Das Ablaufschema zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. zur Änderung eines Bebauungsplanes leitet sich aus den Regelungen des Baugesetzbuches ab. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans sieht zwei Phasen der Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor. Nach Bekanntmachung der Beteiligung haben Bürger in der Phase der frühzeitigen Beteiligung zwei Wochen und während der öffentlichen Auslegung 30 Tage Zeit eine Stellungnahme abzugeben. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen kann der Planentwurf angepasst bzw. geändert.
Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen beschleunigte bzw. vereinfachte Verfahrenabläufe vor. Diese unterscheiden sich unteranderem in der Anzahl der Beteiligungsschritte.
Die nachfolgende Abbildung zeigt den Regelfall des Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan.
Folgende Bebauungspläne und Satzungen werden zur Zeit bearbeitet. Darüber hinaus finden Sie hier die aktuellen Bekanntmachungen der Stadt Soest.
| Plangebiet | Das Plangebiet wird im Norden durch die Bebauung des De-Rode-Wegs, im Osten durch den Deiringser Weg sowie die Bebauung des Deiringser Wegs und im Süden durch den Wisbyring begrenzt. Im Westen grenzt der Geltungsbereich an eine bestehende Gehölzfläche entlang des Wisbyrings sowie an die die Planung „Eckbereich Westenhellweg-Wisbyring“. |
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| Verfahrensstand | Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Soest hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Alte Ziegelei“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung ist in der Zeit vom 28.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025 erfolgt. Die Planunterlagen liegen ab dem 23.06.2026 bis einschließlich 22.07.2026 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden.
Hinweis: Am 20.06.2026 wurde gem. § 13 a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Alte Ziegelei“ erstmalig im Soester Anzeiger veröffentlicht. Aufgrund eines technischen Fehlers konnten die Verfahrensunterlagen auf der Homepage www.beteiligung.nrw.de/portal/soest in der Zeit vom 23.06.2026 bis einschließlich 25.06.2026 nicht eingesehen werden. Daher erfolgte eine zweite Bekanntmachung mit einem neuen Zeitraum der Offenlage, sodass die Verfahrensunterlagen über den gesamten Zeitraum der Offenlage auf der o.g. Homepage einsehbar sind und eine Stellungnahme abgegeben werden kann. Der Offenlagezeitraum der ersten Bekanntmachung und der der zweiten Bekanntmachung verlaufen bis zum 22.07.2026 parallel, es können innerhalb beider Zeiträume Stellungnahmen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Alte Ziegelei“ abgegeben werden. Die Planunterlagen liegen ab dem 02.07.2026 bis einschließlich 31.07.2026 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. |
Planunterlagen Bekanntmachung Abgabe Stellungnahme | Bitte folgen Sie den folgenden Links: https://beteiligung.nrw.de/portal/soest/beteiligung/themen/1028050 https://beteiligung.nrw.de/portal/soest/beteiligung/themen/1028505 |
| Information | Herr Spork, 0 29 21 / 103-3119 n.spork@soest.de |
| Plangebiet | Das rund 8 ha große Plangebiet befindet sich nördlich der Bahntrasse im Stadtgebiet von Soest. Im Süden wird es von der Werkstraße und im Norden von der Straße am Teinenkamp begrenzt. |
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| Planunterlagen | Die Unterlagen zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 "ehemaliges Strabag-Gelände" finden Sie hier |
| Verfahrensstand | Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 23.06.2025 bis einschließlich 28.07.2025 statt. Aufgrund der Änderungen im Verlauf des Verfahrens wird der Entwurf des Bebauungsplanes gem. § 4 a Abs. 3 BauGB ein zweites Mal erneut veröffentlicht. Die Planunterlagen liegen vom 05. August 2025 bis einschließlich 19. August 2025 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit online unter den obengenannten Links, postalisch, vor Ort oder per Mail abgegeben werden. |
| Information | Herr Schäper, 029 21 / 103-3104 m.schaeper@soest.de |
| Plangebiet | Der Änderungsbereich liegt im westlichen Stadtgebiet am Kreuzungsbereich der Straßen Westenhellweg und Wisbyring und umfasst eine Fläche von etwa einem Hektar. Die Flurstücke 388, 389 in der Gemarkung Soest, Flur 36 befinden sich im Geltungsbereich. |
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| Verfahrensstand | Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Soest hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 die erneute Veröffentlichung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Eckbereich Westenhellweg - Wisbyring“ der Stadt Soest beschlossen. Die Veröffentlichung ist in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 erfolgt. Aufgrund der Änderungen im Verlauf des Verfahrens wird der Entwurf des Bebauungsplanes gem. § 4 Abs. 3 BauGB erneut veröffentlicht. Die Planunterlagen liegen ab dem 16.06.2026 bis einschließlich 15.07.2026 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. |
Planunterlagen Bekanntmachung Abgabe Stellungnahme | Bitte folgen Sie dem Link |
| Information | Herr Spork, 0 29 21 / 103-3119 n.spork@soest.de |
Plangebiet | Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Soester Innenstadt zwischen Hammer Weg im Norden, dem Feldmühlenweg im Osten, dem ehemaligen Freibad im Süden und dem Londonring im Westen |
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Planunterlagen | Bitte folgen Sie dem Link |
Verfahrensstand | Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.09.2019 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beraten. Diese fand vom 6. April bis 11. Mai 2020 statt. |
Information | Frau Schumacher, 029 21 / 103-3117 l.schumacher@soest.de |
| Plangebiet | Der Geltungsbereich liegt südlich der BAB 44 und nordwestlich des Ortsteils Röllingsen und umfasst in der Gemarkung Ampen, Flur 4 die Flurstücke Nr. 82, 152/81 und 153/83 |
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Verfahrensstand | In seiner Sitzung am 23.11.2023 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 "Photovoltaik-Freiflächenanalage Ampen südlich A44" sowie die Aufstellung der 206. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 27.08.2024 gefasst. Die Planunterlagen liegen ab 14.10.2024 bis 25.10.2024 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. |
Planunterlagen Bekanntmachung Abgabe Stellungnahme |
Bitte folgen Sie für das Bebauungsplan-Verfahren dem Link. Bitte folgen Sie für das Flächennutzungsplan- Verfahren dem Link. |
| Information | Herr Müller, 0 29 21 / 103-3110 m.mueller@soest.de |
Plangebiet | Gebiet südlich Müllingsen und östlich Lendringsen |
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Planunterlagen | Bitte folgen Sie dem Link (Auswahl der Genehmigungsunterlagen). Die Sitzungsvorlage des Stadtentwicklungsausschusses können Sie hier einsehen. |
Verfahrensstand | Die vollständigen Genehmigungsunterlagen haben vom 18.10. bis einschließlich 18.11.2019 beim Kreis Soest, Gemeinde Möhnesee, Gemeinde Bad Sassendorf sowie der Stadt Soest öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen konnten bis zum 18.12.2019 bei diesen Dienststellen abgegen werden. Der Stadtentwicklungsausschuss wird in seiner Sitzung am 19.12.2019 über die Aufstellung der 198. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Beantragung der Zurückstellung des Bauvorhabens beraten. |
Information | Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121 d.golding(at)soest.de |
| Plangebiet | Die Plangebiete für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind deckungsgleich und befinden sich im Kreuzungsbereich Schleswiger Ring/ Oestinghauser Landstraße, östlich des Berufsbildungszentrums der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe. Die Gesamtfläche umfasst in der Gemarkung Soest, Flur 6, die Flurstücke 391, 696, 698 und 699 und weist eine Größe von rd. 9.500 m² auf. |
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| Verfahrensstand | Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom StEA am 11.06.2025 gefasst. Die Planunterlagen liegen ab 07.07.2025 bis 27.07.2025 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 02921/103 3104) oder Anmeldung per E-Mail (m.schaeper@soest.de) einen Termin zur Erörterung des Planentwurfs zu vereinbaren. |
Planunterlagen Bekanntmachung Abgabe Stellungnahme | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24: Bitte folgen Sie dem Link
200. Änderung des Flächennutzungsplanes: Bitte folgen Sie dem Link |
| Information | Herr Schäper, 0 29 21 / 103-3104 m.schaeper@soest.de |