
Abweichend von der Gestaltungssatzung für die Soester Altstadt können seit Oktober 2022 unter bestimmten Bedingungen auch Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf einsehbaren Dachflächen innerhalb der Soester Wälle installiert werden. Durch einen entsprechenden Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses kommt die Stadt damit dem Wunsch vieler Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer nach und verstärkt den Ausbau erneuerbarer Energien gemäß dem Masterplan Klimapakt, um klimaneutrale Stadt zu werden.
Für die Beantragung einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage in der Altstadt sind drei verschiedene Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Anlagen auf einsehbaren Dächern, die nicht zu Baudenkmälern oder erhaltenswerten Bausubstanzen gehören
Im Sinne des Bürgerservice werden hier die baurechtliche Genehmigung nach Altstadtsatzung und die denkmalrechtliche Erlaubnis zusammengefasst. Es ist nur noch ein Antrag auf Abweichung von der Altstadtsatzung bei der Bauordnung der Stadt Soest erforderlich. Die Bauordnung holt intern die denkmalrechtliche Stellungnahme ein und erteilt eine zusammengefasste Entscheidung. Es ist schon vor der Antragsstellung darauf zu achten, dass die Anforderungen für eine Abweichung von der Gestaltungssatzung eingehalten werden (Farbe der Module, Anordnung, Abstände).
Weitergehende Informationen und Unterlagen
Folgende Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung erforderlich (auch digitale Einreichung per E-Mail möglich):
- Antrag auf Abweichung – es kann das Abweichungs-Formular auf dieser Internetseite genutzt werden.
- Lageplan
- Ansichten/ Draufsichten (maßstabsgetreu, z. B. Maßstab 1 : 100). Auf den Ansichten müssen die Module und die Abstände zu den Dachrändern und Dachaufbauten vermaßt eingezeichnet werden
- Beschreibung der Module z. B. laut Herstellerinformationen
Antrag auf baurechtliche Abweichung
Bedingungen PV-Anlagen für baurechtliche Abweichung
Ihre Ansprechpersonen
Herr Arnd Brennecke
a.brennecke(at)soest.de02921 103-3416 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Bauordnung AdresseÖffnungszeitenRaum: 1.08
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Frau Christine Niggemeier
c.niggemeier(at)soest.de02921 103-3402 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Bauordnung AdresseÖffnungszeitenRaum: 1.12
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08.30 - 12.00 |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 |
Freitag: | 08.30 - 12.00 |
Frau Susanne Reichelt
s.reichelt(at)soest.de02921 103-3418 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Bauordnung AdresseÖffnungszeitenRaum: 1.08
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:30 u. 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 8:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |
Fall 2: Anlagen auf nicht einsehbaren Dächern, die nicht zu Baudenkmälern oder erhaltenswerten Bausubstanzen gehören
In diesem Fall muss nur ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis gestellt werden, ein Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung ist nicht erforderlich. Für diese nicht einsehbaren Für diese nicht einsehbaren Anlagen gibt es keine gestalterischen Vorgaben.
Weitergehende Informationen und Unterlagen
Folgende Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung erforderlich (auch digitale Einreichung per E-Mail möglich):
- Antrag auf Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis – es kann das Formular auf dieser Internetseite genutzt werden.
- Lageplan
- Ansichten/ Draufsichten (maßstabsgetreu, z. B. Maßstab 1 : 100).
- Beschreibung der Module z. B. laut Herstellerinformationen
Ihre Ansprechpersonen
Frau Meike Rövekamp
m.roevekamp(at)soest.de02921 103-3412 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Bauordnung AdresseÖffnungszeitenRaum: 1.14
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 8:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |
Frau Katharina Schuchardt
k.schuchardt(at)soest.de02921 103-3411 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Bauordnung AdresseÖffnungszeitenRaum: 1.14
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:00 / 14:00 15:15 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:00 / 14:00 15:15 |
Herr Andreas Fuhrmann
a.fuhrmann(at)soest.de02921 103-3404 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Bauordnung AdresseÖffnungszeitenRaum: 1.16
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 8:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |
Fall 3: Anlagen auf Dächern, die zu Baudenkmälern oder erhaltenswerten Bausubstanzen gehören
Bei Baudenkmälern und erhaltenswerter Bausubstanz prüft die Stadt Soest stets im Einzelfall die Verträglichkeit der Photovoltaik- oder Solarthermieanlage für das Gebäude. Gebäudeeigentümer sollten deshalb immer schon vor der Antragstellung mit den Ansprechpersonen der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Soest vorbesprechen, ob eine Anlage auf den wertvollen historischen Gebäuden möglich ist.
Im Sinne des Bürgerservice werden bei der Beantragung die baurechtliche Abweichung nach Altstadtsatzung und die denkmalrechtliche Erlaubnis zusammengefasst. Es ist nur noch ein Antrag auf Abweichung von der Altstadtsatzung bei der Bauordnung der Stadt Soest erforderlich. Die Bauordnung holt intern die denkmalrechtliche Stellungnahme ein und erteilt eine zusammengefasste Entscheidung. Es ist schon vor der Antragsstellung darauf zu achten, dass die Anforderungen für eine Abweichung von der Gestaltungssatzung eingehalten werden (Farbe der Module, Anordnung, Abstände). In bestimmten Fällen kann von der Unteren Denkmalbehörde verlangt werden, dass ein statischer Nachweis dafür erbracht wird, dass der historische Dachstuhl die zusätzliche Last durch eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage trägt.
Weitergehende Informationen und Unterlagen
Folgende Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung erforderlich (auch digitale Einreichung per E-Mail möglich):
- Antrag auf Abweichung – es kann das Abweichungs-Formular auf dieser Internetseite genutzt werden.
- Lageplan
- Ansichten/ Draufsichten (maßstabsgetreu, z. B. Maßstab 1 : 100). Auf den Ansichten müssen die Module und die Abstände zu den Dachrändern und Dachaufbauten vermaßt eingezeichnet werden
- Beschreibung der Module z. B. laut Herstellerinformationen
Ihre Ansprechpersonen
Frau Meike Rövekamp
m.roevekamp(at)soest.de02921 103-3412 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Bauordnung AdresseÖffnungszeitenRaum: 1.14
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 8:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |
Frau Katharina Schuchardt
k.schuchardt(at)soest.de02921 103-3411 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Bauordnung AdresseÖffnungszeitenRaum: 1.14
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:00 / 14:00 15:15 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:00 / 14:00 15:15 |
Herr Andreas Fuhrmann
a.fuhrmann(at)soest.de02921 103-3404 Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Bauordnung AdresseÖffnungszeitenRaum: 1.16
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 8:30 - 12:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 12:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |
Förderprogramm für PV-Anlagen und Batteriespeicher
Private Eigentümer von Wohngebäuden, die im Stadtgebiet von Soest liegen, können für die Installation einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage auf ihrem Wohngebäude eine Förderung durch die Stadt Soest beantragen.
Zudem können sie ergänzend zu der neu installierten Anlage auch eine Förderung für einen elektrischen Batteriespeicher beantragen - auch für nachgerüstete elektrische Batteriespeicher.
Der Antrag muss der Förderrichtlinie entsprechen. Die Fördersumme ist jeweils auf einen einmaligen Förderbetrag von 500 Euro begrenzt. Weitere Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie hier.
Zudem können Sie hier die BürgerSolarBeratung kostenlos in Anspruch nehmen.