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Vormundschaften

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In der Regel wird die elterliche Sorge für Kinder und Jugendliche durch die Eltern oder einen Elternteil ausgeübt. Manchmal entwickeln sich Lebenssituationen so, dass dies nicht möglich ist. Zum Beispiel wenn ein allein sorgeberechtigter Elternteil schwer krank wird oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, wichtige Entscheidungen für die eigenen Kinder zu treffen.

In diesen Fällen kann das Familiengericht Teile der elterlichen Sorge auf einen Pfleger oder die gesamte elterliche Sorge auf einen Vormund übertragen. Steht keine geeignete private Person zur Verfügung, wird das Jugendamt zum Pfleger oder Vormund bestellt.

 Das Jugendamt wird auch Vormund

–                    für Kinder minderjähriger unverheirateter Mütter

–                    für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge, deren Eltern noch im Heimatland leben

–                    für Kinder, deren Eltern oder sorgeberechtigten Elternteile verstorben sind

Aufgaben des Vormunds

Der Pfleger oder Vormund vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen und ist Ansprechpartner  für deren Eltern, Pflegeeltern, Mitarbeiter in Wohngruppen, Gerichte, Ärzte, Kindergärten, Schulen, Soziale Dienste oder andere Institutionen mit denen die Minderjährigen zu tun haben.

Der Vormund vertritt die Kinder und Jugendlichen in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, entscheidet wo das Kind lebt, welche Schule es besucht, über gesundheitliche Angelegenheiten, verwaltet das Vermögen, vertritt es bei gerichtlichen Verfahren und trifft sich regelmäßig mit den Kindern und Jugendlichen.

Der Vormund muss dem Familiengericht regelmäßig über die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen berichten.

 

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Vormundschaften b.kroes@soest.de 02921 103-2349

Rathaus I
Raum: 1.01
Am Vreithof 8
59494 Soest

Vormundschaften/anonyme Fachberatung(/ Jugendhilfe im Strafverfahren e.dannhausen@soest.de 02921 103-2337

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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr