jede weitere Person15 qm oder ein Zimmer

 

Der Anspruch auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Die Einkommensprüfung nimmt Ihr Sachbearbeiter/ Ihre Sachbearbeiterin für Sie vor. Welche Unterlagen und Nachweise jeweils im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.

10,00 € 

In Einzelfällen besteht Gebührenbefreiung 

Wohnungsamt

Ihre Ansprechperson

t.lange@soest.de 02921 103 2245

Dienststelle Propst-Nübel-Straße
Raum: 1.06
Propst-Nübel-Straße 5
59494 Soest

Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.30
Dienstag:08.30 - 12.30
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30

Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin. 

Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr