Integrationsratswahl

Der Integrationsrat der Stadt Soest wird am Tag der Kommunalwahl am 13.09.2020 für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

  1. Wahlberechtigt ist, wer
    a) nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist
    b) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
    c) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
    d) die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat (Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat UND ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.).
     
  2. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

    Für die Wahl im Jahr werden 2020 werden alle Personen von Amts wegen eingetragen, bei denen am 35. Tag (09.08.2020) vor der Wahl feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind.


Nicht wahlberechtigt sind Ausländer,
 

  1. auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2, Nummern 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
  2. die Asylbewerber sind.
  1. Wählbar sind alle Wahlberechtigten nach § 6 sowie alle Bürger der Stadt Soest, die
     
    • am Wahltag 18 Jahre alt sind und
    • mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben und
    • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten.
  2. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Die Urnenwahl erfolgt in den 39 Stimmbezirken der Stadt Soest. Nach dem Ende der Wahlzeit werden die Stimmen zu einer zentralen Auszählung zusammengeführt.

Briefwahl ist möglich.

Da der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie bis zu den Kommunalwahlen und der Integrationsratswahl nicht vorhersehbar ist, haben wir einige Wahlokale in andere Lokalitäten verlegt.

Wir haben versucht, möglichst innerhalb des Stimmbezirkes Räumlichkeiten zu finden, die den Anforderungen entsprechen.

Die Zuordnung der Strassen zur aktuellen Wahlbezirkseinteilung ändert sich nicht; es wird nur dem Wahlbezirk/Stimmbezirk ein anderes Wahllokal zugeordnet. Die Bestimmung eines Wahllokals ist Aufgabe des Bürgermeisters.

Folgende Verschiebungen ergeben sich:

WBZ 5 Kindergarten Teinenkamp wird in die Jacob-Grimm-Schule verlegt.

WBZ 6 Perthes-Zentrum geht in die Wiesegrundschule.

WBZ 11 Der Kindergarten Mullewapp wird in das Hanse Hotel verlegt.

WBZ 12 Das Wahllokal Kindergarten Wiesengraben geht in das Siegmund-Schultze-Haus.

WBZ 13 Stimmbezirke 13.1 und 13.2 werden zusammengelegt (kein Wechsel).

WBZ 14 Der Kindergarten Gotlandweg wechselt in die Johannes Grundschule.

WBZ 17 Feuerwehrgerätehaus Müllingsen wird verlegt in die Schützenhalle Müllingsen.

WBZ 19 Sonderkindergarten Katrop wechselt in die Schützenhalle Lühringsen.

 Die Wahlberechtigten werden auf Ihren Wahlbenachrichtigungen wie gewohnt genaue Angaben zum Wahllokal finden. Bitte beachten Sie unbedingt den Aufdruck auf der Wahlbenachrichtigung!

Für alle Wahllokale gilt:

- Die Entfernung zu den "neuen" Wahllokalen ist für die Wähler teilweise kürzer und nur in wenigen Fällen länger. In allen Fällen ist eine gute Erreichbarkeit (sowohl für Fußgänger als auch in Bezug auf Parkplätze) gegeben.

- Die Barrierefreiheit der neuen Wahllokale ist gegeben; beim Wahllokal Hanse Hotel ist diese unseres Erachtens eingeschränkt gegeben (evtl. Hilfe für Rollstuhlfahrer an der Rampe angebracht). Mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie ist diese Auswahl von Wahllokalen entsprechend den Hinweisen des Innenmonisters NRW zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 ausdrücklich möglich.

Diese Änderung gilt gleichermaßen für die Kommunalwahlen als auch die Integrationsratswahl.

Ihre Ansprechperson

Frau Olga Aust

Personalentwicklung

o.aust(at)soest.de02921 103-5216AdresseÖffnungszeiten
Rathaus II
Raum: 1.26
Windmühlenweg 21
59494 Soest

Termine nur nach Vereinbarung

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post(at)soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr