Bauleitpläne in Aufstellung

Das Ablaufschema zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. zur Änderung eines Bebauungsplanes leitet sich aus den Regelungen des Baugesetzbuches ab. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans sieht zwei Phasen der Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor. Nach Bekanntmachung der Beteiligung haben Bürger in der Phase der frühzeitigen Beteiligung zwei Wochen und während der öffentlichen Auslegung 30 Tage Zeit eine Stellungnahme abzugeben. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen kann der Planentwurf angepasst bzw. geändert.

Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen beschleunigte bzw. vereinfachte Verfahrenabläufe vor. Diese unterscheiden sich unteranderem in der Anzahl der Beteiligungsschritte.

Die nachfolgende Abbildung zeigt den Regelfall des Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan.

Folgende Bebauungspläne und Satzungen werden zur Zeit bearbeitet. Darüber hinaus finden Sie hier die aktuellen Bekanntmachungen der Stadt Soest.

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das Pangebiet des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 1,1 ha und befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Hattropholsen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die gesamte Ortslage von Hattropholsen.

 Planunterlagen

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 Verfahrensstand

Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 15.11.2022 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Die Planunterlagen liegen vom 28. November bis einschließlich 12. Dezember 2022 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 02921/103 3121) oder Anmeldung per E-Mail (d.golding(at)soest.de) einen Termin zur Erörterung des Planentwurfs zu vereinbaren.

 Information

Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121
d.golding(at)soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das 4,6 ha. große Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Paradiese“ wird im Nordosten von der Straße Im Stiftsfeld und im Süden von der Kampstraße begrenzt.

 

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

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 Verfahrensstand

Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 09.02.2023 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Die Planunterlagen liegen vom 20. März bis einschließlich 03. April 2023 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 02921/103 3121) oder Anmeldung per E-Mail (d.golding(at)soest.de) einen Termin zur Erörterung des Planentwurfs zu vereinbaren.

 Information

Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121
d.golding(at)soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Meiningsen, Flur 5 die Flurstücke
40 und 173. Das rund 0,5 ha große Plangebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2
„Altes Pastorat“ im Ortsteil Meiningsen wird im Norden von der Kirchstraße, im Westen von
der Springstraße, im Süden durch Wohngrundstücke der Straße Twiete und im Osten durch
Wohngrundstücke der Kirchstraße und Schützenstraße begrenzt.

Verfahrensstand

Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.05.2023 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Die Planunterlagen liegen vom 05. Juni bis einschließlich 26. Juni 2023 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 02921/103 3121) oder Anmeldung per E-Mail (d.golding(at)soest.de) einen Termin zur Erörterung des Planentwurfs zu vereinbaren.

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

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 Information

Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121
d.golding(at)soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 23,2 ha. Es liegt im Südosten des Soester Stadtgebietes zwischen den Ortsteilen Müllingsen im Norden, Lendringsen im Westen und Bergede im Südosten.

 Planunterlagen

Link  zum Bebauungsplan Nr. 5 "Windenergie Müllingsen"- Planentwurf

Link zum Bebauungsplan Nr. 5 "Windenergie Müllingsen"- Begründung

Link zum Bebauungsplan Nr. 5 "Windenergie Müllingsen" - Gutachten (Avifauna, Artenschutzprüfung, Windverhältnisse,Schattenwurf)

 Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren Müllingsen Nr. 5 „Windenergie Müllingsen“ beschlossen. Die Planunterlagen liegen vom 02. Mai bis einschließlich 01. Juni 2022 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, Foyer zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 02921/103 3121) oder Anmeldung per E-Mail (d.golding(at)soest.de) einen Termin zur Erörterung des Planentwurfs zu vereinbaren.

 

Am 03.05.2022 fand eine Bürgerversammlung in der Schützenhalle in Müllingsen statt. Das Protokoll der Veranstaltung finden Sie hier. Link

 Information

Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121
d.golding(at)soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Gebiet südlich des Nottebohmwegs, östlich des Sigefridwalls, nördlich des Ostenhellwegs sowie westlich der ehemaligen Trasse der westfälischen Landeseisenbahn (WLE)

Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 19.04.2023 die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 beschlossen. Die Planunterlagen liegen vom 15. Mai bis einschließlich 16. Juni2023 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 02921/103 3117) oder Anmeldung per E-Mail (L.schuamcher(at)soest.de) einen Termin zur Erörterung des Planentwurfs zu vereinbaren.

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

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 Information

Frau Schumacher, 029 21 / 103-3117
l.schumacher(at)soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das rund 8 ha große Plangebiet befindet sich nördlich der Bahntrasse im Stadtgebiet von Soest. Im Süden wird es von der Werkstraße und im Norden von der Straße am Teinenkamp begrenzt. 

 Planunterlagen

Die Unterlagen zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie hier

Die Unterlagen zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 "Strabag" finden Sie hier

 Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 die öffentliche Auslegung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Strabag“ und der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Planunterlagen liegen vom 19. Dezember 2022 bis einschließlich 03. Februar 2023 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit online unter den obengenannten Links, postalisch, vor Ort oder per Mail abgegeben werden. 

 Information

Herr Schäper, 029 21 / 103-3104
m.schaeper(at)soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das knapp 0,7 ha große Plangebiet beinhaltet im Wesentlichen die ehemaligen Bahnflächen südlich der Werkstraße zwischen dem Gelände der „Deutschen Bahn AG“, dem Katroper Weg und dem Gelände der Stadtwerke.

 Planunterlagen

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 Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.06.2022 die Offenlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 175B  "Ehem. Bahnfläche westlich der Werkstraße"“ beschlossen. Die Planunterlagen liegen vom 17. August bis einschließlich 16. September 2022 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im Foyer zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 02921/103 3119) oder Anmeldung per E-Mail (f.landt(at)soest.de) einen Termin zur Erörterung des Planentwurfs zu vereinbaren.

 Information

Herr Schäper, 029 21 / 103-3104
m.schaeper(at)soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich im rückliegenden Gartenbereich der Grundstücke Kölner Ring 58-60.

Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.04.2023 die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplan Nr. 185 „Kölner Ring“ beschlossen. Die Planunterlagen liegen vom 15. Mai 2023 bis einschließlich 31. Mai 2023 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit online, postalisch, vor Ort oder per Mail abgegeben werden.

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

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 Information

Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121
d.golding(at)soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Soester Innenstadt zwischen Hammer Weg im Norden, dem Feldmühlenweg im Osten, dem ehemaligen Freibad im Süden und dem Londonring im Westen

 Planunterlagen

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 Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.09.2019 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beraten. Diese fand vom 6. April bis 11. Mai 2020 statt.

 Information

Frau Schumacher, 029 21 / 103-3117
l.schumacher(at)soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das Plangebiet für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch die Bahnlinie Dortmund-Hamm-Soest-Paderborn im Norden, den Nottebohmweg im Süden und die Grundstücksparzellen Gemarkung Soest, Flur 32, Flurstück 271 und 369 im Westen begrenzt. Im Osten führt die Grenze des Plangebietes durch das Flurstück 347.

Das Plangebiet für den Bebauungsplan umfasst die Fläche der Flächennutzungsplanänderung und wird im Westen durch die Grundstücke Nottebohmweg Nr. 5 und Am Güterbahnhof Nr. 6, 8 und 10 und im Osten durch den Ostweg begrenzt.

 

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

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 Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 die öffentliche Auslegung des  Bebauungsplanes Nr. 197 „Großflächiger Einzelhandel Nottebohmweg“ und der 201. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soest beschlossen. Die Planunterlagen liegen vom 10. Juli bis einschließlich 10. August 2023 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung)  zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 02921/103 3104) oder Anmeldung per E-Mail (m.schaeper(at)soest.de) einen Termin zur Erörterung des Planentwurfs zu vereinbaren.

 Information

Herr Schäper, 029 21 / 103-3104
m.schaeper(at)soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Gebiet nördlich der ehemaligen "Englischen Siedlung", östlich der Arnsberger Straße, südlich des Lübecker Rings sowie westlich des Kolpingwegs

Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 25.05.2023 die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 "Süd Carrée" der Stadt Soest einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen. Die Planunterlagen liegen vom 05. Juni bis einschließlich 21. Juli  2023 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 02921/103 3117) oder Anmeldung per E-Mail (L.schuamcher(at)soest.de) einen Termin zur Erörterung des Planentwurfs zu vereinbaren.

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

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 Information

Frau Schumacher, 029 21 / 103-3117
l.schumacher(at)soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das 62 ha große Plangebiet liegt südlich des Ortsteils Ampen, westlich des Ortsteils Meiningsen,
nördlich des Ortsteils Epsingsen und östlich des Ortsteils Röllingsen. Im Norden des Plangebietes
verläuft die Bundesautobahn A 44.

Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffenlichkeit für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 "Windenergie Ampen/Epsingsen" in den Ortsteilen Ampen und Epsingsen der Stadt Soest beschlossen. Die Planunterlagen liegen vom 13. März 2023 bis einschließlich 31. März 2023 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit online, postalisch, vor Ort oder per Mail abgegeben werden.

In einer öffentlichen Versammlung am Dienstag, den 28.03.2023 um 18.00 Uhr wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet. Die Versammlung findet in der Schützenhalle Ampen, Werler Landstraße 231, 59494 Soest, statt.

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

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 Information

Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121
d.golding(at)soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das 10 ha große Plangebiet befindet sich auf dem Gebiet des Ortsteils Meiningsen. Es liegt nördlich
des Ortsteils Meiningsen und östlich des Ortsteils Ampen. Im Süden des Plangebietes verläuft
die Bundesautobahn A 44.

Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffenlichkeit für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 "Windenergie Meiningsen" im Ortsteil Meiningsen der Stadt Soest beschlossen. Die Planunterlagen liegen vom 13. März 2023 bis einschließlich 31. März 2023 während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit online, postalisch, vor Ort oder per Mail abgegeben werden.

In einer öffentlichen Versammlung am Dienstag, den 28.03.2023 um 18.00 Uhr wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet. Die Versammlung findet in der Schützenhalle Ampen, Werler Landstraße 231, 59494 Soest, statt.

Planunterlagen 

Bekanntmachung

Abgabe Stellungnahme

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 Information

Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121
d.golding(at)soest.de

Geltungsbereich

 Plangebiet

Das Plangebiet wird begrenzt durch den Münsterweg im Osten, den Opmünder Weg im Süden, das Einkaufszentrum Riga-Ring im Westen sowie durch eine Wohnbaufläche im Norden.

 Planunterlagen

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 Verfahrensstand

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 194. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soest sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 „Stellplatzanlage Einkaufszentrum Riga-Ring“ beschlossen. Die Planunterlagen liegen vom 30. Mai bis einschließlich 10. Juni 2022 während der Dienststunden im Foyer des Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können innerhalb dieser Zeit abgegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Anmeldung (Tel.: 02921/103 3116) oder Anmeldung per E-Mail (r.wichmann(at)soest.de) einen Termin zur Erörterung des Planentwurfs zu vereinbaren.

 Information

Her Müller 02921/103-3110
m.mueller(at)soest.de

Geltungsbereich

Plangebiet

Gebiet südlich Müllingsen und östlich Lendringsen

 Planunterlagen

Bitte folgen Sie dem Link (Auswahl der Genehmigungsunterlagen). Die Sitzungsvorlage des Stadtentwicklungsausschusses können Sie hier einsehen.

 Verfahrensstand

Die vollständigen Genehmigungsunterlagen haben vom 18.10. bis einschließlich 18.11.2019 beim Kreis Soest, Gemeinde Möhnesee, Gemeinde Bad Sassendorf sowie der Stadt Soest öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen konnten bis zum 18.12.2019 bei diesen Dienststellen abgegen werden.

Der Stadtentwicklungsausschuss wird in seiner Sitzung am 19.12.2019 über die Aufstellung der 198. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Beantragung der Zurückstellung des Bauvorhabens beraten.

 Information

Frau Golding, 0 29 21 / 103-3121
d.golding(at)soest.de

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post(at)soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr