
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Die nächste Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt.
Der deutsche Bundestag wird nach dem Prinzip der "personalisierten Verhältniswahl" gewählt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen:
Erststimme:
Mit der Erststimme bestimmen Wähler/-innen, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt – einfacher gesagt, wer für sie nach Berlin geht. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl).
Zweitstimme:
Ihre Zweitstimme geben Wähler/-innen für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.
Momentan besteht der Bundestag aus (mindestens) 598 Abgeordneten. Davon werden 299 direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen 299 werden über die Landeslisten der Parteien gewählt. Entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages sind jedoch die Zweitstimmen-Anteile der einzelnen Parteien.
Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetz alle die am jeweiligen Wahltag:
- Das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- Seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung beziehen
- Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- In einem Wählerverzeichnis eingetragen sind
Personen, bei denen die Voraussetzungen nach dem 26. September 2021 eingetreten sind, sind bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt.
Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen – EU-Bürger dürfen nur bei Kommunalwahlen mitwählen.
Die beiden Videos erklären, wie man bei der Bundestagswahl wählen kann.
Diese Version hat eine Übersetzung in Gebärdensprache.
Wahlberechtigt sind nach §12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetz alle im Ausland lebenden Deutsche:
- die nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate in der Bundesrepublik eine Wohnung hatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen betroffen sind. Dafür reicht es nicht, zum Beispiel nur deutschsprachige Medien zu konsumieren.
Das bedeutet, dass deutsche Staatsbürger/-innen, die seit längerer Zeit im Ausland leben und in Deutschland nicht gemeldet sind - also keinen Wohnort in Deutschland bei einer Meldebehörde angegeben haben -, nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Sie müssen ihre Teilnahme an der Bundestagswahl jedes Mal neu beantragen. Entsprechende Formulare werden auf der Homepage des Bundeswahlleiters etwa sechs Monate vor der Bundestagswahl zur Verfügung gestellt.
Jeder Wahlberechtigte kann im Wahllokal wählen oder einen Wahlschein (also Briefwahlunterlagen) beantragen.
Jedem Wahlberechtigten wird in der Zeit vom 18.08.2021 bis 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Erfahrungsgemäß werden in Soest die Wahlbenachrichtigungen nach dem Druck ab dem 21.08.2021 zugestellt.
Mit der Wahlbenachrichtigung (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) kann der Wähler die Briefwahlunterlagen auch postalisch beantragen. Die Unterlagen werden zugeschickt.
Auf der Startseite www.soest.de findet der Wähler auch die Kachel "Briefwahlunterlagen beantragen", um zum Unterpunkt "Bundestagswahl" und zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Internet zu kommen. Die Beantragung wird ab dem 16.08.2021 möglich sein.
Im Blauen Saal werden wir ab dem 18.08.2021 das Briefwahlbüro einrichten. Dort können Sie nach Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Ihres Personalausweises/Reisepasses die Briefwahlunterlagen sofort erhalten und auf Wunsch vor Ort wählen können. Bitte tragen Sie eine medizinische Maske.
Sie können auch ohne die Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragen, entweder online (siehe Link rechts) oder persönlich im Blauen Saal.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro Blauer Saal:
09.09. 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Blauer Saal
10.09. 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Blauer Saal
11.09. 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Blauer Saal
13.09. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Blauer Saal
14.09. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Blauer Saal
15.09. 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Blauer Saal
16.09. 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Blauer Saal
17.09. 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Blauer Saal
18.09. 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Blauer Saal
20.09. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Blauer Saal
21.09. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Blauer Saal
22.09. 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Blauer Saal
23.09. 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Blauer Saal
24.09. 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Blauer Saal
Über den untenstehenden Link gelangen Sie zu einer Kartenübersicht mit Informationen zu den Wahlbezirken und Wahllokalen. Über die Eingabe Ihrer Adresse können Sie sich den zugehörigen Wahlbezirk anzeigen lassen. Wahllokale im Bezirk sind über ein blaues Symbol mit einem W markiert.
Alle Wahllokale sind barrierefrei.
Mit einem Pilotprojekt erleichtert das Bundesministerium des Inneren blinden und sehbehinderten Menschen in Soest die Teilnahme an der kommenden Bundestagswahl.
Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wähler*innen ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?
Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wähler*innen ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?
Zur kommenden Bundestagswahl wird ein Pilotprojekt in NRW diese Informationen leichter zugänglich machen. Erstmalig werden die Inhalte der Stimmzettel einer Bundestagswahl über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer 146 für den Kreis Soest, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende aus Soest unter der Rufnummer 0800 000 9671 0 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine. Die Telefonnummer für die akustische Wahlunterstützung (0800 000 9671 0) wird ca. drei Wochen vor der Wahl laut Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (BSVW) freigeschaltet.
Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie – ebenso die wissenschaftliche Begleitung des Projekts – vom Bundesministerium des Inneren.
Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei der Landesgeschäftsstelle der BSVNRW in Dortmund unter 02 31/ 55 75 90 0 anfordern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BSVW.
Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.
Ihre Ansprechperson
Herr Gero Sliwa
Abteilungsleiter
g.sliwa(at)soest.de02921 103-5100AdresseÖffnungszeitenRaum: 1.25
Windmühlenweg 21
59494 Soest
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