Bauleitpläne in Aufstellung

Das Ablaufschema zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. zur Änderung eines Bebauungsplanes leitet sich aus den Regelungen des Baugesetzbuches ab. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans sieht zwei Phasen der Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor. Nach Bekanntmachung der Beteiligung haben Bürger in der Phase der frühzeitigen Beteiligung zwei Wochen und während der öffentlichen Auslegung 30 Tage Zeit eine Stellungnahme abzugeben. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen kann der Planentwurf angepasst bzw. geändert.

Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen beschleunigte bzw. vereinfachte Verfahrenabläufe vor. Diese unterscheiden sich unteranderem in der Anzahl der Beteiligungsschritte.

Die nachfolgende Abbildung zeigt den Regelfall des Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan.

Folgende Bebauungspläne und Satzungen werden zur Zeit bearbeitet. Darüber hinaus finden Sie hier die aktuellen Bekanntmachungen der Stadt Soest.

Geltungsbereich

 Plangebiet

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes liegt ca. 4 km nordwestlich des Stadtzentrums von Soest. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst den Aufstellungsbereich des Bebauungsplanes Hattropholsen Nr. 1 „Borgelner Straße“ sowie die bereits beplanten Bereiche von Hattropholsen. Der ca. 1,1 ha große Aufstellungsbereich des Bebauungsplanes liegt am westlichen Rand des Ortsteils Hattropholsen nördlich der Borgelner Straße.

 Planunterlagen

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

Bitte folgen Sie zur Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans dem Link 

Bitte folgen Sie zur Beteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplans dem Link

 Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 14.03.2024 den Beschluss über die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden gefasst. Der Rat hat den Bebauungsplan Nr. 1 „Borgelner Straße“ im Ortsteil Hattropholsen als Satzung mit Begründung und Umweltbericht am 24.04.2024 beschlossen Der Bebauungsplan wurde noch nicht bekannt gemacht und ist damit noch nicht rechtswirksam.

204. Änderung Flächennutzungsplan

Der Rat der Stadt Soest hat den Beschluss über die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden am 24.04.2024 gefasst. Der Rat hat die 204. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soest mit Begründung und Umweltbericht am 24.04.2024 beschlossen. Die Genehmigung durch die Bezirksregierung und die Bekanntmachung stehen noch aus. Die FNP-Änderung ist damit noch nicht rechtswirksam.

 Information

Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121
d.golding@soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das 4,6 ha. große Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Paradiese“ wird im Nordosten von der Straße Im Stiftsfeld und im Süden von der Kampstraße begrenzt.

 

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

Bitte folgen Sie dem Link

 Verfahrensstand

Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wurde am 02.05.2024 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Die Planunterlagen liegen liegen  in der Zeit vom 10.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. 

 Information

Frau Schumacher, 0 29 21 / 103-3117
l.schumacher@soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Meiningsen, Flur 5 die Flurstücke 40 und 173. Das rund 0,5 ha große Plangebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Altes Pastorat“ im Ortsteil Meiningsen wird im Norden von der Kirchstraße, im Westen von der Springstraße, im Süden durch Wohngrundstücke der Straße Twiete und im Osten durch Wohngrundstücke der Kirchstraße und Schützenstraße begrenzt.

Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 25.05.2023 dem Vorentwurf der 2 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Altes Pastorat“ im Ortsteil Meiningsen zugestimmt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 5. Juni bis einschließlich 26. Juni 2023 statt.  Die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde in der Zeit vom 12.06. bis 12.07.2023 durchgeführt.

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

Bitte folgen Sie dem Link

 Information

Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121
d.golding@soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 23,2 ha. Es liegt im Südosten des Soester Stadtgebietes zwischen den Ortsteilen Müllingsen im Norden, Lendringsen im Westen und Bergede im Südosten.

 Planunterlagen

Link  zum Bebauungsplan Nr. 5 "Windenergie Müllingsen"- Planentwurf

Link zum Bebauungsplan Nr. 5 "Windenergie Müllingsen"- Begründung

Link zum Bebauungsplan Nr. 5 "Windenergie Müllingsen" - Gutachten (Avifauna, Artenschutzprüfung, Windverhältnisse,Schattenwurf)

 Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren Müllingsen Nr. 5 „Windenergie Müllingsen“ beschlossen. Die Planunterlagen liegen vom 02. Mai bis einschließlich 01. Juni 2022 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, Foyer zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 02921/103 3121) oder Anmeldung per E-Mail (d.golding(at)soest.de) einen Termin zur Erörterung des Planentwurfs zu vereinbaren.

 

Am 03.05.2022 fand eine Bürgerversammlung in der Schützenhalle in Müllingsen statt. Das Protokoll der Veranstaltung finden Sie hier. Link

 Information

Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121
d.golding@soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Gebiet südlich des Nottebohmwegs, östlich des Sigefridwalls, nördlich des Ostenhellwegs sowie westlich der ehemaligen Trasse der westfälischen Landeseisenbahn (WLE)

Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 19.04.2023 die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 beschlossen. Die Planunterlagen liegen vom 15. Mai bis einschließlich 16. Juni 2023 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 02921/103 3117) oder Anmeldung per E-Mail (L.schuamcher(at)soest.de) einen Termin zur Erörterung des Planentwurfs zu vereinbaren.

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

Bitte folgen Sie dem Link

 Information

Frau Schumacher, 029 21 / 103-3117
l.schumacher@soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das rund 8 ha große Plangebiet befindet sich nördlich der Bahntrasse im Stadtgebiet von Soest. Im Süden wird es von der Werkstraße und im Norden von der Straße am Teinenkamp begrenzt. 

 Planunterlagen

Die Unterlagen zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie hier

Die Unterlagen zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 "Strabag" finden Sie hier

 Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 die öffentliche Auslegung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Strabag“ und der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Planunterlagen liegen vom 19. Dezember 2022 bis einschließlich 03. Februar 2023 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit online unter den obengenannten Links, postalisch, vor Ort oder per Mail abgegeben werden. 

 Information

Herr Schäper, 029 21 / 103-3104
m.schaeper@soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das ca. 3 ha große Plangebiet liegt im Süd-Westen der Soester Kernstadt. Im Westen grenzt der Geltungsbereich an die Clevische Straße, im Osten an die Straße Auf dem Schützenhof. Im Norden befindet sich ein Lebensmittelmarkt und die Werler Landstraße.

 

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

Bitte folgen Sie dem Link

 Verfahrensstand

Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung wurde am 20.06.2024 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Die Planunterlagen liegen ab 01.07.2024 bis 09.08.2024  während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen konnten innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. 

 Information

Frau Schumacher, 0 29 21 / 103-3117
l.schumacher@soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Der Änderungsbereich liegt im westlichen Stadtgebiet am Kreuzungsbereich der Straßen Westenhellweg und Wisbyring und umfasst eine Fläche von etwa einem Hektar. Die Flurstücke 388, 389 in der Gemarkung Soest, Flur 36 befinden sich im Geltungsbereich.

Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 25.01.2024 die Einleitung des Änderungsverfahrens und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 05.02.2024 bis zum 16.02.2024 frühzeitig beteiligt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 14.03.2024 bis zum 17.04.2024 durchgeführt

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

Bitte folgen Sie dem Link

 Information

Herr Müller, 0 29 21 / 103-3110
m.mueller@soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich westlich der Innenstadt an der Straße Kölner Ring Nr. 58 bis 60. Der ca. 2.710 m² große Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Soest, Flur 37 die Flurstücke 762, 829, 831 und 832 (tlw.).

Verfahrensstand

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 04.03.2024 statt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 02.05.2024 den Beschluss über die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden gefasst. Der Rat wird am 03.07.2024 über den Bebauungsplan Nr. 185 „Kölner Ring“ als Satzung inklusive Begründung und Umweltbericht beschließen.

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

Bitte folgen Sie dem Link

 Information

Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121
d.golding@soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Soester Innenstadt zwischen Hammer Weg im Norden, dem Feldmühlenweg im Osten, dem ehemaligen Freibad im Süden und dem Londonring im Westen

 Planunterlagen

Bitte folgen Sie dem Link

 Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.09.2019 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beraten. Diese fand vom 6. April bis 11. Mai 2020 statt.

 Information

Frau Schumacher, 029 21 / 103-3117
l.schumacher@soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das ca. 3 ha große Plangebiet befindet sich im Nordosten von Soest und grenzt direkt im Norden an den Bebauungsplan Nr. 187 „Soest-Nord“ und somit an bebaute Fläche bzw. zukünftig bebaute Fläche. Nördlich des Plangebietes verläuft der Liebfrauenweg und westlich der Weslarner Weg, danach folgt die freie Landschaft bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Osten grenzt direkt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche an das Plangebiet an.

 

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

Bitte folgen Sie dem Link

 Verfahrensstand

Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 20.06.2024 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Die Planunterlagen liegen ab 01.07.2024 bis 22.07.2024  während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen konnten innerhalb dieser Zeit abgegeben werden.  

 Information

Herr Spork, 0 29 21 / 103-3119
n.spork@soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich im Westen des Stadtgebietes. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Ampen, Flur 004 die Flurstücke 66 tlw., 78 tlw. ,79 tlw., 111, 129/80 tlw., 280 tlw., 296 tlw. und 311 tlw. In der Gemarkung Epsingsen, Flur 1 sind die Flurstücke 7 tlw., 9 tlw., 10 tlw., 11 tlw., 13 tlw., 20 tlw., 42 tlw., 44, 53 tlw., 54 tlw., 62 tlw., 63 tlw., 66 tlw. und 77 tlw. betroffen. Die Ortschaft Ampen befindet sich ca. 700 m nördlich der geplanten Standorte. Ca. 680 m östlich liegt die Ortschaft Meiningsen, 580 m südlich die Ortschaft Epsingen und ca. 700 m westlich die Ortschaft Röllingsen. Im Norden des Plangebietes liegt die A 44.

Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 13.09.2023 dem des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan inklusive Begründung und Umweltbericht zugestimmt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 25.10.2023 bis zum 24.11.2023 statt.

Das Aufstellungsverfahren des VBP Nr. 18 „Windenergie Ampen/Epsingsen“ wird  bis auf weiteres nicht fortgeführt.

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

Bitte folgen Sie dem Link

 Information

Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121
d.golding@soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich im Westen des Stadtgebietes. Das Plangebiet umfasst in der  Gemarkung Meiningsen, Flur 001 die Flurstücke 108 tlw. und 226 tlw. Die Ortschaft Ampen befindet sich ca. 800 m westlich der geplanten Anlage. Ca. 940 m südlich liegt die Ortschaft Meiningsen. Die Hauptortslage Soest befindet sich ca. 1,4 km nordöstlich  der geplanten Anlage. Südlich des Plangebiets befindet sich die A 44. 

Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 13.09.2023 dem des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan inklusive Begründung und Umweltbericht zugestimmt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 23.10.2023 bis zum 22.11.2023 statt.

Das Aufstellungsverfahren des VBP Nr. 19 „Windenergie Meiningsen“ wird bis auf weiteres nicht fortgeführt.

 

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

Bitte folgen Sie dem Link

 Information

Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121
d.golding@soest.de

 Plangebiet

Der Geltungsbereich liegt südlich der BAB 44 und nordwestlich des Ortsteils Röllingsen und umfasst in der Gemarkung Ampen, Flur 4 die Flurstücke Nr. 82, 152/81 und 153/83

Verfahrensstand

In seiner Sitzung am 23.11.2023 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 "Photovoltaik-Freiflächenanalage Ampen südlich A44" sowie die Aufstellung der 206. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

Bitte folgen Sie dem Link

 Information

Herr Müller, 0 29 21 / 103-3110
m.mueller@soest.de

Geltungsbereich

Plangebiet

Gebiet südlich Müllingsen und östlich Lendringsen

 Planunterlagen

Bitte folgen Sie dem Link (Auswahl der Genehmigungsunterlagen). Die Sitzungsvorlage des Stadtentwicklungsausschusses können Sie hier einsehen.

 Verfahrensstand

Die vollständigen Genehmigungsunterlagen haben vom 18.10. bis einschließlich 18.11.2019 beim Kreis Soest, Gemeinde Möhnesee, Gemeinde Bad Sassendorf sowie der Stadt Soest öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen konnten bis zum 18.12.2019 bei diesen Dienststellen abgegen werden.

Der Stadtentwicklungsausschuss wird in seiner Sitzung am 19.12.2019 über die Aufstellung der 198. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Beantragung der Zurückstellung des Bauvorhabens beraten.

 Information

Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121
d.golding(at)soest.de

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr