Um einen ersatzpflichtigen Wildschaden handelt es sich immer dann, wenn ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk im Stadtgebiet gehört, durch Schalenwild (Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Muffel- oder Schwarzwild), beschädigt wird.
Wenn ein Wildschaden festgestellt worden ist, meldet der Eigentümer den Schaden unverzüglich an, die dann den von der Unteren Jagdbehörde des Kreises Soest bestellten Wildschadensschätzer einschaltet. Im Rahmen eines Ortstermins wird in der Regel eine gütliche Einigung getroffen. Falls dies nicht möglich ist, setzt der Wildschadensschätzer den Schaden fest.
In der Stadt Soest wurden folgende Wildschadensschätzer für die Zeit von 2011 bis 2016 bestellt:
Wildschadenschätzer: Herr Heinrich-Wilhelm Witte, Alte Dorfstraße 40, Soest-Deiringsen, Telefon 02921/60458
Stellvertretender Wildschadenschätzer. Herr Heinrich Schulze, Willinghepper Str. 4, Soest-Thöningsen, Telefon 02921/345700
Wildschaden
Um einen ersatzpflichtigen Wildschaden handelt es sich immer dann, wenn ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk im Stadtgebiet gehört, durch Schalenwild (Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Muffel- oder Schwarzwild), beschädigt wird.
Wenn ein Wildschaden festgestellt worden ist, meldet der Eigentümer den Schaden unverzüglich an, die dann den von der Unteren Jagdbehörde des Kreises Soest bestellten Wildschadensschätzer einschaltet. Im Rahmen eines Ortstermins wird in der Regel eine gütliche Einigung getroffen. Falls dies nicht möglich ist, setzt der Wildschadensschätzer den Schaden fest.
In der Stadt Soest wurden folgende Wildschadensschätzer für die Zeit von 2011 bis 2016 bestellt:
Wildschadenschätzer: Herr Heinrich-Wilhelm Witte, Alte Dorfstraße 40, Soest-Deiringsen, Telefon 02921/60458
Stellvertretender Wildschadenschätzer. Herr Heinrich Schulze, Willinghepper Str. 4, Soest-Thöningsen, Telefon 02921/345700