Warum habe ich einen Brief von der NRW.Bank für einen Antrag auf Zinssenkung erhalten?
Wenn Sie Darlehensnehmer öffentlicher Fördermittel zur Finanzierung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sind, wird Ihnen turnusmäßig die Möglichkeit eingeräumt, unter Umständen den Zinssatz für diese Darlehen anzupassen. Ob und in welcher Höhe diese Zinsen gesenkt werden können, ist von der Einkommensberechnung Ihres Haushaltes abhängig.
Wie läuft die Beantragung der Erteilung einer Bescheinigung zur Erlangung einer Zinssenkung ab?
Grundlage für die Erteilung der Bescheinigung ist eine Einkommensberechnung. Die Einkommensberechnung für Haushalte der Stadt Soest führt die Abteilung Soziales, Rathausstraße 8, 59494 Soest durch. Relevant ist im Regelfall das Einkommen Ihres Haushaltes der letzten 12 Monate vor dem Stichtag. Der Stichtag und weitere wichtige Daten sind in den Schreiben der NRW Bank aufgeführt. Die Möglichkeiten zur Einreichung der Unterlagen finden Sie auf der Checkliste zum Antrag Zinssenkung. Nach erfolgter Berechnung sendet die Stadt Soest eine Ausfertigung der Bescheinigung an Sie als Darlehensnehmer sowie eine Ausfertigung an die NRW.Bank zurück.
Welche Unterlagen muss ich bei der Stadt Soest einreichen?
- das Antragsformular Erteilung einer Bescheinigung zur Erlangung einer Zinssenkung
- die Einkommenserklärung zur Prüfung der Einkommensverhältnisse für alle Haushaltsangehörigen über 16 Jahre oder mit eigenem Einkommen
- sämtliche Anschreiben und Briefe der NRW Bank
- weitere notwendige Unterlagen der Checkliste zum Antrag Zinssenkung
Alle Antragsvordrucke finden Sie nachfolgend unter Formulare.
Bitte achten Sie darauf, dass die Erteilung nur erfolgen kann, wenn die Einkommen Ihres Haushaltes für die vergangenen 12 Monate nachvollziehbar berechnet werden können. Sofern Unklarheiten bei der Antragstellung bestehen oder Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich gerne an die Ansprechperson.
10 Euro
- Anschrift
- 001 Rathausstr. 8 59494 Soest
Timo
Lange
AG Soziales
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Rathausstr. 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103 2245
- Fax
- 02921 103 82245
- wohnraumfoerderung@soest.de
Zinssenkung für öffentlich geförderte Eigenheime und Eigentumswohnungen
Warum habe ich einen Brief von der NRW.Bank für einen Antrag auf Zinssenkung erhalten?
Wenn Sie Darlehensnehmer öffentlicher Fördermittel zur Finanzierung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sind, wird Ihnen turnusmäßig die Möglichkeit eingeräumt, unter Umständen den Zinssatz für diese Darlehen anzupassen. Ob und in welcher Höhe diese Zinsen gesenkt werden können, ist von der Einkommensberechnung Ihres Haushaltes abhängig.
Wie läuft die Beantragung der Erteilung einer Bescheinigung zur Erlangung einer Zinssenkung ab?
Grundlage für die Erteilung der Bescheinigung ist eine Einkommensberechnung. Die Einkommensberechnung für Haushalte der Stadt Soest führt die Abteilung Soziales, Rathausstraße 8, 59494 Soest durch. Relevant ist im Regelfall das Einkommen Ihres Haushaltes der letzten 12 Monate vor dem Stichtag. Der Stichtag und weitere wichtige Daten sind in den Schreiben der NRW Bank aufgeführt. Die Möglichkeiten zur Einreichung der Unterlagen finden Sie auf der „Checkliste zum Antrag Zinssenkung“. Nach erfolgter Berechnung sendet die Stadt Soest eine Ausfertigung der Bescheinigung an Sie als Darlehensnehmer sowie eine Ausfertigung an die NRW.Bank zurück.
Welche Unterlagen muss ich bei der Stadt Soest einreichen?
- das Antragsformular „Erteilung einer Bescheinigung zur Erlangung einer Zinssenkung
- die „Einkommenserklärung zur Prüfung der Einkommensverhältnisse“ für alle Haushaltsangehörigen über 16 Jahre oder mit eigenem Einkommen
- sämtliche Anschreiben und Briefe der NRW Bank
- weitere notwendige Unterlagen der „Checkliste zum Antrag Zinssenkung“
Alle Antragsvordrucke finden Sie nachfolgend unter „Formulare“.
Bitte achten Sie darauf, dass die Erteilung nur erfolgen kann, wenn die Einkommen Ihres Haushaltes für die vergangenen 12 Monate nachvollziehbar berechnet werden können. Sofern Unklarheiten bei der Antragstellung bestehen oder Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich gerne an die Ansprechperson.
Ihre Ansprechperson
Rathaus III
Raum: 1.24
Rathausstr. 8
59494
Soest
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Dienstag: | 08.30 - 12.30 |
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Donnerstag: | 08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30 |
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.