Das Ablaufschema zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. zur Änderung eines Bebauungsplanes leitet sich aus den Regelungen des Baugesetzbuches ab. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans sieht zwei Phasen der Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor. Nach Bekanntmachung der Beteiligung haben Bürger in der Phase der frühzeitigen Beteiligung zwei Wochen und während der öffentlichen Auslegung 30 Tage Zeit eine Stellungnahme abzugeben. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen kann der Planentwurf angepasst bzw. geändert.
Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen beschleunigte bzw. vereinfachte Verfahrenabläufe vor. Diese unterscheiden sich unteranderem in der Anzahl der Beteiligungsschritte.
Die nachfolgende Abbildung zeigt den Regelfall des Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan.
Folgende Bebauungspläne und Satzungen werden zur Zeit bearbeitet. Darüber hinaus finden Sie hier die aktuellen Bekanntmachungen der Stadt Soest.
Geltungsbereich
Plangebiet | Das 4,6 ha. große Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Paradiese“ wird im Nordosten von der Straße Im Stiftsfeld und im Süden von der Kampstraße begrenzt. |
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Verfahrensstand | Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wurde am 02.05.2024 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Die Planunterlagen liegen liegen in der Zeit vom 10.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. |
Information | Frau Schumacher, 0 29 21 / 103-3117 |
Geltungsbereich
Plangebiet | Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Meiningsen, Flur 5 die Flurstücke 40 und 173. Das rund 0,5 ha große Plangebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Altes Pastorat“ im Ortsteil Meiningsen wird im Norden von der Kirchstraße, im Westen von der Springstraße, im Süden durch Wohngrundstücke der Straße Twiete und im Osten durch Wohngrundstücke der Kirchstraße und Schützenstraße begrenzt. |
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Verfahrensstand | Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 25.05.2023 dem Vorentwurf der 2 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Altes Pastorat“ im Ortsteil Meiningsen zugestimmt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 5. Juni bis einschließlich 26. Juni 2023 statt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde in der Zeit vom 12.06. bis 12.07.2023 durchgeführt. |
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Information | Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121 d.golding@soest.de |
Geltungsbereich
Plangebiet | Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 23,2 ha. Es liegt im Südosten des Soester Stadtgebietes zwischen den Ortsteilen Müllingsen im Norden, Lendringsen im Westen und Bergede im Südosten. |
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Planunterlagen | Link zum Bebauungsplan Nr. 5 "Windenergie Müllingsen"- Planentwurf Link zum Bebauungsplan Nr. 5 "Windenergie Müllingsen"- Begründung Link zum Bebauungsplan Nr. 5 "Windenergie Müllingsen" - Gutachten (Avifauna, Artenschutzprüfung, Windverhältnisse,Schattenwurf) |
Verfahrensstand | Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren Müllingsen Nr. 5 „Windenergie Müllingsen“ beschlossen. Die Planunterlagen liegen vom 02. Mai bis einschließlich 01. Juni 2022 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, Foyer zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 02921/103 3121) oder Anmeldung per E-Mail (d.golding(at)soest.de) einen Termin zur Erörterung des Planentwurfs zu vereinbaren.
Am 03.05.2022 fand eine Bürgerversammlung in der Schützenhalle in Müllingsen statt. Das Protokoll der Veranstaltung finden Sie hier. Link |
Information | Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121 |
Geltungsbereich
Plangebiet | Das Plangebiet wird im Norden durch die Bebauung des De-Rode-Wegs, im Osten durch den Deiringser Weg sowie die Bebauung des Deiringser Wegs und im Süden durch den Wisbyring begrenzt. Im Westen grenzt der Geltungsbereich an eine bestehende Gehölzfläche entlang des Wisbyrings sowie an die die Planung „Eckbereich Westenhellweg-Wisbyring“. |
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Verfahrensstand | Der Stadtentwicklungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 20.11.2024 den Beschluss das Änderungsverfahren einzuleiten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll zeitnah erfolgen. |
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Information | Herr Müller, 0 29 21 / 103-3110 m.mueller@soest.de |
Geltungsbereich
Plangebiet | Das rund 8 ha große Plangebiet befindet sich nördlich der Bahntrasse im Stadtgebiet von Soest. Im Süden wird es von der Werkstraße und im Norden von der Straße am Teinenkamp begrenzt. |
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Planunterlagen | Die Unterlagen zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie hier Die Unterlagen zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 "Strabag" finden Sie hier |
Verfahrensstand | Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 die öffentliche Auslegung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Strabag“ und der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Planunterlagen liegen vom 19. Dezember 2022 bis einschließlich 03. Februar 2023 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit online unter den obengenannten Links, postalisch, vor Ort oder per Mail abgegeben werden. |
Information | Herr Schäper, 029 21 / 103-3104 m.schaeper@soest.de |
Geltungsbereich
Plangebiet | Das ca. 3 ha große Plangebiet liegt im Süd-Westen der Soester Kernstadt. Im Westen grenzt der Geltungsbereich an die Clevische Straße, im Osten an die Straße Auf dem Schützenhof. Im Norden befindet sich ein Lebensmittelmarkt und die Werler Landstraße. |
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Verfahrensstand | Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung wurde am 20.06.2024 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Die Planunterlagen liegen ab 01.07.2024 bis 09.08.2024 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen konnten innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. |
Information | Frau Schumacher, 0 29 21 / 103-3117 |
Geltungsbereich
Plangebiet | Der Änderungsbereich liegt im westlichen Stadtgebiet am Kreuzungsbereich der Straßen Westenhellweg und Wisbyring und umfasst eine Fläche von etwa einem Hektar. Die Flurstücke 388, 389 in der Gemarkung Soest, Flur 36 befinden sich im Geltungsbereich. |
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Verfahrensstand | Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 24.09.2024 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 05.02.2024 bis zum 16.02.2024 frühzeitig beteiligt. Die Planunterlagen liegen ab 14.10.2024 bis 15.11.2024 sowie ab 18.11.2024 bis 20.12.2024 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. |
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Information | Herr Müller, 0 29 21 / 103-3110 m.mueller@soest.de |
Geltungsbereich
Plangebiet | Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Soester Innenstadt zwischen Hammer Weg im Norden, dem Feldmühlenweg im Osten, dem ehemaligen Freibad im Süden und dem Londonring im Westen |
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Verfahrensstand | Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.09.2019 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beraten. Diese fand vom 6. April bis 11. Mai 2020 statt. |
Information | Frau Schumacher, 029 21 / 103-3117 l.schumacher@soest.de |
Geltungsbereich
Plangebiet | Das ca. 3 ha große Plangebiet befindet sich im Nordosten von Soest und grenzt direkt im Norden an den Bebauungsplan Nr. 187 „Soest-Nord“ und somit an bebaute Fläche bzw. zukünftig bebaute Fläche. Nördlich des Plangebietes verläuft der Liebfrauenweg und westlich der Weslarner Weg, danach folgt die freie Landschaft bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Osten grenzt direkt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche an das Plangebiet an. |
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Verfahrensstand | Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 20.06.2024 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Die Planunterlagen liegen ab 01.07.2024 bis 22.07.2024 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen konnten innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. |
Information | Herr Spork, 0 29 21 / 103-3119 |
Geltungsbereich
Plangebiet | Das Plangebiet befindet sich im Westen des Stadtgebietes. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Ampen, Flur 004 die Flurstücke 66 tlw., 78 tlw. ,79 tlw., 111, 129/80 tlw., 280 tlw., 296 tlw. und 311 tlw. In der Gemarkung Epsingsen, Flur 1 sind die Flurstücke 7 tlw., 9 tlw., 10 tlw., 11 tlw., 13 tlw., 20 tlw., 42 tlw., 44, 53 tlw., 54 tlw., 62 tlw., 63 tlw., 66 tlw. und 77 tlw. betroffen. Die Ortschaft Ampen befindet sich ca. 700 m nördlich der geplanten Standorte. Ca. 680 m östlich liegt die Ortschaft Meiningsen, 580 m südlich die Ortschaft Epsingen und ca. 700 m westlich die Ortschaft Röllingsen. Im Norden des Plangebietes liegt die A 44. |
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Verfahrensstand | Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 13.09.2023 dem des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan inklusive Begründung und Umweltbericht zugestimmt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 25.10.2023 bis zum 24.11.2023 statt. Das Aufstellungsverfahren des VBP Nr. 18 „Windenergie Ampen/Epsingsen“ wird bis auf weiteres nicht fortgeführt. |
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Information | Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121 d.golding@soest.de |
Geltungsbereich
Plangebiet | Das Plangebiet befindet sich im Westen des Stadtgebietes. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Meiningsen, Flur 001 die Flurstücke 108 tlw. und 226 tlw. Die Ortschaft Ampen befindet sich ca. 800 m westlich der geplanten Anlage. Ca. 940 m südlich liegt die Ortschaft Meiningsen. Die Hauptortslage Soest befindet sich ca. 1,4 km nordöstlich der geplanten Anlage. Südlich des Plangebiets befindet sich die A 44. |
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Verfahrensstand | Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 13.09.2023 dem des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan inklusive Begründung und Umweltbericht zugestimmt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 23.10.2023 bis zum 22.11.2023 statt. Das Aufstellungsverfahren des VBP Nr. 19 „Windenergie Meiningsen“ wird bis auf weiteres nicht fortgeführt.
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Planunterlagen Bekanntmachung Abgabe Stellungnahme | Bitte folgen Sie dem Link |
Information | Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121 d.golding@soest.de |
Geltungsbereich
Plangebiet | Der Geltungsbereich liegt südlich der BAB 44 und nordwestlich des Ortsteils Röllingsen und umfasst in der Gemarkung Ampen, Flur 4 die Flurstücke Nr. 82, 152/81 und 153/83 |
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Verfahrensstand | In seiner Sitzung am 23.11.2023 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 "Photovoltaik-Freiflächenanalage Ampen südlich A44" sowie die Aufstellung der 206. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 27.08.2024 gefasst. Die Planunterlagen liegen ab 14.10.2024 bis 25.10.2024 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. |
Planunterlagen Bekanntmachung Abgabe Stellungnahme |
Bitte folgen Sie für das Bebauungsplan-Verfahren dem Link. Bitte folgen Sie für das Flächennutzungsplan- Verfahren dem Link. |
Information | Herr Müller, 0 29 21 / 103-3110 m.mueller@soest.de |
Geltungsbereich
Plangebiet | Gebiet südlich Müllingsen und östlich Lendringsen |
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Planunterlagen | Bitte folgen Sie dem Link (Auswahl der Genehmigungsunterlagen). Die Sitzungsvorlage des Stadtentwicklungsausschusses können Sie hier einsehen. |
Verfahrensstand | Die vollständigen Genehmigungsunterlagen haben vom 18.10. bis einschließlich 18.11.2019 beim Kreis Soest, Gemeinde Möhnesee, Gemeinde Bad Sassendorf sowie der Stadt Soest öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen konnten bis zum 18.12.2019 bei diesen Dienststellen abgegen werden. Der Stadtentwicklungsausschuss wird in seiner Sitzung am 19.12.2019 über die Aufstellung der 198. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Beantragung der Zurückstellung des Bauvorhabens beraten. |
Information | Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121 d.golding(at)soest.de |