Immobilienmanagement

Das Immobilienmanagement der Stadt Soest kümmert sich um die Unterhaltung der städtischen Gebäude. Darunter fallen die Rathäuser, die Gebäude der Kommunalen Betriebe Soest, die städtischen Schulgebäude, Parkhaus am Leckgadum und Tiefgarage am Bahnhof, VHS-Gebäude, Stadtarchiv und Stadtbücherei, sowie Bau und Unterhaltung von Kindergärten. 

Die Aufgaben des Immobilienmanagements einschließlich des zugehörigen Vermögens waren bis zum 31.12.2022 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Zentrale Grundstückswirtschaft Soest" (ZGW) organisiert. Seit dem 1. Januar 2023 sind sie nach einer Neurorganisation bei den Kommunalen Betrieben Soest eBE (KBS) angesiedelt. 

Zu den Dienstleistungen zählen insbesondere:

  1. der Neubau, Umbau, Ausbau und die Instandhaltung von Gebäuden,  sonstigen baulichen Anlagen und Infrastrukturvermögen

  2. die Abwicklung von Grundstücksgeschäften und des sonstigen Vertragswesens im Namen und auf Rechnung der „ZGW"

  3. die An- und Vermietung von Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken im Namen und auf Rechnung der „ZGW"

  4. das Energiemanagement für städtische Gebäude

  5. die Gebäudereinigung

  6. Sachversicherung

  7. die baufachliche Beratung der Stadtverwaltung

  8. die Aufstellung des Wirtschaftsplanes und dessen Nachträge

  9. die Aufstellung des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie der Zwischenberichte

  10. das gesamte Rechnungswesen einschließlich Zahlungsverkehr, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling sowie Risikomanagement

  11. die Erstellung des Energieberichts                                                                  

  12. die Durchführung des Einkaufs nach § 3 des Vertrages

Weitere Informationen zum Immobilienmanagement der Stadt Soest (IMS)

Nach Gründung der Kommunalen Betriebe Soest AöR mit den betrieblich geprägten Aufgaben des Kommunalbetriebes, des Abwasserwerkes sowie der Abteilung Straßen, Gewässer, Grün sollte eine möglichst effiziente Organisationsform für das Immobilienmanagement gefunden werden. Ziel dabei war die Erzielung von Einspareffekten für den städtischen Haushalt bei mindestens gleichbleibender Qualität der Aufgabenerledigung. Da das städtische Immobilienvermögen aus kommunalrechtlichen Gründen nicht auf die KBS übertragen werden konnte, wurde beabsichtigt, die Aufgaben des Immobilienmanagements einschließlich des zugehörigen Vermögens als eigenbetriebsähnliche Einrichtung zu organisieren und die KBS mit der Betriebsführung zu beauftragen. Damit wird die gewünschte Bündelung der betrieblich geprägten Aufgaben unter dem Dach der KBS ermöglicht, ohne Zuständigkeit und Vermögen aus der städtischen Verantwortung zu entlassen.

Zum 01.01.2009 wurde die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Zentrale Grundstückswirtschaft der Stadt Soest (ZGW)“ gegründet und damit der dritte Abschnitt bei der Neuorganisation der städtischen Verwaltung eingeleitet. 

Gemäß § 1 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Zentrale Grundstückswirtschaft der Stadt Soest (ZGW)" vom 12.12.2008 sind Gegenstand und Zweck wie folgt geregelt:

Die im Eigentum der Stadt stehenden und von der Stadt angemieteten Gebäude und Räumlichkeiten einschließlich zugehörigem Grundbesitz sowie die im Eigentum der Stadt stehenden unbebauten, nicht öffentlich gewidmeten Grundstücke werden als organisatorisch und wirtschaftlich selbständige Einrichtung nach der für die Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geführt.

Der Zweck des Betriebs ist die bedarfsgerechte Versorgung der Organisationseinheiten und Dienstleistungsbereiche der Stadt Soest (ohne Gesellschaften der Stadt) mit Gebäuden, Räumen und zugehörigen Grundstücken sowie die Verwaltung und Bewirtschaftung der unbebauten, nicht öffentlich gewidmeten Grundstücke für die Stadt unter betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen.

Die im Eigentum der Stadt stehenden und von der Stadt angemieteten Gebäude und Räumlichkeiten einschließlich zugehörigem Grundbesitz sowie die im Eigentum der Stadt stehenden unbebauten, nicht öffentlich gewidmeten Grundstücke werden als organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtung nach den für die Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geführt. Dabei ist zu beachten, dass die Einrichtungsgegenstände in den Gebäuden weiter im Eigentum der Stadt Soest verbleiben und im städtischen Haushalt bilanziert und fortgeschrieben werden.

Zum 01.01.2009 wurden die Mitarbeiter der ehemaligen städtischen Abteilung „Zentrale Gebäudewirtschaft", des Managements der unbebauten Grundstücke und der städtischen Parkhäuser zur KBS übergeleitet. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag regelt die von der KBS für die „ZGW" erbrachten kaufmännischen und technischen Dienstleistungen. Zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten kann die KBS zuverlässige Dritte verpflichten. Mit dem Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Soest und den Kommunalen Betrieben Soest AöR (KBS) wurde die Wahrnehmung der für den Betrieb der zum 01.01.2009 gegründeten „ZGW" erforderlichen Dienstleistungen auf die KBS übertragen.  Zu den Dienstleistungen zählen insbesondere:

  1. der Neubau, Umbau, Ausbau und die Instandhaltung von Gebäuden,  sonstigen baulichen Anlagen und Infrastrukturvermögen

  2. die Abwicklung von Grundstücksgeschäften und des sonstigen Vertragswesens im Namen und auf Rechnung der „ZGW"

  3. die An- und Vermietung von Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken im Namen und auf Rechnung der „ZGW"

  4. das Energiemanagement für städtische Gebäude

  5. die Gebäudereinigung

  6. Sachversicherung

  7. die baufachliche Beratung der Stadtverwaltung

  8. die Aufstellung des Wirtschaftsplanes und dessen Nachträge

  9. die Aufstellung des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie der Zwischenberichte

  10. das gesamte Rechnungswesen einschließlich Zahlungsverkehr, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling sowie Risikomanagement

  11. die Erstellung des Energieberichts                                                                  

  12. die Durchführung des Einkaufs nach § 3 des Vertrages

  13. die Vorbereitung von Gremiensitzungen der „ZGW" wie Betriebsausschusssitzungen sowie die Vorbereitung von Beschlussvorlagen für Rat und HFA usw. bezüglich der „ZGW"

Nachhaltige CO2-Einsparung

Seit Jahren entwickelt die ZGW der Stadt Soest Konzepte und konkrete Maßnahmen zur langfristigen und nachhaltigen Energieeinsparung. Durch diese nachhaltigen Maßnahmen werden die jährlichen Betriebskosten und der jährliche CO2-Ausstoss minimiert. Konkret wurden schon früh nachhaltige CO2-Einsparungen im Bereich Wärme erreicht:

Jährlich eingespart werden durch den erfolgreichen Betrieb der Gebäudeleittechnik rund  160 t CO2.

Insbesondere durch die Maßnahmen Sanierung Rohrleitungen, Heizkörper, Hydr. Abgleich Altbau Aldegrevergymnasium Sanierung Rohrleitungen, Heizkörper, Hydr. Abgleich Altbau Archigymnasium wurden ab 2009 zusätzlich jährlich eingespart rund   14 t CO2. 

Insbesondere durch die Maßnahmen Komplettsanierung Wiese-Grundschule, Sanierung Heizzentrale Hansa-Realschule, Sanierung Heizzentrale Archigymnasium, werden seit 2010 zusätzlich jährlich eingespart rund 110 t CO2

Die Maßnahmen Sanierung Sportbereich Johannes-Grundschule, Sanierung Stadtbücherei, Sanierung Heizzentrale Pauli-Hauptschule, Sanierung Heizzentrale Bruno-Grundschule, Sanierung Heizzentrale Christian-Rohlfs-Realschule, Sanierung Heizzentrale Pestalozzi-Förderschule, Sanierung Heizzentrale Hellweg-Grundschule, ergaben seit 2011 zusätzlich jährliche EInsparungen von rund 97 t CO2.

LED für Klassenräume in städtischen Schulen

Die Beleuchtung im Klassenraum ist genauso für Schüler*innen und Lehrer*innen als auch für den Gebäudebetreiber von herausragender Bedeutung. Um hier alle Interessen unter einen Hut zu bekommen, entwickelte die Zentrale Grundstückswirtschaft (ZGW) ein nachhaltiges Modernisierungskonpept für die Klassenraumbeleuchtung unter Beachtung der sich ständig weiterentwickelnden Technik.

In diesem Zusammenhang muss nicht unterschieden werden zwischen großen Sanierungsvarianten oder punktuellen Sanierungen, jedoch sind die Anforderungen [Tafelbeleuchtung etc.] zu berücksichtigen. Die Wirtschaftlichkeit für den Eindsatz von LED-Beleuchtungssystemen ist seit 2017 gegeben. Unterschieden werden muss nur nach Raumarten und Nutzungskonzepten:

• Version 1 – Rasterdecke mit Whiteboard

• Version 2 – Rasterdecke mit Tafel

• Version 3 – geschlossene Decke mit Whiteboard

• Version 4 – geschlossene Decke mit Tafel

• Version 5 – Rasterdecke Flur

• Version 6 – geschlossene Decke Flur

Für alle Varianten hat die ZGW einheitliche Konzepte – Lichtberechnungen zur gleichmäßigen Ausleuchtung pro Raum, LED-Technik, tageslichtabhängige Steuerung, Präsenzmelder im Halbautomatikprinzip - entwickelt. Neben den größeren Sanierungen (wie Sekundarschule und Gesamtschule 2018) saniert die ZGW sukzessive Klassenraumbeleuchtungen in allen städtischen Schulen.

2018 konnten durch die sukzessiven Sanierungen Klassenräume in der Bruno-Grundschule, dem Aldegrevergymnasium und dem Archigymnasium verbessert werden. Diese Verbesserungen sind für die Schüler und Lehrer direkt ablesbar, die Ökologie und der städtische Haushalt profitieren nachhaltig und langfristig. Denn dier Energieeinsparung durch das Förderprojekt beträgt gemäß genormter Berechnung  pro Klassenraum pro Jahr rund 1.300 kWh, das entspricht rund 750 kg kg CO2.

Zahlen und Daten:

  • Bauzeit: Sommerferien 2018

  • Kosten Technische Ausrüstung: 48.000 €

  • Baukosten: 48.000 €

  • Die Maßnahme wird gefördert durch das Bundfesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie durch die Nationale Klimaschutzinitiative.

Fotos folgen.

Ihre Ansprechperson

Herr Tobias Trompeter

Abteilungsleiter

t.trompeter@soest.de 02921 103-3200 Adresse Öffnungszeiten
Rathaus II
Raum: 3.08
Windmühlenweg 21
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TagUhrzeit
Montag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch:08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag:08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag:08:30 - 12:30

und nach Terminabsprache

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr