
Seit November 2023 ist in der Soester Altstadt das Errichten von Solaranlagen auch auf öffentlich einsehbaren Dachflächen möglich.
Durch einen entsprechenden Entschluss des Stadtentwicklungsausschusses kommt die Stadt damit dem Wunsch vieler Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer nach und verstärkt den Ausbau erneuerbarer Energien gemäß dem Masterplan Klimapakt, um klimaneutrale Stadt zu werden.
Wenn Sie eine Solaranlage auf einer öffentlich einsehbaren oder einer nicht einsehbaren Dachfläche errichten wollen, können Sie die Genehmigung einfach mit einem Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen. Der Antrag muss für die Errichtung von Anlagen auf allen Gebäuden in der Altstadt gestellt werden.
Die Errichtung von Solaranlagen an öffentlich einsehbaren Balkonen oder Fassaden („Balkonkraftwerke“) ist gem. § 5a (10) der Gestaltungssatzung grundsätzlich unzulässig.
Für öffentlich einsehbare Solaranlagen auf Dächern sind Gestaltungsanforderungen einzuhalten, diese finden Sie in der Gestaltungssatzung und im unteren Teil dieser Seite.
Bei Gebäuden, die als Baudenkmal oder Erhaltenswerte Bausubstanz geschützt sind, erfolgt eine Einzelfallprüfung. Um frühzeitig Auskunft über die Möglichkeiten zur Errichtung einer Solaranlage auf diesen Gebäuden zu erhalten, sollten Sie vor der Antragstellung die Ansprechpersonen für Denkmalpflege kontaktieren.
Zudem können Sie die BürgerSolarBeratung kostenlos in Anspruch nehmen. Informationen dazu finden Sie auf unserer Website hier.
Weitergehende Informationen und Unterlagen
Diese Unterlagen benötigen Sie für einen Antrag
Folgende Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung erforderlich (auch digitale Einreichung per E-Mail möglich):
- Antrag auf Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis – es kann das Formular auf dieser Internetseite genutzt werden
- Lageplan
- Ansichten/ Draufsichten (maßstabsgetreu, z.B. Maßstab 1:100), auf denen die Module auf der Dachfläche dargestellt sind. Die Abstände zwischen Modulen und Dachrändern sind zu vermaßen
- Beschreibung der Module z.B. laut Herstellerinformationen
Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis
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Denkmalrechtliche Erlaubnis 256 KB
Gestaltungsvorgaben für Solaranlagen
Ihre Ansprechpersonen
Herr Andreas Fuhrmann
a.fuhrmann@soest.de 02921 103-3404 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Bauordnung Adresse Öffnungszeiten
Rathaus II
Raum: 1.16
Windmühlenweg 21
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 8:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |
Frau Katharina Schuchardt
k.schuchardt@soest.de 02921 103-3411 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Bauordnung Adresse Öffnungszeiten
Rathaus II
Raum: 1.14
Windmühlenweg 21
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:00 / 14:00 15:15 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:00 / 14:00 15:15 |
Frau Meike Rövekamp
m.roevekamp@soest.de 02921 103-3412 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Bauordnung Adresse Öffnungszeiten
Rathaus II
Raum: 1.14
Windmühlenweg 21
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 8:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |