Sobald Ihr Kind Deutschland verlässt, benötigt es ein gültiges Ausweisdokument. Liegt der Hauptwohnsitz Ihres Kindes in Soest, so ist das Bürger Büro der Stadt Soest für die Ausstellung des Dokuments zuständig.
Für jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass beantragt werden. Für Kinder ab 12 Jahren wird bei Bedarf ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt.
Die Ausweispflicht in Deutschland beginnt mit dem 16. Geburtstag.
Antragstellung
Der Kinderreisepass wird in der Regel direkt vor Ort ausgestellt. Das Kind muss bei der Antragstellung gemeinsam mit mindestens einem Erziehungsberechtigten im Bürger Büro vorstellig werden. Ist es nicht möglich, dass beide Elternteile das Kind zur Antragstellung begleiten, so benötigen wir die schriftliche und handschriftlich unterschriebene Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils. Hierfür können Sie die unten aufgeführte Vollmacht verwenden. Von beiden Elternteilen benötigen wir weiterhin die Ausweisdokumente.
Im Einzelfall ist ist insbesondere für nicht ehelich geborene Kinder ein Sorgerechtsbeschluss bzw. die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht vorzulegen; bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
Eine Vorberatung wird empfohlen unter der Telefonnummer 02921/ 103 - 2127.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer der Ausstellung beträgt seit dem 01.01.2021 ein Jahr und kann maximal bis zur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt werden.
Verlust/Diebstahl Ihres Kinderreisepasses
Haben Sie den Kinderreisepass Ihres Kindes verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, sollten Sie uns dies zu Ihrem eigenen Schutz schnellstmöglich melden. Hierzu sollte mindestens ein Elternteil persönlich im Bürger Büro vorsprechen.
Hinweis
In einigen Staaten wird der Kinderreisepass nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Vor Antritt einer Reise sollten Sie sich beim Auswärtigen Amt bzw. bei der zuständigen Auslandsvertretung über die Einreisebestimmungen informieren. Weitere Informationen hierzu unnter Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de).
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild; BEACHTEN SIE, DASS DIE FOTOS NICHT VOR ORT GEMACHT WERDEN KÖNNEN!
- Bitte bringen Sie vorsorglich eine Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, bei einer eventuellen Unstimmigkeit der Daten. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung benötigt und ggfs. der Registrierschein und die Namenserklärung. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
- Die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile inkl. Ausweisdokumente
- ggf. Sorgerechtsbeschluss oder Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht (bei nicht verheirateten Elternteilen)
- 13,00 €
- Anschrift
- 001Domplatz 159494Soest
Team des Bürger Büros
- buergerbuero@soest.de
- Anschrift
- 001Domplatz 159494Soest
Team des Bürger Büros
- buergerbuero@soest.de
Kinderreisepässe
Sobald Ihr Kind Deutschland verlässt, benötigt es ein gültiges Ausweisdokument. Liegt der Hauptwohnsitz Ihres Kindes in Soest, so ist das Bürger Büro der Stadt Soest für die Ausstellung des Dokuments zuständig.
Für jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass beantragt werden. Für Kinder ab 12 Jahren wird bei Bedarf ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt.
Die Ausweispflicht in Deutschland beginnt mit dem 16. Geburtstag.
Antragstellung
Der Kinderreisepass wird in der Regel direkt vor Ort ausgestellt. Das Kind muss bei der Antragstellung gemeinsam mit mindestens einem Erziehungsberechtigten im Bürger Büro vorstellig werden. Ist es nicht möglich, dass beide Elternteile das Kind zur Antragstellung begleiten, so benötigen wir die schriftliche und handschriftlich unterschriebene Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils. Hierfür können Sie die unten aufgeführte Vollmacht verwenden. Von beiden Elternteilen benötigen wir weiterhin die Ausweisdokumente.
Im Einzelfall ist ist insbesondere für nicht ehelich geborene Kinder ein Sorgerechtsbeschluss bzw. die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht vorzulegen; bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
Eine Vorberatung wird empfohlen unter der Telefonnummer 02921/ 103 - 2127.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer der Ausstellung beträgt seit dem 01.01.2021 ein Jahr und kann maximal bis zur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt werden.
Verlust/Diebstahl Ihres Kinderreisepasses
Haben Sie den Kinderreisepass Ihres Kindes verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, sollten Sie uns dies zu Ihrem eigenen Schutz schnellstmöglich melden. Hierzu sollte mindestens ein Elternteil persönlich im Bürger Büro vorsprechen.
Hinweis
In einigen Staaten wird der Kinderreisepass nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Vor Antritt einer Reise sollten Sie sich beim Auswärtigen Amt bzw. bei der zuständigen Auslandsvertretung über die Einreisebestimmungen informieren. Weitere Informationen hierzu unnter Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de).
- 13,00 €
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild; BEACHTEN SIE, DASS DIE FOTOS NICHT VOR ORT GEMACHT WERDEN KÖNNEN!
- Bitte bringen Sie vorsorglich eine Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, bei einer eventuellen Unstimmigkeit der Daten. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung benötigt und ggfs. der Registrierschein und die Namenserklärung. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
- Die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile inkl. Ausweisdokumente
- ggf. Sorgerechtsbeschluss oder Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht (bei nicht verheirateten Elternteilen)