Sportförderung

Die städtische Sportförderung erfolgt nach den Maßgaben der Sportförderrichtlinie der Stadt Soest. In Anerkennung des Sports in seiner gesundheitspolitischen, pädagogischen und sozialen Bedeutung, insbesondere im Bereich der Jugendarbeit, nimmt die Stadt ihre Verantwortung durch sportfördernde Maßnahmen in eigener Trägerschaft und darüber hinaus durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln wahr.

Diese öffentliche Sportförderung soll helfen, wichtige Aufgaben im Sport durch partnerschaftliches Zusammenwirken zwischen der Selbstverwaltung des Sports (Stadtsportverband und Sportvereine) und der öffentlichen Sportverwaltung (Rat/ Sportausschuss/ Verwaltung) zu erfüllen.

Im Rahmen der Sportförderrichtlinie fördert die Stadt auch Baumaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen und unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb von technischen Ausstattungsgegenständen für Sportstätten.

Vereine, die ihre Sportanlage neu bauen, umbauen oder sanieren wollen oder die Anschaffung eines Ausstattungsgegenstandes beabsichtigen, können einen Antrag bei der Stadt Soest stellen. Die Anträge müssen bis zum 01. Juli eines jeden Jahres eingehen, wenn eine Förderung im Folgejahr erfolgen soll. Der Sportausschuss wird dann über die Anträge entscheiden.

Ihre Ansprechperson

Frau Daniela Springer

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr