Landtagswahl

Landtagswahlen finden alle 5 Jahre statt. Die nächste Landtagswahl findet am 15. Mai 2022 statt. Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Landesparlaments - des nordrhein-westfälischen Landtags - gewählt. Der Landtag ist die Volksvertretung in Nordrhein-Westfalen. 

Zu den wichtigsten Aufgaben des Landtages gehören u. a.: 
- Gesetzgebung (Landesverfassung und Landesgesetze), 
- Wahl anderer Verfassungsorgane, 
- Etatrecht (Einnahmen und Ausgaben des Landes werden mit der Verabschiedung des Landeshaushalts beschlossen), 
- Kontrolle der vollziehenden Gewalt (Regierung und Verwaltung).

 

Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor dem Wahltermin ihre Hauptwohnung in Nordrhein-Westfalen haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht über eine Wohnung außerhalb des Landes verfügen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Blinde und sehbehinderte Menschen können kostenlose Wahlhilfen unter 01805-666 456 (0,14 €/Min aus dem Festnetz) bei den BSVNRW anfordern.

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl.

In jedem Landtagswahlkreis wird ein Abgeordneter mit relativer Mehrheit direkt gewählt, d. h. derjenige Bewerber ist direkt gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Auch die Einführung des Zweitstimmensystems nach dem Muster des Bundeswahlrechts hat hieran nichts verändert.

Zu den direkt gewählten Abgeordneten treten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl weitere Abgeordnete aus gesondert gewählten Landeslisten, die mit der sogenannten "Zweitstimme" gewählt werden. Maßgebend für die Zusammensetzung des Landtages ist - wie bei der Bundestagswahl - das Zweitstimmenergebnis.

Der Landtag besteht aus mindestens 181 Abgeordneten. Davon werden 128 Abgeordnete in den Wahlkreisen und 53 Abgeordnete über sog. Landeslisten gewählt. Weitere Sitze (Überhangmandate) werden aus den Landeslisten im Zuge der sog. Aufstockung zugeteilt, soweit dies zur Erzielung eines vollständigen Verhältnisausgleichs (mit ungerader Gesamtzahl) erforderlich ist.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die "Erststimme" für die Wahl eines Direktkandidaten aus dem Landtagswahlkreis und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.

Alle Wahllokale in Soest sind barrierefrei.

Wir haben allen Personen, die am 15.05.2022 wahlberechtigt sind, eine Wahlbenachrichtigung geschickt.

Leider passiert es immer wieder, dass die Wahlbenachrichtigung den Empfänger nicht erreicht.

Wichtig ist: Im Wahllokal können Sie auch unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses wählen.
 

In welchem Wahllokal kann ich wählen:  Bitte geben Sie Ihre Adresse unter dem Reiter "Stimmbezirkseinteilung" in der "aktive Karte der Stimmbezirkseinteilung" ein.

Oder fragen Sie im Wahlbüro nach (02921-103-5100 oder 02921/103-5101).

Jeder Wahlberechtigte kann im Wahllokal wählen oder einen Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) beantragen.

Jedem Wahlberechtigten wird in der Zeit vom 09.04.2022 bis 24.04.2022 eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für einen Wahlschein. Hiermit kann der Wähler die Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Rauthaus 1 / Blauer Saal haben wir bis zum 13.05.2022 um 18.00 Uhr das Briefwahlbüro eingerichtet. 

Dort können Sie nach Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Ihres Personalausweises/Reisepasses die Briefwahlunterlagen sofort erhalten und auf Wunsch vor Ort wählen. Wir empfehlen das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes.

Sofern Sie Briefwahlunterlagen für eine andere Person (z.B. Ehepartner) abholen wollen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung).

Am Samstag und Sonntag (14.05. und 15.05. bis 15.00 Uhr) werden nur noch im Rathaus 2, Windmühlenweg 21, Wahlbüro, Soest,  Wahlscheine wegen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung (also ärztliches Attest oder qualifizeierter Corona-Test) oder Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses ausgestellt.

Das Rathaus 2 ist am Samstag 14.05.2022 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Am Sonntag 15.05.2022 von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Danach ist die Beantragung eines Wahlscheines/Briefwahlunterlagen) nicht mehr möglich.

 

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Ihre Ansprechperson

Herr Hilmar Seeger

Abteilungsleiter

h.seeger(at)soest.de02921 103-5100AdresseÖffnungszeiten
Rathaus II
Raum: 1.25
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Öffnungszeiten
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Montag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:30 - 12:30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post(at)soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr