Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder können Sie sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes informieren. Klinken Sie hierzu einfach hier.
Der Reisepass wird für deutsche Staatsangehörige, die mit Hauptwohnsitz in Soest gemeldet sind, von uns ausgestellt. Für Kinder unter 6 Jahren ist es allerdings eher zu empfehlen einen Kinderreisepass für ein Jahr auszustellen, da hier die Veränderung der Kinder noch etwas größer ist als bei Erwachsenen oder älteren Kindern. Weitere Informationen zum Kinderreisepass erhalten Sie hier.
Auf Ihrem Reisepass ist ein Chip hinterlegt, auf dem neben dem Lichtbild auch Ihre Fingerabdrücke gespeichert werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Antragstellung
- Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Soest, so ist der Reisepass beim Bürger Büro der Stadt Soest zu beantragen.
- Sie müssen den Antrag persönlich stellen und können sich nicht vertreten lassen, da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen und Ihre Fingerabdrücke aufnehmen müssen.
- Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier bis sechs Wochen
Reisepass für minderjährige Personen
Für Reisen ins Ausland kann für Jugendliche unter 18 Jahren ein Reisepass beantragt werden. Hier ist die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und mindestens einem Erziehungsberechtigten zur Antragstellung erforderlich. Ist es nicht möglich, dass beide Elternteile das Kind zur Antragstellung begleiten, so benötigen wir die schriftliche und handschriftlich unterschriebene Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils. Hierfür können Sie die unten aufgeführte Vollmacht verwenden. Von beiden Elternteilen benötigen wir weiterhin die Ausweisdokumente. Im Einzelfall ist gegebenenfalls ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen; bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
Ist mein Reisepass abholbereit?
Sie werden von uns nicht benachrichtigt, wenn Ihr Reisepass wieder zur Abholung bereit liegt. Der Status Ihres Reisepasses kann über unsere Internetseite https://portal.soest.de/idstatuscheck.
abgefragt werden. Gerne können Sie uns zur Statusabfrage auch telefonisch kontaktieren.
Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Zu Spitzenzeiten, beispielsweise vor den Sommerferien, kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Die Stadt Soest hat auf die Bearbeitungszeit leider keinen Einfluss.
Verlust/Diebstahl Ihres Reisepasses
Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, sollten Sie uns dies zu Ihrem eigenen Schutz schnellstmöglich melden. Bitte sprechen Sie hierzu persönlich im Bürger Büro vor.
Sie benötigen dringend einen Reisepass?
Express-Reisepass
Sollten Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie bei uns einen Express-Pass beantragen: Bei Antragstellung vor 11 Uhr ist der Express-Reisepass bereits nach vier Werktagen zurück.
Antragstellung / Gültigkeit
Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei dem Express-Reisepass um einen ganz normalen Reisepass mit Gültigkeit von sechs bzw. zehn Jahren. Es gelten die gleichen Bestimmungen zur Antragstellungstellung wie beim normalen Reisepass, allerdings ist ein Express-Zuschlag von 32 Euro zu zahlen.
Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, wenn der Antragsteller die besondere Dringlichkeit durch entsprechende Belege geltend macht. Dies ist nur dann der Fall, wenn auch die Beantragung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht mehr möglich ist. Bitte informieren Sie sich vorab beim Auswärtigen Amt bzw. bei der zuständigen Auslandsvertretung, ob der vorläufige Reisepass in Ihrem Reiseland anerkannt wird.
Antragstellung /Gültigkeit
Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und wird direkt im Bürger Büro ausgestellt.
Es gelten die gleichen Bestimmungen zur Antragstellung wie beim normalen Reisepass.
Reisepass für Auslandsdeutsche
Auslandsdeutsche, d.h. deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz in Deutschland, können grundsätzlich in Soest keinen Personalausweis mehr beantragen. Die deutschen Auslandsvertretungen übernehmen die Ausgabe der Personalausweise für Auslandsdeutsche. Die zuständige Auslandsvertretung finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Auslandsvertretungen/Uebersicht_node.html.
In Ausnahmefällen können Sie sich weiterhin an die Stadt Soest wenden. Mit einer schriftlichen Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung kann die Stadt Soest ein Ausweisdokument ausstellen. Bitte beachten Sie, dass dies einige Tage dauern kann und eine zusätzliche Gebühr anfällt.
ein neues, biometrietaugliches Passbild (nicht älter als 2 Jahre), ca. 35 mm breit und 45 mm hoch mit hellem, einfarbigem Hintergrund
Zum 01.05.2025 gibt es neue Regelungen für die Vorlage der Passbilder. Ab diesem Datum können die Bilder nur noch in digitaler Form durch einen Fotografen vorgelegt werden oder bei uns vor Ort erstellt werden. Ausgedruckte Fotos können dann leider nicht mehr akzeptiert werden!
- den alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Ihren Personalausweis bzw. den Kinderreisepass
- Grundsätzlich werden Ihre Daten zur Antragstellung aus dem Melderegister übernommen. Um Fehler zu vermeiden und ggfs. unterschiedliche Daten bzw. Schreibweisen zu vermeiden, legen Sie vorsorglich zur Antragstellung bitte Ihre Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) beziehungsweise das Familienstammbuch/ Heiratsurkunde (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen) vor. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung benötigt und ggfs. der Registrierschein und die Namenserklärung. Ausländische Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden!
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, Führerschein oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild mit.
37,50 , wenn Sie jünger als 24 Jahre sind;
70,00 , ab dem 24. Lebensjahr;
69,50 ; Express-Pass (bis zum 24.Lebensjahr);
102,00 ; Express-Pass (ab dem 24.Lebensjahr)
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Team des Bürger Büros
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Reisepass
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder können Sie sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes informieren. Klinken Sie hierzu einfach hier.
Der Reisepass wird für deutsche Staatsangehörige, die mit Hauptwohnsitz in Soest gemeldet sind, von uns ausgestellt. Für Kinder unter 6 Jahren ist es allerdings eher zu empfehlen einen Kinderreisepass für ein Jahr auszustellen, da hier die Veränderung der Kinder noch etwas größer ist als bei Erwachsenen oder älteren Kindern. Weitere Informationen zum Kinderreisepass erhalten Sie hier.
Auf Ihrem Reisepass ist ein Chip hinterlegt, auf dem neben dem Lichtbild auch Ihre Fingerabdrücke gespeichert werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Antragstellung
- Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Soest, so ist der Reisepass beim Bürger Büro der Stadt Soest zu beantragen.
- Sie müssen den Antrag persönlich stellen und können sich nicht vertreten lassen, da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen und Ihre Fingerabdrücke aufnehmen müssen.
- Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier bis sechs Wochen
Reisepass für minderjährige Personen
Für Reisen ins Ausland kann für Jugendliche unter 18 Jahren ein Reisepass beantragt werden. Hier ist die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und mindestens einem Erziehungsberechtigten zur Antragstellung erforderlich. Ist es nicht möglich, dass beide Elternteile das Kind zur Antragstellung begleiten, so benötigen wir die schriftliche und handschriftlich unterschriebene Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils. Hierfür können Sie die unten aufgeführte Vollmacht verwenden. Von beiden Elternteilen benötigen wir weiterhin die Ausweisdokumente. Im Einzelfall ist gegebenenfalls ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen; bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
Ist mein Reisepass abholbereit?
Sie werden von uns nicht benachrichtigt, wenn Ihr Reisepass wieder zur Abholung bereit liegt. Der Status Ihres Reisepasses kann über unsere Internetseite https://portal.soest.de/idstatuscheck.
abgefragt werden. Gerne können Sie uns zur Statusabfrage auch telefonisch kontaktieren.
Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Zu Spitzenzeiten, beispielsweise vor den Sommerferien, kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Die Stadt Soest hat auf die Bearbeitungszeit leider keinen Einfluss.
Verlust/Diebstahl Ihres Reisepasses
Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, sollten Sie uns dies zu Ihrem eigenen Schutz schnellstmöglich melden. Bitte sprechen Sie hierzu persönlich im Bürger Büro vor.
Sie benötigen dringend einen Reisepass?
Express-Reisepass
Sollten Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie bei uns einen Express-Pass beantragen: Bei Antragstellung vor 11 Uhr ist der Express-Reisepass bereits nach vier Werktagen zurück.
Antragstellung / Gültigkeit
Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei dem Express-Reisepass um einen ganz normalen Reisepass mit Gültigkeit von sechs bzw. zehn Jahren. Es gelten die gleichen Bestimmungen zur Antragstellungstellung wie beim normalen Reisepass, allerdings ist ein Express-Zuschlag von 32 Euro zu zahlen.
Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, wenn der Antragsteller die besondere Dringlichkeit durch entsprechende Belege geltend macht. Dies ist nur dann der Fall, wenn auch die Beantragung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht mehr möglich ist. Bitte informieren Sie sich vorab beim Auswärtigen Amt bzw. bei der zuständigen Auslandsvertretung, ob der vorläufige Reisepass in Ihrem Reiseland anerkannt wird.
Antragstellung /Gültigkeit
Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und wird direkt im Bürger Büro ausgestellt.
Es gelten die gleichen Bestimmungen zur Antragstellung wie beim normalen Reisepass.
Reisepass für Auslandsdeutsche
Auslandsdeutsche, d.h. deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz in Deutschland, können grundsätzlich in Soest keinen Personalausweis mehr beantragen. Die deutschen Auslandsvertretungen übernehmen die Ausgabe der Personalausweise für Auslandsdeutsche. Die zuständige Auslandsvertretung finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Auslandsvertretungen/Uebersicht_node.html.
In Ausnahmefällen können Sie sich weiterhin an die Stadt Soest wenden. Mit einer schriftlichen Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung kann die Stadt Soest ein Ausweisdokument ausstellen. Bitte beachten Sie, dass dies einige Tage dauern kann und eine zusätzliche Gebühr anfällt.
37,50 €, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind;
70,00 €, ab dem 24. Lebensjahr;
69,50 €; Express-Pass (bis zum 24.Lebensjahr);
102,00 €; Express-Pass (ab dem 24.Lebensjahr)
ein neues, biometrietaugliches Passbild (nicht älter als 2 Jahre), ca. 35 mm breit und 45 mm hoch mit hellem, einfarbigem Hintergrund
Zum 01.05.2025 gibt es neue Regelungen für die Vorlage der Passbilder. Ab diesem Datum können die Bilder nur noch in digitaler Form durch einen Fotografen vorgelegt werden oder bei uns vor Ort erstellt werden. Ausgedruckte Fotos können dann leider nicht mehr akzeptiert werden!
- den alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Ihren Personalausweis bzw. den Kinderreisepass
- Grundsätzlich werden Ihre Daten zur Antragstellung aus dem Melderegister übernommen. Um Fehler zu vermeiden und ggfs. unterschiedliche Daten bzw. Schreibweisen zu vermeiden, legen Sie vorsorglich zur Antragstellung bitte Ihre Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) beziehungsweise das Familienstammbuch/ Heiratsurkunde (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen) vor. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung benötigt und ggfs. der Registrierschein und die Namenserklärung. Ausländische Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden!
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, Führerschein oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild mit.