Platzordnunqen Die Stadt Soest behält sich vor, bei Bedarf besondere, für die Benutzer verbindliche Haus- und Platzordnungen zu erlassen. § 8 Hausrecht Auf den Sportanlagen übt die von der Stadt Soest beauftragte Person (z. B. Platzwart) im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Hausrecht für die Stadt Soest aus und [...] der Stadt Soest zu melden. (2) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt Soest an der überlassenen Sportanlage, den Räumen und Geräten durch die Nutzung entstehen. Schäden, die auf normalem Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung. Unberührt bleibt auch die Haftung der Stadt als [...] Westfalia Soest, welches nicht in Verantwortung der Stadt Soest betrieben wird. Die Regelungen zum Lärmschutz sind als Auflagen aus der Baugenehmigung allerdings auch innerhalb des Vereinsheimes zu beachten. (4) Die Vergabe der Sportanlagen erfolgt durch die Stadt Soest. § 2 Benutzung (1) Die Sportanlage wird
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Letzte Änderung: 04.08.2025