Im Zuge der Allerheiligenkirmes sind in der Innenstadt zahlreiche Wege und Plätze gesperrt. Damit Bewohner der Innenstadt gegebenenfalls auch über gesperrte Straßen ihre Grundstücke erreichen können, bietet die Stadt ihnen Ausnahmegenehmigungen an. Die Anwohner können dieses Dokument bei den Sperrposten vorzeigen und dann die Absperrung passieren. Natürlich gilt dies nur soweit, wie die Straßen auch verkehrssicher befahren werden können. Diese Regelungen gelten insbesondere für folgende Zeiten (gegebenenfalls kann es vorkommen, dass die Sperrposten bereits früher besetzt sind):
• Mittwoch, 2. November 10 Uhr mittags bis 2 Uhr nachts.
• Donnerstag, 3. November 10 Uhr morgens bis 2 Uhr nachts.
• Freitag, 4. November 10 Uhr mittags bis 2 Uhr nachts.
• Samstag, 5. November 10 Uhr morgens bis 2 Uhr nachts.
• Sonntag, 6. November 10 Uhr morgens bis 22 Uhr nachts.
Die Ausnahmegenehmigung muss bei der Abteilung „Bürger- und Ordnungsangelegenheiten“ beantragt werden. Das ist möglich im Rathaus I, Arbeitsgruppe Ordnungsangelegenheiten, Eingang vom Domplatz (durch das Bürger Büro). Der entsprechende Antrag ist auch online erhältlich und kann anschließend persönlich abgegeben werden oder per Post oder E-Mail an die Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten geschickt werden. Das Formular ist zu finden unter www.soest.de/politik-verwaltung/dienstleistungen-a-z/allerheiligenkirmes-anwohnerinformationen
Wichtig: Die Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten weist darauf hin, dass die Zufahrtsberechtigungen nicht zugeschickt werden können, sondern abgeholt werden müssen.
Für den Antrag sind nur wenige Angaben wie Name, Anschrift, Telefonnummer und Kfz-Kennzeichen notwendig sowie der Grund für die Ausnahmegenehmigung. Die Genehmigung selber gibt es kostenlos. Für Rückfragen stehen den Bürgerinnen und Bürgern die Mitarbeiter der Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten unter der Rufnummer 02921 /103-2135 oder per E-Mail: zufahrt-ahk@soest.de zur Verfügung.
Noch ein Tipp: Wer während der Kirmes Besuch erwartet, der mit dem Auto anreist, und diesem Besuch einen Parkplatz auf dem eigenen Grundstück anbieten kann, sollte eventuell auch für seine Gäste eine solche Genehmigung einholen.
Ausnahmegenehmigung für die Allerheiligenkirmes
Innenstadtbewohner können teilweise über gesperrte Straßen ihre Grundstücke erreichen