Die Stadt Soest ist Schulträger von 8 Grundschulen, davon 2 katholische Bekenntnisschulen.
Name | Kontaktdaten | Schulleitung |
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Astrid-Lindgren-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule | Kaiser-Otto-Weg 13 59494 Soest Tel.: 0 29 21 / 94 80 800 Internet: www.astridlindgren-soest.de e-mail: astrid-lindgren-gs@soest.de | Schulleiterin: Kirsten Hoffmann
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Bruno-Grundschule (katholische Bekenntnisschule) | Niederbergheimer Str. 40 59494 Soest Tel.: 0 29 21 / 94 80 100 Internet: www.bruno-grundschule.de e-mail: brunogs@soest.de | Schulleiterin: Hildegard Coester |
Georg-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) | Paradieser Weg 92 59494 Soest Tel.: 0 29 21 / 32 10 13 0 Internet: www.georgschule-soest.de e-mail: georgschule@soest.de | Komm. Schulleiter: Jens Böhm |
Grundschule Hellweg Ampen (Gemeinschaftsgrundschule) | Am Hellweg 15 Internet: | Schulleiterin: Karin Schad
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Johannes-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) | Hamburger Str. 29 Internet: | Schulleiter: Bernd Ellersiek |
Patrokli-Grundschule (katholische Bekenntnisschule) | Patrokli-Grundschule
| Schulleiterin: Astrid Hartmann |
Petri-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) | Oelmüllerweg 29 59494 Soest Tel.: 0 29 21 / 94 80 500 Internet: www.petrigrundschule-soest.de e-mail: petrigs@soest.de | Schulleiter: Volker Wilmes |
Wiese-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) | Im Tabrock 18 59494 Soest Tel.: 0 29 21 / 94 80 600 Internet: www.wieseschule.de e-mail: wieseschule@soest.de | Schulleiterin: Gisela Sniegowski |
Freie Waldorfschule Soest (Privatschule) Träger ist der Verein Hugo-Kükelhaus-Schule e.V. | Wisbyring 13 59494 Soest Tel.: 0 29 21 / 34 34 35 Internet: | Schulleitung: Frau Marschallek und Frau Borgmann Geschäftsführung: Frau Veile
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Anmeldung schulpflichtiger Kinder durch die Eltern an einer Grundschule
Entsprechend dem aktuellen Schulrechtsänderungsgesetz NRW wurde der Stichtag für das Einschulungsalter der Schulanfänger auf den 30. September festgelegt.
Einschulungsstichtage
Einschulung zum Schuljahr | Geboren im Zeitraum |
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2018 / 2019 | 01.10.2011 – 30.09.2012 |
2019 / 2020 | 01.10.2012 – 30.09.2013 |
2020 / 2021 | 01.10.2013 – 30.09.2014 |
2021 / 2022 | 01.10.2014 – 30.09.2015 |
2022 / 2023 | 01.10.2015 – 30.09.2016 |
2023 / 2024 | 01.10.2016 - 30.09.2017 |
2024 / 2025 | 01.10.2017 - 30.09.2018 |
Alle Eltern von schulpflichtigen Kindern werden im Vorjahr nach den Sommerferien durch ein Informationsschreiben des Schulträgers Stadt Soest über den Ablauf der Einschulung ihrer Kinder informiert. Soweit die Erziehungsberechtigten nicht informiert werden, weil z. B. ein Zuzug in die Stadt Soest erfolgt, werden sie gebeten, sich an die Stadtverwaltung Soest (Telefon 02921/103-1141) oder direkt an die gewählte Grundschule zu wenden.
Entsprechend dem Schulgesetz NRW können Sie grundsätzlich die Grundschule, die Ihr Kind besuchen soll, frei wählen. Dabei sind jedoch folgende Grundsätze zu beachten:
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Jedes Kind hat im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde. Die Entfernung von Ihrem Wohnort zur Schule können Sie über das Schulweginformationssystem ermitteln.
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Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf.
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Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
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Die Erstattung von notwendigen Schülerfahrkosten erfolgt entsprechend der Schülerfahrkostenverordnung nur für den Besuch der nächstgelegenen Grundschule.
Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren durch. Danach werden die Kinder aufgenommen, die die nächstgelegene Schule gewählt und ihren Wohnsitz in der Stadt Soest haben. Darüber hinaus berücksichtigt die Schulleitung Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien, wobei eine Rangfolge durch die Aufzählung nicht festgelegt wird, für
die Aufnahmeentscheidung heran:
- Geschwisterkinder,
- Schulwege,
- Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
- ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.
Aufnahme in die Grundschulen
Nach der Anmeldung wird das Kind zur Feststellung der Schulfähigkeit und des Sprachstandes in die Grundschule eingeladen. In diesem Rahmen wird das persönliche Kennenlernen des Kindes vorgenommen, so dass die Schulleiterin bzw. der Schulleiter eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage und eine umfassende Beratung der Eltern vornehmen kann.
Eine Aufnahme in die Grundschule erfolgt in der Regel bis Ende des Jahres vor der Einschulung unter Vorbehalt der Schuleingangs-untersuchung, die in der Regel in den Kindertageseinrichtungen stattfindet. Eine Aufnahmeentscheidung kann ggf. erst später getroffen werden, wenn an der Schule so viele Anmeldungen vorliegen, dass die Kapazität nicht ausreicht und ein Aufnahmeverfahren durchgeführt werden muss.
Zurückstellen vom Schulbesuch
Ein Zurückstellen von schulpflichtigen Kindern kann nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen erfolgen. Darüber entscheidet die Schulleitung auf Grundlage des schulärztlichen Gutachtens und nach Anhörung der Eltern.
Anträge auf vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem festgelegten Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, d. h. ab dem 01. Oktober im jeweiligen Kalenderjahr geboren wurden, können vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind, d.h. die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter abschließend unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, das mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden wird.
Formlose schriftliche Anträge auf vorzeitige Einschulung sollten frühzeitig bis Ende September in dem Jahr vor der gewünschten Einschulung bei der Grundschule eingehen.
Informationen zur vorzeitigen Einschulung erteilen Ihnen gerne die Grundschulen.
Links und weitere Informationen zu dieser Seite:
Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
Bewegliche Ferientermine der Soester Schulen in Trägerschaft der Stadt Soest
Drei bewegliche Ferientage im Schuljahr 2022/23:
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Donnerstag 03.11.2022 Pferdemarkt
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Freitag, 19.05.2023 nach Chr. Himmelfahrt
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Freitag, 09.06.2023 nach Fronleichnam
Ferientermine für die Schuljahre bis 2023/24
Offene Ganztagsschulen
OGGS
Das Angebot der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGGS) exisitiert an allen Primarschulen (Grundschulen und Förderschule) in Trägerschaft der Stadt Soest.
Die OGGS ist eine schulische Veranstaltung auf der Grundlage unterschiedlicher Erlasse des Landes und einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule, der Stadt als Schulträger/Jugendhilfeträger und einem Träger der freien Wohlfahrtspflege als Maßnahmeträger.
An Schultagen und in Teilen der Ferien werden die OGGS-Kinder i. d. R. von 7.45 – 16.00 Uhr durch Schule und OGGS pädagogisch betreut.
Es wird ein Mittagessen gereicht, welches von den Eltern bezahlt werden muß. Elternbeiträge werden entsprechend der jeweils geltenden Elternbeitragssatzung erhoben.
Herr Paul Westholt
Arbeitsgruppenleiter Schule und Sport p.westholt@soest.de 02921 103-1140 Abteilung Schule und Sport AG Schule und Sport Adresse | Öffnungszeiten | Details
Nebenstelle Markt 13
Raum: 8
Markt 13
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 8:30 - 15:30 |
Dienstag: | 8:30 - 15:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 15:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 15:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |
Ihre Ansprechpersonen
Herr Paul Westholt
Arbeitsgruppenleiter Schule und Sport
p.westholt@soest.de 02921 103-1140 Adresse Öffnungszeiten Details
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Dienstag: | 8:30 - 15:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 15:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 15:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |
Frau Müller
j.mueller@soest.de 02921 103-1141 Adresse Öffnungszeiten Details
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59494
Soest
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Montag: | 8:30 - 15:30 |
Dienstag: | 8:30 - 15:30 |
Mittwoch: | 8:30 - 15:30 |
Donnerstag: | 8:30 - 15:30 |
Freitag: | 8:30 - 12:30 |