Altstadt Soest - Örtliche Bauvorschriften über Werbeanlagen Stadt Soest Der Bürgermeister Örtliche Bauvorschrift über Werbeanlagen Stand: 07.2002 Örtliche Bauvorschrift über Werbeanlagen gemäß § 86 der Lan- desbauordnung NW für die Altstadt Soest in der Fassung vom 12.11.2001, geändert durch die Satzung [...] (GV NW S. 256), geändert durch Gesetz vom 09.05.2000 (GV NW, S. 439) und des § 172 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 01.01.1998 hat der Rat der Stadt Soest in seiner Sitzung am 25.09.2001, geändert durch die Satzung vom 30.06.2002, die örtliche Bauvorschrift über Werbeanlagen als Sat- zung beschlossen [...] größer und in den Farben immer greller zu werden. Das hat zur Folge, dass die Architektur mit einer Schicht von Werbeanlagen überzogen wird, die das Stadtbild empfindlich stört. Außenwerbung gestaltet den öffentlichen Raum; sie unterliegt außer den Gesetzen der Wer- bung daher auch den Erfordernissen der
Dateityp: application/pdf
Letzte Änderung: 11.11.2020