Hunde dürfen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf Verkehrsflächen und in Anlagen nur angeleint geführt werden. Auf öffentlichen Wegen und Plätzen außerhalb dieser Flächen dürfen Hunde nur unter Aufsicht des Halters frei laufen. Bei Annäherung von Personen oder Fahrzeugen sind Hunde unverzüglich anzuleinen.
Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
Von den Regelungen in Absatz 1 und 2 ausgenommen sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Blindenhunde mit sich führen.
Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass die Tiere
- nicht aufsichtslos umherlaufen,
- von Kinderspielplätzen und Schulgeländen ferngehalten werden.
Die Bestimmungen des Landeshundegesetzes (LHundG) NRW in der jeweils gültigen Fassung bleiben unberührt.
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Der Kreis Soest weist darauf hin, dass in Vogelschutzgebieten vom 1. März bis zum 31. Juli eine Anleinpflicht gilt. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreise Soest - hier klicken. Hundehalterinnen und Hundehalter im Kreis Soest sind von diesen Regelungen besonders betroffen, weil viele von ihnen in ihrer Nachbarschaft das große Vogelschutzgebiet Hellwegbörde haben. Nähere Information dazu finden Sie hier.
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Soest
Hunde dürfen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf Verkehrsflächen und in Anlagen nur angeleint geführt werden. Auf öffentlichen Wegen und Plätzen außerhalb dieser Flächen dürfen Hunde nur unter Aufsicht des Halters frei laufen. Bei Annäherung von Personen oder Fahrzeugen sind Hunde unverzüglich anzuleinen.
Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
Von den Regelungen in Absatz 1 und 2 ausgenommen sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Blindenhunde mit sich führen.
Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass die Tiere
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Die Bestimmungen des Landeshundegesetzes (LHundG) NRW in der jeweils gültigen Fassung bleiben unberührt.
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Der Kreis Soest weist darauf hin, dass in Vogelschutzgebieten vom 1. März bis zum 31. Juli eine Anleinpflicht gilt. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreise Soest - hier klicken. Hundehalterinnen und Hundehalter im Kreis Soest sind von diesen Regelungen besonders betroffen, weil viele von ihnen in ihrer Nachbarschaft das große Vogelschutzgebiet Hellwegbörde haben. Nähere Information dazu finden Sie hier.
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Soest
Hunde dürfen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf Verkehrsflächen und in Anlagen nur angeleint geführt werden. Auf öffentlichen Wegen und Plätzen außerhalb dieser Flächen dürfen Hunde nur unter Aufsicht des Halters frei laufen. Bei Annäherung von Personen oder Fahrzeugen sind Hunde unverzüglich anzuleinen.
Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
Von den Regelungen in Absatz 1 und 2 ausgenommen sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Blindenhunde mit sich führen.
Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass die Tiere
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Die Bestimmungen des Landeshundegesetzes (LHundG) NRW in der jeweils gültigen Fassung bleiben unberührt.
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Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Soest
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Lea
Bruschke
AG Ordnungsangelegenheiten
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Telefon
- 02921 103-2131
- Fax
- 02921 103-82131
- l.bruschke@soest.de
Michael
Kutzera
Standard
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Freitag
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- m.kutzera@soest.de
Annika
Simon
2.10 Abt. Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
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Freitag
8:00 - 12:30
Freitext
Termine gerne auch nach Vereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.
- Telefon
- 02921 / 103 - 2112
- Fax
- 02921 / 103 - 82112
- a.simon@soest.de
Jennifer
Seitz
2.10 Abt. Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
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Termine gerne auch nach Vereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.
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- 02921 103 2114
- Fax
- 02921 103-82114
- j.seitz@soest.de
Jan
Padberg
Zweiter Marktmeister Allerheiligenkirmes
Standard
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- Telefon
- 02921/ 103 - 2115
- kirmesbuero@soest.de
Melissa
Näckel
AG Ordnungsangelegenheiten
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- 02921 103-82119
- m.naeckel@soest.de
Klaus
Matteikat
Marktmeister Allerheiligenkirmes
Standard
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Erwin
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Gerätewart
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Klaus
Matteikat
Marktmeister Allerheiligenkirmes
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Martin
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Olaf
Grebe
Arbeitsgruppenleiter Ordnungsangelegenheiten
AG Ordnungsangelegenheiten
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- Fax
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- o.grebe@soest.de
Armin
Westhoff
Brandschutztechniker
_keine
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- 02921/ 103 - 2181
- Fax
- 02921/ 103 - 82181
- a.westhoff@soest.de
Dominika
Owczarek
AG Ordnungsangelegenheiten
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- Fax
- 02921 103-82132
- d.owczarek@soest.de
Christiane
Schiewe
AG Ordnungsangelegenheiten
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- Fax
- 02921 103-82113
- c.schiewe@soest.de
Björn
Steinweg
Gerätewart
_keine
- Telefon
- 02921/ 103 - 2183
- Fax
- 02921/ 103 - 82183
- b.steinweg@soest.de
Rolf
Felger
Verwaltung Feuerwehr
Standard
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Mittwoch
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Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- Telefon
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- Fax
- 02921 103 - 82184
- r.felger@soest.de
Hunde - allgemeine Verpflichtungen (Tiere)
Hunde dürfen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf Verkehrsflächen und in Anlagen nur angeleint geführt werden. Auf öffentlichen Wegen und Plätzen außerhalb dieser Flächen dürfen Hunde nur unter Aufsicht des Halters frei laufen. Bei Annäherung von Personen oder Fahrzeugen sind Hunde unverzüglich anzuleinen.
Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
Von den Regelungen in Absatz 1 und 2 ausgenommen sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Blindenhunde mit sich führen.
Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass die Tiere
- nicht aufsichtslos umherlaufen,
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Die Bestimmungen des Landeshundegesetzes (LHundG) NRW in der jeweils gültigen Fassung bleiben unberührt.
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Der Kreis Soest weist darauf hin, dass in Vogelschutzgebieten vom 1. März bis zum 31. Juli eine Anleinpflicht gilt. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreise Soest - hier klicken. Hundehalterinnen und Hundehalter im Kreis Soest sind von diesen Regelungen besonders betroffen, weil viele von ihnen in ihrer Nachbarschaft das große Vogelschutzgebiet Hellwegbörde haben. Nähere Information dazu finden Sie hier.
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