Grundschulen

Die Stadt Soest ist Schulträger von 8 Grundschulen, davon 2 katholische Bekenntnisschulen. 

Name KontaktdatenSchulleitung
Astrid-Lindgren-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule

Kaiser-Otto-Weg 13
59494 Soest
Tel.: 0 29 21 / 76 57 0
Fax: 0 29 21 / 76 39 9


Internet:
www.astridlindgren-soest.de
e-mail:
astrid-lindgren-gs(at)soest.de

Schulleiterin: Kirsten Hoffmann

 

Bruno-Grundschule (katholische Bekenntnisschule)

Niederbergheimer Str. 40
59494 Soest
Tel.: 0 29 21 / 74 94 8
Fax: 0 29 21 / 74 940


Internet:
www.bruno-grundschule.de
e-mail:
brunogs@soest.de

Schulleiterin: Hildegard Coester

Georg-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule)

Paradieser Weg 92
59494 Soest
Tel.: 0 29 21 / 32 10 13 0
Fax: 02 9 21 / 22 94


Internet:
www.georgschule-soest.de
e-mail:
georgschule@soest.de

Komm. Schulleiter: Jens Böhm

Grundschule Hellweg Ampen (Gemeinschaftsgrundschule)

Am Hellweg 15
59494 Soest
Tel.: 0 29 21 / 60 70 5
Fax: 0 29 21 / 62 42 5

Internet:
www.grundschulehellweg.de
e-mail:
Grundschule-Hellweg@soest.de

Schulleiterin: Karin Schad

 

Johannes-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule)

Hamburger Str. 29
59494 Soest
Tel.: 0 29 21 / 94 80 300
Fax: 0 29 21 / 94 80 399

Internet:
www.johannesschule-soest.de
e-mail: 
johannesschule@soest.de

Schulleiter: Bernd Ellersiek

Patrokli-Grundschule (katholische Bekenntnisschule)

Patrokli-Grundschule
Schonekindstr. 17
59494 Soest
Tel.: 0 29 21 / 94 80 400
Fax: 0 29 21 / 25 34

Internet:
www.patroklischule.de
E-Mail:
patroklischule(at)soest.de

 

Schulleiterin: Astrid Hartmann

Petri-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule)

Oelmüllerweg 29
59494 Soest
Tel.: 0 29 21 / 46 50
Fax: 0 29 21 / 23 02

Internet: 
www.petrigrundschule-soest.de
e-mail: 
petrigs@soest.de

Schulleiter: Volker Wilmes

Wiese-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule)

Im Tabrock 18
59494 Soest
Tel.:  0 29 21 / 81 25 3
Fax:  0 29 21 / 82 16 0


Internet:
www.wieseschule.de
e-mail:
wieseschule@soest.de

Schulleiterin: Gisela Sniegowski

Freie Waldorfschule Soest (Privatschule)

Träger ist der Verein Hugo-Kükelhaus-Schule e.V.

Wisbyring 13

59494 Soest

Tel.: 0 29 21 / 34 34 35

Internet:
www.waldorfschulesoest.de

E-Mail:
sekretariat(at)waldorfschulesoest.de

Schulleitung: Frau Marschallek und Frau Borgmann

Geschäftsführung: Frau Veile

 

 

Anmeldung schulpflichtiger Kinder durch die Eltern an einer Grundschule

Entsprechend dem aktuellen Schulrechtsänderungsgesetz NRW wurde der Stichtag für das Einschulungsalter der Schulanfänger auf den 30. September festgelegt.

 

Einschulungsstichtage

Einschulung zum Schuljahr

Geboren im Zeitraum

2018 / 2019

01.10.2011 – 30.09.2012

2019 / 2020

01.10.2012 – 30.09.2013

2020 / 2021

01.10.2013 – 30.09.2014

2021 / 2022

01.10.2014 – 30.09.2015

2022 / 2023

01.10.2015 – 30.09.2016

2023 / 2024

01.10.2016 - 30.09.2017

2024 / 2025

01.10.2017 - 30.09.2018

 

Alle Eltern von schulpflichtigen Kindern werden im Vorjahr nach den Sommerferien durch ein Informationsschreiben des Schulträgers Stadt Soest über den Ablauf der Einschulung ihrer Kinder informiert. Soweit die Erziehungsberechtigten nicht informiert werden, weil      z. B. ein Zuzug in die Stadt Soest erfolgt, werden sie gebeten, sich an die Stadtverwaltung Soest (Telefon 02921/103-1141) oder direkt an die gewählte Grundschule zu wenden.

Entsprechend dem Schulgesetz NRW können Sie grundsätzlich die Grundschule, die Ihr Kind besuchen soll, frei wählen. Dabei sind jedoch folgende Grundsätze zu beachten:

  • Jedes Kind hat im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde. Die Entfernung von Ihrem Wohnort zur Schule können Sie über das Schulweginformationssystem ermitteln.

  • Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf.

  • Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

  • Die Erstattung von notwendigen Schülerfahrkosten erfolgt entsprechend der Schülerfahrkostenverordnung nur für den Besuch der nächstgelegenen Grundschule.

 

Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren durch. Danach werden die Kinder aufgenommen, die die nächstgelegene Schule gewählt und ihren Wohnsitz in der Stadt Soest haben. Darüber hinaus berücksichtigt die Schulleitung Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien, wobei eine Rangfolge durch die Aufzählung nicht festgelegt wird, für 

die Aufnahmeentscheidung heran:

  •           Geschwisterkinder,
  •           Schulwege,
  •           Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
  •           ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
  •           ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.

 

Aufnahme in die Grundschulen

Nach der Anmeldung wird das Kind zur Feststellung der Schulfähigkeit und des Sprachstandes in die Grundschule eingeladen. In diesem Rahmen wird das persönliche Kennenlernen des Kindes vorgenommen, so dass die Schulleiterin bzw. der Schulleiter eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage und eine umfassende Beratung der Eltern vornehmen kann.


Eine Aufnahme in die Grundschule erfolgt in der Regel bis Ende des Jahres vor der Einschulung unter Vorbehalt der Schuleingangs-untersuchung, die in der Regel in den Kindertageseinrichtungen stattfindet. Eine Aufnahmeentscheidung kann ggf. erst später getroffen werden, wenn an der Schule so viele Anmeldungen vorliegen, dass die Kapazität nicht ausreicht und ein Aufnahmeverfahren durchgeführt werden muss.

 

Zurückstellen vom Schulbesuch

Ein Zurückstellen von schulpflichtigen Kindern kann nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen erfolgen. Darüber entscheidet die Schulleitung auf Grundlage des schulärztlichen Gutachtens und nach Anhörung der Eltern.

 

Anträge auf vorzeitige Einschulung

Kinder, die nach dem festgelegten Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, d. h. ab dem 01. Oktober im jeweiligen Kalenderjahr geboren wurden, können vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind, d.h. die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter abschließend unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, das mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden wird.
Formlose schriftliche Anträge auf vorzeitige Einschulung sollten frühzeitig bis Ende September in dem Jahr vor der gewünschten Einschulung bei der Grundschule eingehen.

Informationen zur vorzeitigen Einschulung erteilen Ihnen gerne die Grundschulen.

 

Links und weitere Informationen zu dieser Seite:

Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

 

Bewegliche Ferientermine der Soester Schulen in Trägerschaft der Stadt Soest                              

 

Drei bewegliche Ferientage im Schuljahr 2022/23:

  • Donnerstag 03.11.2022 Pferdemarkt

  • Freitag, 19.05.2023 nach Chr. Himmelfahrt

  • Freitag, 09.06.2023 nach Fronleichnam

 

Ferientermine für die Schuljahre bis 2023/24

 Weitere Informationen>>

Offene Ganztagsschulen

OGGS

Das Angebot der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGGS) exisitiert an allen Primarschulen (Grundschulen und Förderschule) in Trägerschaft der Stadt Soest.

Die OGGS ist eine schulische Veranstaltung auf der Grundlage unterschiedlicher Erlasse des Landes und einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule, der Stadt als Schulträger/Jugendhilfeträger und einem Träger der freien Wohlfahrtspflege als Maßnahmeträger.

An Schultagen und in Teilen der Ferien werden die OGGS-Kinder i. d. R. von 7.45 – 16.00 Uhr durch Schule und OGGS pädagogisch betreut.

Es wird ein Mittagessen gereicht, welches von den Eltern bezahlt werden muß. Elternbeiträge werden entsprechend der jeweils geltenden Elternbeitragssatzung erhoben.

Herr Paul Westholt

Arbeitsgruppenleiter Schule und Sportp.westholt(at)soest.de02921 103-1140 Abteilung Schule und Sport AG Schule und Sport Adresse | Öffnungszeiten | Details
Nebenstelle Markt 13
Raum: 8
Markt 13
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:8:30 - 15:30
Dienstag:8:30 - 15:30
Mittwoch:8:30 - 15:30
Donnerstag:8:30 - 15:30
Freitag:8:30 - 12:30
ogs oggs Ganztag Ganztagsschule Offener Ganztag

Ihre Ansprechperson

Herr Paul Westholt

Arbeitsgruppenleiter Schule und Sport

p.westholt(at)soest.de02921 103-1140AdresseÖffnungszeitenDetails
Nebenstelle Markt 13
Raum: 8
Markt 13
59494 Soest
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:8:30 - 15:30
Dienstag:8:30 - 15:30
Mittwoch:8:30 - 15:30
Donnerstag:8:30 - 15:30
Freitag:8:30 - 12:30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post(at)soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr