
Im Hausaktenarchiv befinden sich die alten Akten nahezu aller bestehenden Gebäude der Stadt Soest inklusive der Ortsteile. Akten für Lippstadt, Warstein und Werl finden Sie bei den jeweiligen Kommunen; Akten für Erwitte, Geseke, Rüthen, Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver und Wickede (Ruhr) finden Sie beim Kreis Soest. In diese Akten kann jede berechtigte Person einsehen und auf Anfrage Kopien daraus erhalten. Der jeweilige Eigentümer oder eine durch den Eigentümer bevollmächtigte Person sind berechtigt, Akteneinsicht zu nehmen.
Zur Akteneinsicht muss der aktuelle Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Bei Akteneinsicht durch Dritte ist zusätzlich die Vollmacht des Eigentümers erforderlich.
Als Eigentumsnachweise gelten:
Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
Notariell beglaubigter Kaufvertrag, wenn noch keine Umtragung im Grundbuch erfolgte
Erbschein in Verbindung mit dem Grundbuch wenn noch keine Übertragung im Grundbuch erfolgte
Folgende Vollmachten des Eigentümers werden anerkannt:
Schriftliche formlose Vollmacht
Maklervertrag
Vertrag mit Planungsbüro
Betreuerausweis
Eine Akteneinsicht kann nicht durch Mitarbeiter:in der Stadt Soest durchgeführt werden, dieses muss persönlich durch den Antragsteller:in erfolgen.
Die Akten müssen zunächst aus dem Archiv beschafft und vorbereitet werden, zudem sind die Arbeitsplätze zur Akteneinsicht räumlich begrenzt. Eine Terminabsprache ist daher zwingend erforderlich.
Die Hausakteneinsicht ist gebührenfrei. Kopien aus den Akten können gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Soest erstellt werden.
Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4 für jede Seite jeweils: 0,50 €
Fotokopien und Ausdrucke bei größerem Format als DIN A 4 jeweils: 0,90 €
Bearbeitungsgebühr nach Zeitaufwand je angefangene 15 Minuten: 9,00 €
Für anfallende Gebühren verschickt die Stadt Soest einen Verwaltungsgebührenbescheid. Die Gebühren können nicht bar bezahlt werden.
Die Hausakten können unter Umständen Daten enthalten, die nicht für einen Dritten zur Bekanntgabe geeignet sind. Es ist nicht möglich, Hausakten vor einem Termin durchzusehen um ggf. sensible Daten unkenntlich zu machen. Mit einer Vollmacht zur Akteneinsicht stimmt der Eigentümer der Bekanntgabe solcher Daten zu.
Durch Eingemeindungen und Gebietsreformen können Akten abhandengekommen sein. Weiterhin besteht für bestimmte Teile der Bauvorlagen keine unbegrenzte Aufbewahrungspflicht. Daher kann keine Gewähr für die Vollständigkeit des Archivs übernommen werden.
Ihre Ansprechpersonen
Frau Daniela Benedix
hausaktenarchiv(at)soest.de02921/ 103 - 3408AdresseÖffnungszeitenRaum: 1.07
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:30 - 12:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 |
Akteneinsicht nur mit Termin
Herr Michael Nübel
m.nuebel(at)soest.de hausaktenarchiv(at)soest.de02921/ 103 - 3406AdresseÖffnungszeitenWindmühlenweg 21
59494 Soest
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 8:30 - 12:00 |
Dienstag: | 8:30 - 12:00 |
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Donnerstag: | 8:30 - 12:00 |
Freitag: | 8:30 - 12:00 |