Bei der traditionsgemäß Anfang November stattfindenden Soester Allerheiligenkirmes handelt es sich um eine gem. § 60 b i.V.m. § 69 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzte Volksfestveranstaltung.
Um an der Soester Allerheiligenkirmes oder dem Soester Pferdemarkt als Schausteller:innen, Markthändler:innen, Kunsthandwerker:innen, Aussteller:innen oder Gastronom:innen teilnehmen zu können, ist eine fristgerechte Bewerbung erforderlich. Die Ausschreibung der Veranstaltung und die Gebührenübersicht finden Sie unter „Formulare“.
Der Bewerbungsschluss für die Soester Allerheiligenkirmes und den Soester Pferdemarkt ist jeweils der 28. Februar für die im selben Jahr stattfindende Veranstaltung.
Bewerbungen sind ausschließlich über das Serviceportal „Rathaus online“ der Stadt Soest von Juni bis Februar möglich. Nach dem Klick auf „Rathaus online“ gelangen Sie zur Serviceübersicht. Unter dem Menupunkt “Gewerbe | Wirtschaft“ finden Sie das „Bewerbungsverfahren für die Soester Allerheiligenkirmes und Pferdemarkt“ und können den Service / Bewerbung direkt starten.
Hier registrieren Sie sich beim erstmaligen Besuch am Servicekonto.NRW - bei Personengesellschaften (zum Beispiel GbR) oder Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH) registriert sich bitte der jeweilige Geschäftsführer:in. Die Angaben zum Firmennamen und der Rechtsform werden später im Rahmen der Bewerbung erfasst. Ansonsten melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort an.
Nach erfolgreicher Eingabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort können Sie bis zum Bewerbungsschluss jederzeit Ihre Bewerbung ansehen, bearbeiten (zum Beispiel Anzahl der Wohnwagen ändern), ergänzen (zum Beispiel aktuelle Nachweise hochladen) oder zurückziehen.
Eine Kurzanleitung für das Bewerberportal finden Sie unter dem Reiter "Formulare". Das entsprechende Erklärvideo für das Bewerberportal finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.
Die Entscheidung zu Ihrer Bewerbung erhalten Sie im Zeitraum von Mai – Juli vor der Kirmes.
Die Gebühren für die Allerheiligenkirmes, den Pferdemarkt sowie auf privaten Stellflächen sind als Formular (s.u.) hinterlegt.
- Anschrift
- 001Domplatz 159494Soest
Klaus
Matteikat
Marktmeister Allerheiligenkirmes
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Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- kirmesbuero@soest.de
Jan
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Zweiter Marktmeister Allerheiligenkirmes
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Silke
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Zweiter Marktmeister Allerheiligenkirmes
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- kirmesbuero@soest.de
Allerheiligenkirmes und Pferdemarkt - Bewerbung
Bei der traditionsgemäß Anfang November stattfindenden Soester Allerheiligenkirmes handelt es sich um eine gem. § 60 b i.V.m. § 69 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzte Volksfestveranstaltung.
Um an der Soester Allerheiligenkirmes oder dem Soester Pferdemarkt als Schausteller:innen, Markthändler:innen, Kunsthandwerker:innen, Aussteller:innen oder Gastronom:innen teilnehmen zu können, ist eine fristgerechte Bewerbung erforderlich. Die Ausschreibung der Veranstaltung und die Gebührenübersicht finden Sie unter „Formulare“.
Der Bewerbungsschluss für die Soester Allerheiligenkirmes und den Soester Pferdemarkt ist jeweils der 28. Februar für die im selben Jahr stattfindende Veranstaltung.
Bewerbungen sind ausschließlich über das Serviceportal „Rathaus online“ der Stadt Soest von Juni bis Februar möglich. Nach dem Klick auf „Rathaus online“ gelangen Sie zur Serviceübersicht. Unter dem Menupunkt “Gewerbe | Wirtschaft“ finden Sie das „Bewerbungsverfahren für die Soester Allerheiligenkirmes und Pferdemarkt“ und können den Service / Bewerbung direkt starten.
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Ihre Ansprechpersonen
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Domplatz 1
59494 Soest
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Domplatz 1
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