Sie haben von der NRW.Bank einen Antrag auf Zinssenkung erhalten?
Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer - Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer abhängig. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der NRW.Bank.
Um Ihnen Wege zu ersparen, ist die AG Soziales, für die in diesem Verfahren erforderliche Einkommensbescheinigung, ihr Ansprechpartner. Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommensbescheinigung nicht vor dem von der NRW.Bank vorgegebenen Stichtag beantragen können. Da für die Berechnung sehr individuelle Nachweise erforderlich sein können, empfehlen wir Ihnen zuvor mit uns fernmündlich Kontakt aufzunehmen. Die erforderlichen Einkommensvordrucke finden Sie untenstehend.
Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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Schmitz
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Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
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- 001 Propst-Nübel-Straße 5 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2245
- Fax
- 02921 103-2299
- c.schmitz@soest.de
Zinssenkung für öffentlich geförderte Eigenheime und Eigentumswohnungen
Sie haben von der NRW.Bank einen Antrag auf Zinssenkung erhalten?
Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer - Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer abhängig. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der NRW.Bank.
Um Ihnen Wege zu ersparen, ist die AG Soziales, für die in diesem Verfahren erforderliche Einkommensbescheinigung, ihr Ansprechpartner. Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommensbescheinigung nicht vor dem von der NRW.Bank vorgegebenen Stichtag beantragen können. Da für die Berechnung sehr individuelle Nachweise erforderlich sein können, empfehlen wir Ihnen zuvor mit uns fernmündlich Kontakt aufzunehmen. Die erforderlichen Einkommensvordrucke finden Sie untenstehend.
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