Liebe Anwohnerinnen und Anwohner,
während der fünf Tage der Allerheiligenkirmes sowie in der Aufbau- und Abbauphase wird Ihnen einiges abverlangt. Uns ist das sehr wohl bewusst.
Zufahrt in die abgesperrten Bereiche rund um das Veranstaltungsgelände/Sperrungen der Altstadt zu Stoßzeiten.
Als Veranstalter haben wir unsere Verantwortlichkeiten wahrzunehmen. Dazu gehört insbesondere der Schutz der Anwohnenden, der Besucher und der auf der Veranstaltung tätigen Personen. Hierfür werden im Vorfeld Sicherheitskonzepte erstellt und die Sicherung der Rettungswege im Innenstadtbereich beschrieben. Aus diesem Grund sind viele Zufahrten innerhalb der Wälle gesperrt, um das Zuparken der Straßen/ Rettungswege zu vermeiden.
Somit ist im Sinne der Anlieger zu regeln, wie sie zu Ihren privaten Parkmöglichkeiten kommen. Die grundsätzliche Zufahrtmöglichkeit wird nicht genommen, lediglich die Einfahrt in die abgesperrten Bereiche wird kontrolliert. Um diese Kontrolle zu ermöglichen, werden durch die Stadt Soest KOSTENLOSE Berechtigungskarten ausgestellt. Die Ausstellung ist grundsätzlich unproblematisch, wenn Sie in den betroffenen Straßenbereichen einen Stellplatz bzw. eine Parkmöglichkeit haben.
Wichtige Neuerungen ab 2026:
Wer einen Bewohnerparkausweis hat, benötigt ab sofort keinerlei gesonderte Zufahrtsberechtigung mehr. Der reguläre Bewohnerparkausweis reicht künftig, um sich an den Sperrposten auszuweisen.
Für den Fall, dass die Altstadt zu Stoßzeiten komplett für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden muss, wurde der Kreis der Antragsberechtigten als Reaktion auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre erweitert. Ab sofort können alle Personen, die begründet in die gesperrte Altstadt innerhalb der Wälle inklusive Aldegreverwall, Walburger-Osthofen-Wallstraße und Brüder-Walburger-Wallstraße fahren müssen, Zufahrtsberechtigungen beantragen.
Hinweis: Dauerparker und Stellplatzinhaber im Parkhaus Am Brüdertor können die Einfahrt weiterhin wie gewohnt mit ihrer blauen, kennzeichengebundenen Berechtigungskarte nutzen. Eine zusätzliche Beantragung einer Zufahrtsberechtigung beim Ordnungsamt ist insoweit nicht erforderlich.
Verfahren
Ab Anfang Oktober ist die Antragsstellung möglich. Ab diesem Zeitpunkt sind die ausstellenden Kolleg:innen für Rückfragen auch telefonisch unter 02921/ 103 - 2135 erreichbar.
Hier finden Sie den Antrag für eine Zufahrtsberechtigung in digitaler Form, den Sie direkt ausfüllen und versenden können.
Unter dem Bereich "Formulare", finden Sie den entsprechenden Antrag aber auch zum Ausdrucken. Diesen senden Sie dann bitte ausgefüllt per E-Mail (zufahrt-ahk@soest.de), per Fax (02921/ 103 - 2198) oder per Post an die Stadt Soest, AG Ordnungsangelegenheiten, Domplatz 1 in 59494 Soest.
Bitte holen Sie sich Ihren Ausweis ab dem 15. Oktober bzw. am nächsten Werktag während der u.g. Öffnungszeiten in den Räumen der AG Ordnungsangelegenheiten ab.
Der Bereich ist über das Bürger Büro (Domplatz) zugänglich:
- Montag 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 (geöffnet nur für die Abholung der Zufahrtsberechtigungen)
- Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr
- Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
- Freitag 8:00 - 12:30 Uhr.
BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE ÖFFNUNGSZEITEN IN DER KIRMES-WOCHE. Kirmes-Donnerstag ist geschlossen!
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Maya
Hamadeh
AG Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 / 103-2159
- m.hamadeh@soest.de
Olaf
Grebe
Arbeitsgruppenleiter Ordnungsangelegenheiten
AG Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2110
- Fax
- 02921 103-82110
- o.grebe@soest.de
Martin
Raulf
AG Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2111
- Fax
- 02921 103-82111
- m.raulf@soest.de
Melissa
Näckel
AG Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2119
- Fax
- 02921 103-82119
- m.naeckel@soest.de
Annika
Simon
2.10 Abt. Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
8:00 - 12:30
Mittwoch
8:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
8:00 - 12:30
Freitext
Termine gerne auch nach Vereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 / 103 - 2112
- Fax
- 02921 / 103 - 82112
- a.simon@soest.de
Lea
Bruschke
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2131
- Fax
- 02921 103-82131
- l.bruschke@soest.de
Christin
Berghoff
AG Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2113
- Fax
- 02921 103-82113
- c.berghoff@soest.de
Jana
Eisenblätter
AG Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2139
- Fax
- 02921 103-82139
- j.eisenblaetter@soest.de
Chantal
Hass
AG Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2114
- Fax
- 02921 103-83213
- c.hass@soest.de
Allerheiligenkirmes - Anwohnerinformationen
Liebe Anwohnerinnen und Anwohner,
während der fünf Tage der Allerheiligenkirmes sowie in der Aufbau- und Abbauphase wird Ihnen einiges abverlangt. Uns ist das sehr wohl bewusst.
Zufahrt in die abgesperrten Bereiche rund um das Veranstaltungsgelände/Sperrungen der Altstadt zu Stoßzeiten.
Als Veranstalter haben wir unsere Verantwortlichkeiten wahrzunehmen. Dazu gehört insbesondere der Schutz der Anwohnenden, der Besucher und der auf der Veranstaltung tätigen Personen. Hierfür werden im Vorfeld Sicherheitskonzepte erstellt und die Sicherung der Rettungswege im Innenstadtbereich beschrieben. Aus diesem Grund sind viele Zufahrten innerhalb der Wälle gesperrt, um das Zuparken der Straßen/ Rettungswege zu vermeiden.
Somit ist im Sinne der Anlieger zu regeln, wie sie zu Ihren privaten Parkmöglichkeiten kommen. Die grundsätzliche Zufahrtmöglichkeit wird nicht genommen, lediglich die Einfahrt in die abgesperrten Bereiche wird kontrolliert. Um diese Kontrolle zu ermöglichen, werden durch die Stadt Soest KOSTENLOSE Berechtigungskarten ausgestellt. Die Ausstellung ist grundsätzlich unproblematisch, wenn Sie in den betroffenen Straßenbereichen einen Stellplatz bzw. eine Parkmöglichkeit haben.
Wichtige Neuerungen ab 2026:
Wer einen Bewohnerparkausweis hat, benötigt ab sofort keinerlei gesonderte Zufahrtsberechtigung mehr. Der reguläre Bewohnerparkausweis reicht künftig, um sich an den Sperrposten auszuweisen.
Für den Fall, dass die Altstadt zu Stoßzeiten komplett für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden muss, wurde der Kreis der Antragsberechtigten als Reaktion auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre erweitert. Ab sofort können alle Personen, die begründet in die gesperrte Altstadt innerhalb der Wälle inklusive Aldegreverwall, Walburger-Osthofen-Wallstraße und Brüder-Walburger-Wallstraße fahren müssen, Zufahrtsberechtigungen beantragen.
Hinweis: Dauerparker und Stellplatzinhaber im Parkhaus Am Brüdertor können die Einfahrt weiterhin wie gewohnt mit ihrer blauen, kennzeichengebundenen Berechtigungskarte nutzen. Eine zusätzliche Beantragung einer Zufahrtsberechtigung beim Ordnungsamt ist insoweit nicht erforderlich.
Verfahren
Ab Anfang Oktober ist die Antragsstellung möglich. Ab diesem Zeitpunkt sind die ausstellenden Kolleg:innen für Rückfragen auch telefonisch unter 02921/ 103 - 2135 erreichbar.
Hier finden Sie den Antrag für eine Zufahrtsberechtigung in digitaler Form, den Sie direkt ausfüllen und versenden können.
Unter dem Bereich "Formulare", finden Sie den entsprechenden Antrag aber auch zum Ausdrucken. Diesen senden Sie dann bitte ausgefüllt per E-Mail (zufahrt-ahk@soest.de), per Fax (02921/ 103 - 2198) oder per Post an die Stadt Soest, AG Ordnungsangelegenheiten, Domplatz 1 in 59494 Soest.
Bitte holen Sie sich Ihren Ausweis ab dem 15. Oktober bzw. am nächsten Werktag während der u.g. Öffnungszeiten in den Räumen der AG Ordnungsangelegenheiten ab.
Der Bereich ist über das Bürger Büro (Domplatz) zugänglich:
- Montag 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 (geöffnet nur für die Abholung der Zufahrtsberechtigungen)
- Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr
- Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
- Freitag 8:00 - 12:30 Uhr.
BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE ÖFFNUNGSZEITEN IN DER KIRMES-WOCHE. Kirmes-Donnerstag ist geschlossen!