Das polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskünfte über eventuelle Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Ein Führungszeugnis wird z.B. von vielen Arbeitgebern vor Beginn einer Neueinstellung gefordert.
Antragstellung
Den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Soest gemeldet sind. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit. Der Antrag ist persönlich zu stellen Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Alle Personen über 14 Jahre können ein Führungszeugnis beantragen. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen betragen.
Für Personen ab 16 Jahre besteht die Möglichkeit ein Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Grundvoraussetzung ist der Besitz eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (Dokumente mit Gültigkeitsbeginn ab 15.07.2017 sind automatisch freigeschaltet). Über den Link gelangen Sie weiter auf das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de) Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen zur Beantragung und weitere Verlinkungen zu den Nutzungsvoraussetzungen.
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke (Belegart N)
Bringen Sie uns bitte Ihren Personalausweis / Pass mit. Die Gebühr beträgt 13 Euro.
- zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, wird dieses direkt zu der angegebenen Behörde übermittelt. Wir benötigen in daher bei der Antragstellung die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen / Verwendungszweck. Bringen Sie außerdem bitte Ihren Personalausweis / Pass und die Gebühr in Höhe von 13 Euro mit.
- erweitertes Führungszeugnis
Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, ist uns zur Antragstellung eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. des Trägers vorzulegen, in der dieser bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen. Die Bescheinigung muss auf Ihre Personalien ausgestellt sein. Bringen Sie bitte außerdem Ihren Personalausweis / Pass sowie die Gebühr in Höhe von 13 Euro mit.
- 13,00 (Einfaches oder erweitertes Führungszeugnis)
Gebührenbefreiung
Unter gewissen Voraussetzungen kann das Führungszeugnis gebührenfrei beantragt werden. Dies kann vor allem für ehrenamtliche Tätigkeiten von Bedeutung sein. Der schriftliche Antrag auf Gebührenbefreiung bzw. der entsprechende Nachweis muss bei der Beantragung des Führungszeugnisses vorgelegt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise des Bundesamtes für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/BZR/Merkblatt_Gebuehrenbefreiung.pdf?__blob=publicationFile&v=8.
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Team des Bürger Büros
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
Polizeiliches Führungszeugnis
Das polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskünfte über eventuelle Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz – Bundeszentralregister – in Bonn ausgestellt. Ein Führungszeugnis wird z.B. von vielen Arbeitgebern vor Beginn einer Neueinstellung gefordert.
Antragstellung
Den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Soest gemeldet sind. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit. Der Antrag ist persönlich zu stellen – Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Alle Personen über 14 Jahre können ein Führungszeugnis beantragen. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen betragen.
Für Personen ab 16 Jahre besteht die Möglichkeit ein Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Grundvoraussetzung ist der Besitz eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (Dokumente mit Gültigkeitsbeginn ab 15.07.2017 sind automatisch freigeschaltet). Über den Link gelangen Sie weiter auf das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de) Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen zur Beantragung und weitere Verlinkungen zu den Nutzungsvoraussetzungen.
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke (Belegart N)
Bringen Sie uns bitte Ihren Personalausweis / Pass mit. Die Gebühr beträgt 13 Euro.
- zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, wird dieses direkt zu der angegebenen Behörde übermittelt. Wir benötigen in daher bei der Antragstellung die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen / Verwendungszweck. Bringen Sie außerdem bitte Ihren Personalausweis / Pass und die Gebühr in Höhe von 13 Euro mit.
- erweitertes Führungszeugnis
Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, ist uns zur Antragstellung eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. des Trägers vorzulegen, in der dieser bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen. Die Bescheinigung muss auf Ihre Personalien ausgestellt sein. Bringen Sie bitte außerdem Ihren Personalausweis / Pass sowie die Gebühr in Höhe von 13 Euro mit.
- 13,00 € (Einfaches oder erweitertes Führungszeugnis)
Gebührenbefreiung
Unter gewissen Voraussetzungen kann das Führungszeugnis gebührenfrei beantragt werden. Dies kann vor allem für ehrenamtliche Tätigkeiten von Bedeutung sein. Der schriftliche Antrag auf Gebührenbefreiung bzw. der entsprechende Nachweis muss bei der Beantragung des Führungszeugnisses vorgelegt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise des Bundesamtes für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/BZR/Merkblatt_Gebuehrenbefreiung.pdf?__blob=publicationFile&v=8.