Bundestagswahl

Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 in der Stadt Soest

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. 

Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen:

Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.

Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am jeweiligen Wahltag:

  • Das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
  • Seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten
  • Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Sie sind zugezogen oder innerhalb der Stadt Soest umgezogen, ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte die Hinweise in diesem Dokument: Wahlinformationen_Umzug

Gemäß § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder

2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Als Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne von Satz 1 gilt auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet. Bei Rückkehr eines nach Satz 1 Wahlberechtigten in die Bundesrepublik Deutschland gilt die Dreimonatsfrist des Absatzes 1 Nr. 2 nicht.

Wichtig:
Das bedeutet, dass deutsche Staatsbürger/-innen, die seit längerer Zeit im Ausland leben und in Deutschland nicht gemeldet sind - also keinen Wohnort in Deutschland bei einer Meldebehörde angegeben haben -, nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Sie müssen ihre Teilnahme an der Bundestagswahl jedes Mal neu beantragen. Entsprechende Formulare werden auf der Homepage der Bundeswahlleiterin zur Verfügung gestellt:

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#491c830c-c7b7-49d5-be8c-1af6e0c29348

Über den untenstehenden Link gelangen Sie zu einer Kartenübersicht mit Informationen zu den Wahlbezirken und Wahllokalen. Über die Eingabe Ihrer Adresse können Sie sich den zugehörigen Wahlbezirk anzeigen lassen. Wahllokale im Bezirk sind über ein blaues Symbol mit einem W markiert. 

Zur Kartenansicht

Alle Wahllokale sind barrierefrei.

Die Stadt Soest ist sehr daran interessiert, allen Menschen die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. Für Blinde und Sehbehinderte Menschen finden sich unter folgendem Link alle notwendigen Informationen für die anstehende Bundestagswahl:

https://www.dbsv.org/wahlen.html

Außerdem stehen die Mitglieder unserer Wahlvorstände jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung benötigen. Wir freuen uns, wenn wir helfen können. 

YouTube:

Dienst aktivieren und der Datenübertragung zustimmen. Mit dem Aufruf erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden.
Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung. Dort können Sie diesen Dienst auch wieder deaktivieren.

YouTube:

Dienst aktivieren und der Datenübertragung zustimmen. Mit dem Aufruf erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden.
Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung. Dort können Sie diesen Dienst auch wieder deaktivieren.

YouTube:

Dienst aktivieren und der Datenübertragung zustimmen. Mit dem Aufruf erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden.
Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung. Dort können Sie diesen Dienst auch wieder deaktivieren.

YouTube:

Dienst aktivieren und der Datenübertragung zustimmen. Mit dem Aufruf erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden.
Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung. Dort können Sie diesen Dienst auch wieder deaktivieren.

Die beiden Videos erklären, wie man bei der Bundestagswahl wählen kann.

YouTube:

Dienst aktivieren und der Datenübertragung zustimmen. Mit dem Aufruf erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden.
Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung. Dort können Sie diesen Dienst auch wieder deaktivieren.


Diese Version hat eine Übersetzung in Gebärdensprache.

YouTube:

Dienst aktivieren und der Datenübertragung zustimmen. Mit dem Aufruf erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden.
Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung. Dort können Sie diesen Dienst auch wieder deaktivieren.

Ihre Ansprechperson

Herr Hilmar Seeger

Abteilungsleiter

h.seeger@soest.de 02921 103-5100 Adresse Öffnungszeiten

Rathaus II
Raum: 1.25
Windmühlenweg 21
59494 Soest

Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:30 - 12:30

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr