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Hundesteuer

Anmeldung eines Hundes

Jeder Hund muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme im Haushalt angemeldet werden.

Anmeldungen werden in der AG Finanzen/Steuern entgegen genommen, und zwar
von Frau Langels unter folgenden Kontaktdaten:

            Per Telefon:    02921 / 103-5314

            Per E-Mail:     t.langels@soest.de

            Per Fax:          02921 / 103-85314     

            Persönlich:     Rathaus II, AG Finanzen/Steuern, Raum 1.35

            Oder nutzen Sie einfach das untenstehende Anmeldeformular.

 

Mit der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke, die dem Hund gut sichtbar am Halsband befestigt werden muss. Diese Steuermarke ist unbegrenzt gültig und muss bei der Abmeldung des Hundes wieder zurück gegeben werden. Sollte die Steuermarke verloren gehen, lassen Sie sich bitte bei der AG Finanzen/Steuern eine neue Marke aushändigen.

 


Abmeldung eines Hundes

 

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder anderweitig abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt. Dies ist der AG Finanzen/Steuern innerhalb von vierzehn Tagen mitzuteilen.

Bitte geben Sie für die Abmeldung die Steuermarke zurück und reichen Sie ein:

  • bei Abgabe des Hundes:                   die Adresse des neuen Hundehalters
  • wenn der Hund verstorben ist:          eine Tierärztliche Bescheinigung (z.B. bei Einschläferung)
  • wenn Sie verzogen sind:                   Ihre neue Adresse


Zur Abmeldung können Sie das untenstehende Abmeldeformular nutzen.

 


Steuersätze

 

Die Hundesteuer beträgt:

für einen Hund  85,80 Euro
für zwei Hunde102,00 Euro je Hund
für drei oder mehr Hunde118,80 Euro je Hund
für einen gefährlichen Hund gemäß Hundesteuersteuersatzung der Stadt Soest444,00 Euro je Hund
für zwei oder mehr gefährliche Hundeäß Hundesteuersteuersatzung der Stadt Soest600,00 Euro je Hund

Sofern Sie Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB II oer SGB XII beziehen, können Steuerminderungen gewährt werden.


Für Hunde aus dem Soester Tierheim wird eine Steuerbefreiung für zwei Jahre gewährt.

 

 


Fälligkeit der Hundesteuer

 

Sie erhalten zum Jahresanfang einen Hundesteuerbescheid. Darin werden die Anzahl der gehaltenen Hunde und die Steuersätze aufgeführt.

Die Hundesteuer ist dann bis zum 01.07.des Jahres zu entrichten.

Es können auch vor diesem Fälligkeitstermin Zahlungen erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuer für ein Kalenderjahr berechnet wird, als vom Januar – Dezember. Der Zahltermin zum 01.07. des Jahres führt hier oft zu Missverständnissen.

 

 

 

Ihre Ansprechperson

t.langels@soest.de 02921 103-5314
Rathaus II
Windmühlenweg 21
59494 Soest
TagUhrzeit
Montag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30
Mittwoch:08:30 - 12:30
Donnerstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
04.06.2024 | 15:45 Uhr