
Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung in strafrechtlichen und bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten.
Schiedsfrauen und Schiedsmänner führen vertrauliche Vermittlungsgespräche mit den beteiligten Parteien. Ziel dieser Gespräche ist es, Konflikte nachhaltig und dauerhaft beizulegen - ohne Beteiligung eines Gerichts. Da keine Partei gewinnt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der geschlossene Frieden von Dauer ist.
Zunehmend werden Streitigkeiten - auch in Bagatellangelegenheiten - ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor das Gericht gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges trotz des im wahrsten Sinne des Wortes "erstrittenen" Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zu seinen Gunsten entschieden, die menschliche Beziehung mit dem anderen Beteiligten aber oftmals für immer zerstört.
Im Nachhinein fragt er sich dann, ob ein Gespräch mit einer Schiedsperson nicht für beide besser gewesen wäre. Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Hilfe der Schiedsperson an.
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr.
Sie werden vom Rat der Stadt Soest für die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl vom Direktor des Amtsgerichtes Soest im Amt bestätigt und vereidigt.
Ihr Ehrenamt versehen die Frauen und Männer, welche zwischen 30 und 70 Jahre alt sind und in ihrem Schiedsamtsbezirk wohnen.
Die Schiedsperson sucht das persönliche Gespräch mit beiden Parteien. Die Schlichtungsverhandlung findet im Rathaus Am Vreithof statt.
Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen.
In bestimmten Streitfällen müssen Sie, ehe Sie sich an das Gericht wenden können, zum Schiedsamt: In so genannten Privatklagesachen. Es gibt Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. In diesen Fällen wird kein Schiedsverfahren durchgeführt. Sieht die Staatsanwaltschaft ein solches öffentliches Interesse nicht, verweist sie den Bürger, welcher Strafanzeige wegen einer Beleidigung oder einer leichten Körperverletzung erhoben hat, auf den Privatklageweg. Das heißt, die betroffene Person muss sich selbst mit ihrer Klage and das Strafgericht wenden, wenn sie den Täter bestraft wissen möchte. Dies kann sie aber nur, wenn sie vorher versucht hat, sich mit der anderen beteiligten Partei außergerichtlich zu versöhnen. Die Stelle, vor der diese zwingend durchzuführende Schlichtungsverhandlung stattfindet, ist das Schiedsamt.
Solche Privatklagedelikte sind:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- leichte Körperverletzung
- gefährliche Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
Das Schiedsamt ist aber auch Gütestelle für zivilrechtliche Streitigkeiten. In bestimmten Fällen sind zivilrechtliche Klagen erst dann zulässig, wenn zuvor ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren durchgführt wurde.
Dies betrifft Ansprüche wegen,
- der in § 906 BGB genannten Einwirkungen, zum Beispiel Gerüche, Gase, Dämpfe, Rauch, Ruß, Staub, Geräusche (Voraussetzung ist, dass die Einwirkung nicht von einem gewerblichen Betrieb ausgeht)
- Überwuchs von Pflanzen nach § 910 BGB, zum Beispiel Laubbefall, Nadelbefall, Blütenbefall
- Hinüberfalls von Früchten eines Baumes oder Strauches nach § 911 BGB
- eines Grenzbaumes nach § 923 BGB
- der im Nachbarrechtsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen geregelten Nachbarrechte (sofern nicht von einem gewerblichen Betrieb ausgehend)
- Verletzung der persönlichen Ehre, welche nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurde.
In den vorgenannten Fällen versuchen Sie den Streit mit HIlfe der für Sie zuständigen Schiedsperson zu schlichten, ehe Sie an eine förmliche Austragung des Streits über einen Rechtsanwalt und bei Gericht denken.
Weiterhin ist das Schiedsamt in Nordrhein-Westfalen für sogenannte vermögensrechtliche Streitigkeiten zuständig, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 600 € nicht übersteigt.
Das Verfahren beim Schiedsamt ist denkbar unbürokratisch.
Es wird durch einen Antrag eingeleitet, der den Namen und die Anschriften der Parteien, sowie den Gegenstand der Streitigkeit enthält. Dieser kann schrftlich bei der zuständigen Schiedsperson eingereicht oder vor ihr mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Die Schiedsperson setzt schriftlich einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen.
Vor der Schiedsperson wird ausschließlich mündlich verhandelt.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, sich auszusprechen.
Über die Schiedsverhandlung wird ein Protokoll erstellt.
Beendet wird die Schiedsverhandlung entweder durch einen Vergleich oder durch die Ausstellung einer Erfolglosigkeitsbescheinigung.
Die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung beträgt 10,00 €; wird ein Vergleich geschlossen, beträgt die Gebühr 25,00 €
Diese Gebühr kann von der Schiedsperson unter besonderen Umständen bis auf 40,00 € erhöht werden.
Hinzu kommen Auslagen, z. B. für Portokosten, welche bei der Schiedsperson anfallen.
Das Gebiet der Stadt Soest ist in fünf Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk wurden eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson gewählt.
Für die Zuständigkeit ist die Straße maßgeblich, in der der Antragsgegner wohnt.
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder schriftlich mit der für Sie zuständigen Schiedsperson in Verbindung.
Auf der Übersichtskarte des Stadtgebietes der Stadt Soest (bitte anklicken) haben Sie die Möglichkeit, nach der für Sie zuständigen Schiedsperson zu suchen.
Hierzu benötigen Sie lediglich die Straße Ihres Antragsgegners. Sobald Sie die Anschirft oben links auf dem Kartenausschnitt eingegeben haben, starten Sie die Suche und es wird Ihnen der Name der für Ihren Fall zuständigen Schiedsperson angezeigt.
In der untenstehenden Liste finden Sie die Kontaktdaten der Schiedspersonen der Stadt Soest:
Bezirk | Name, Vorname | Wohnort | Telefon |
---|---|---|---|
I -nördliche Stadtmitte- | Supe, Michael | postalisch erreichbar über: Stadt Soest, Stabsstelle Recht, Windmühlenweg 21, 59494 Soest | 0157 35584296 |
Baumann, Brigitte | postalisch erreichbar über: Stadt Soest, Stabsstelle Recht, Windmühlenweg 21, 59494 Soest | 0157 35584296 | |
II -östliche Stadtmitte- sowie Ortsteile Bergede, Lendringsen, Müllingsen | Schiedsfrau Beckmann, Ulrike | 59494 Soest-Müllingsen, Landwehr 11 | 02921 / 9814908 |
Stellv. Schiedsmann Overbeck, Thomas | 59494 Soest, Müllingser Weg 98 | 02921 / 317141 | |
III -westliche Stadtmitte- | Schiedsmann Berndt, Karsten | postalisch erreichbar über: Stadt Soest, Stabsstelle Recht, Windmühlenweg 21, 59494 Soest | 0160 / 3679345 |
Stellv. Schiedsmann Busch, Michael | 59494 Soest, Arnsbergerstr. 3 | 02921 / 666446 | |
IV Ortsteile Ampen, Deiringsen, Enkesen, Epsingsen, Hiddingsen, Meiningsen, Ostönnen, Paradiese, Röllingsen, Ruploh | Schiedsfrau Romberg, Gertraud | 59494 Soest-Deiringsen, Am Kreuzpfad 34 | 02921 / 60791 |
Stellv. Schiedsmann Scherer, Michael | 59494 Soest, Lanner 4a | 02921/ 667379 | |
V Ortsteile Hattrop, Hattropholsen, Katrop, Meckingsen, Thöningsen, | Schiedsmann Reichenbecher, Christoph | 59494 Soest, Am Schlossberg 43 | 0155/ 664 39 571 |
Stellv. Schiedsmann Stenzel, Michael | 59494 Soest, Ellingser Weg 11 | 0175 / 6193635 |
Schiedswahl
Zurzeit sind alle Positionen besetzt.
Zu gegebener Zeit finden Sie hier Informationen zur anstehenden Schiedspersonenwahl.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Schiedsperson kann sein, (wer alle folgenden Punkte erfüllt)
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt
- nicht unter Betreuung steht
- das 25 Lebensjahr vollendet hat, aber noch nicht das 75. Lebensjahr
- in dem Schiedsamtsbezirk nördliche Stadtmitte wohnt
- nicht in der Verfügung über sein Vermögen durch gerichtliche Anordnung beschränkt ist.
Ihre Ansprechperson
Frau Birgit Müller
Versicherungsangelegenheiten, Schiedsleute, Schöffen
b.mueller@soest.de 02921 103-5222 Adresse Öffnungszeiten
Nebenstelle Markt 13
Raum: 4
Markt 13
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 08:30 - 12:30 |