Beratung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihren Familien

Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJHG) am 10.06.2021 wurde die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verankert und in einem dreistufigen Modell beschrieben. Ziel ist die schrittweise Zusammenführung der Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen unter das Dach der Jugendhilfe bis zum 01.01.2028.
Ab dem 01.01.2024 tritt die zweite Stufe in Form der Verfahrenslotsen in Kraft. Rechtsgrundlage ist der § 10 b Abs. 1 und 2 SGB VIII. Die Verfahrenslotsen haben im Wesentlichen zwei Aufgaben: Zum einen sollen die Verfahrenslotsen anspruchsberechtigte junge Menschen und deren Familien durch das komplexe System der Sozialleistungen mit unterschiedlichsten Leistungsansprüchen und Zuständigkeiten lotsen und beraten. Dies kann die Beratung über Leistungsansprüche, Unterstützung bei der Antragsstellung bis zum Zeitpunkt der Bewilligung und auf Wunsch auch darüber hinaus sein. Zum anderen ist es Aufgabe der Verfahrenslotsen, den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen zu unterstützen.
Das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Verfahrenslotsen richtet sich an alle jungen Menschen, d.h. Menschen im Alter von 0-27 Jahren, mit (möglichen) Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII (ggf. i.V.m. §41 SGB VIII) und SGB IX sowie an deren Familien und Erziehungs- und Personensorgeberechtigten. Dies können auch Pflegeeltern und alle Personen sein, die eine Erziehungsvollmacht haben.
Die Beratung erfolgt unabhängig und kostenfrei. Sie erfolgt auf Wunsch der Leistungsberechtigten und solange die Voraussetzungen der Leistungen der Eingliederungshilfe erfüllt sind und die notwendige Mitwirkung erfolgt. Die Tätigkeit des Verfahrenslotsen ist nicht nur auf die Unterstützung und Begleitung im Umgang mit Behörden begrenzt, sondern kann auch den Kontakt mit Leistungserbringern beinhalten. Der Verfahrenslotse kann als Interessenvertretung verstanden werden, welche auf Wunsch den jungen Menschen mit (drohenden) Behinderungen im gesamten Verfahren unabhängig begleitet und unterstützt.
Die Gespräche können telefonisch oder persönlich oder auch nach Absprache via Videokonferenz stattfinden. Die Gespräche können sowohl im Büro oder auch vor Ort als Hausbesuch, in Schule oder Kindergarten o.ä. erfolgen.
Flyer Verfahrenslotse
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Ihre Ansprechperson
Frau Kremer
Koordination Netzwerk Kinderschutz, VerfahrenslotseRathaus I
Am Vreithof 8
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