Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, wenn der Antragsteller die besondere Dringlichkeit durch entsprechende Belege geltend macht. Dies ist nur dann der Fall, wenn auch die Beantragung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht mehr möglich ist. Bitte informieren Sie sich vorab beim Auswärtigen Amt bzw. bei der zuständigen Auslandsvertretung, ob der vorläufige Reisepass in Ihrem Reiseland anerkannt wird.
Antragstellung /Gültigkeit
Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und wird direkt im Bürger Büro ausgestellt.
Mit der Beantragung des vorläufigen Reisepasses ist ebenfalls ein richtiger Reisepass für sechs bzw. zehn Jahre zu beantragen.
Zur Beantragung werden zusätzlich zu den Nachweisen der Dringlichkeit die gleichen Unterlagen wie für einen normalen Reisepass benötigt. Alle Informationen zur dazu erhalten Sie hier.
- Nachweise über die Dringlichkeit zur Ausstellung des vorläufigen Reisepasses (z.B. Flugbestätigung)
- Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass / Kinderreisepass
ein neues biometrietaugliches Passbild (nicht älter als 2 Jahre), ca. 35 mm breit und 45 mm hoch mit hellem, einfarbigem Hintergrund
Zum 01.05.2025 gibt es neue Regelungen für die Vorlage der Passbilder. Ab diesem Datum können die Bilder nur noch in digitaler Form durch einen Fotografen vorgelegt werden oder bei uns vor Ort erstellt werden. Ausgedruckte Fotos können dann leider nicht mehr akzeptiert werden!
- Grundsätzlich werden Ihre Daten zur Antragstellung aus dem Melderegister übernommen. Um Fehler zu vermeiden und ggfs. unterschiedliche Daten bzw. Schreibweisen zu vermeiden, legen Sie vorsorglich zur Antragstellung bitte Ihre Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) beziehungsweise das Familienstammbuch/ Heiratsurkunde (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen) vor. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung benötigt und ggfs. der Registrierschein und die Namenserklärung. Ausländische Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden!
26,00 + 70,00 für den Reisepass ab 24 Jahren bzw. 37,50 für den Reisepass unter 24 Jahren + 37,50
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Team des Bürger Büros
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Reisepass - vorläufiger
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, wenn der Antragsteller die besondere Dringlichkeit durch entsprechende Belege geltend macht. Dies ist nur dann der Fall, wenn auch die Beantragung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht mehr möglich ist. Bitte informieren Sie sich vorab beim Auswärtigen Amt bzw. bei der zuständigen Auslandsvertretung, ob der vorläufige Reisepass in Ihrem Reiseland anerkannt wird.
Antragstellung /Gültigkeit
Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und wird direkt im Bürger Büro ausgestellt.
Mit der Beantragung des vorläufigen Reisepasses ist ebenfalls ein richtiger Reisepass für sechs bzw. zehn Jahre zu beantragen.
Zur Beantragung werden zusätzlich zu den Nachweisen der Dringlichkeit die gleichen Unterlagen wie für einen normalen Reisepass benötigt. Alle Informationen zur dazu erhalten Sie hier.
26,00 € + 70,00 € für den Reisepass ab 24 Jahren bzw. 37,50 € für den Reisepass unter 24 Jahren + 37,50 €
- Nachweise über die Dringlichkeit zur Ausstellung des vorläufigen Reisepasses (z.B. Flugbestätigung)
- Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass / Kinderreisepass
ein neues biometrietaugliches Passbild (nicht älter als 2 Jahre), ca. 35 mm breit und 45 mm hoch mit hellem, einfarbigem Hintergrund
Zum 01.05.2025 gibt es neue Regelungen für die Vorlage der Passbilder. Ab diesem Datum können die Bilder nur noch in digitaler Form durch einen Fotografen vorgelegt werden oder bei uns vor Ort erstellt werden. Ausgedruckte Fotos können dann leider nicht mehr akzeptiert werden!
- Grundsätzlich werden Ihre Daten zur Antragstellung aus dem Melderegister übernommen. Um Fehler zu vermeiden und ggfs. unterschiedliche Daten bzw. Schreibweisen zu vermeiden, legen Sie vorsorglich zur Antragstellung bitte Ihre Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) beziehungsweise das Familienstammbuch/ Heiratsurkunde (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen) vor. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung benötigt und ggfs. der Registrierschein und die Namenserklärung. Ausländische Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden!