Photovoltaik und Solarthermie auf Altstadt-Dächern

Seit November 2023 ist in der Soester Altstadt das Errichten von Solaranlagen auch auf öffentlich einsehbaren Dachflächen möglich.

Durch einen entsprechenden Entschluss des Stadtentwicklungsausschusses kommt die Stadt damit dem Wunsch vieler Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer nach und verstärkt den Ausbau erneuerbarer Energien gemäß dem Masterplan Klimapakt, um klimaneutrale Stadt zu werden.

Wenn Sie eine Solaranlage auf einer öffentlich einsehbaren oder einer nicht einsehbaren Dachfläche errichten wollen, können Sie die Genehmigung einfach mit einem Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen. Der Antrag muss für die Errichtung von Anlagen auf allen Gebäuden in der Altstadt gestellt werden.

Die Errichtung von Solaranlagen an öffentlich einsehbaren Balkonen oder Fassaden („Balkonkraftwerke“) ist gem. § 5a (10) der Gestaltungssatzung grundsätzlich unzulässig.

Für öffentlich einsehbare Solaranlagen auf Dächern sind Gestaltungsanforderungen einzuhalten, diese finden Sie in der Gestaltungssatzung und im unteren Teil dieser Seite.

Bei Gebäuden, die als Baudenkmal oder Erhaltenswerte Bausubstanz geschützt sind, erfolgt eine Einzelfallprüfung. Um frühzeitig Auskunft über die Möglichkeiten zur Errichtung einer Solaranlage auf diesen Gebäuden zu erhalten, sollten Sie vor der Antragstellung die Ansprechpersonen für Denkmalpflege kontaktieren.

Zudem können Sie die BürgerSolarBeratung kostenlos in Anspruch nehmen. Informationen dazu finden Sie auf unserer Website hier. 

Weitergehende Informationen und Unterlagen

 

Diese Unterlagen benötigen Sie für einen Antrag

Folgende Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung erforderlich (auch digitale Einreichung per E-Mail möglich):

  • Antrag auf Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis – es kann das Formular auf dieser Internetseite genutzt werden
  • Lageplan
  • Ansichten/ Draufsichten (maßstabsgetreu, z.B. Maßstab 1:100), auf denen die Module auf der Dachfläche dargestellt sind. Die Abstände zwischen Modulen und Dachrändern sind zu vermaßen
  • Beschreibung der Module z.B. laut Herstellerinformationen

Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis

Gestaltungsvorgaben für Solaranlagen


Ihre Ansprechpersonen


Herr Andreas Fuhrmann

a.fuhrmann@soest.de 02921 103-3404 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Bauordnung Adresse Öffnungszeiten

Rathaus II
Raum: 1.16
Windmühlenweg 21
59494 Soest

Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:8:30 - 12:30
Mittwoch:8:30 - 12:30
Donnerstag:8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:8:30 - 12:30

Frau Katharina Schuchardt

k.schuchardt@soest.de 02921 103-3411 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Bauordnung Adresse Öffnungszeiten

Rathaus II
Raum: 1.14
Windmühlenweg 21
59494 Soest

TagUhrzeit
Montag:8:30 - 12:00 / 14:00 15:15
Dienstag:08:30 - 12:30
Mittwoch:08:30 - 12:30
Donnerstag:8:30 - 12:00 / 14:00 15:15

Frau Meike Rövekamp

m.roevekamp@soest.de 02921 103-3412 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Bauordnung Adresse Öffnungszeiten

Rathaus II
Raum: 1.14
Windmühlenweg 21
59494 Soest

Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:8:30 - 12:30
Mittwoch:8:30 - 12:30
Donnerstag:8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:8:30 - 12:30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
14.12.2022 | 14:57 Uhr