Dienstleistungen A - Z

Personalausweis

Der Personalausweis hat ein handliches Scheckkartenformat und bietet die Möglichkeit den Ausweis Online zu nutzen, z.B. zur Beantragung von Führungszeugnissen oder der Steuererklärung. Seit dem 01.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke beim Personalausweis Pflicht.

Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

Ausweispflicht

Ab dem 16. Geburtstag besteht für deutsche Staatsangehörige die Ausweispflicht. Hier ist es egal, ob dann ein Personalausweis oder Reisepass beantragt.

Bezüglich der Beantragung eines Reisepass bestehen  nochmal andere Antragsvoraussetzungen für Personen unter 18 Jahren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Antragstellung

  • Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Soest, so ist der Personalausweis beim Bürger Büro der Stadt Soest zu beantragen.
  • Sie müssen den Antrag persönlich stellen und können sich nicht vertreten lassen, da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen und die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgen muss.
  • Können Sie aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht persönlich im Bürger Büro zur Ausweisbeantragung vorstellig werden, so nehmen Sie bitte vorab telefonisch Kontakt mit uns auf.
  • Wenn Sie wünschen erhalten Sie eine Informationsbroschüre über die Möglichkeiten, die der neue Personalausweis bietet.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen
  • Für die Antragstellung des ersten Personalausweises nach dem 16. Geburtstag muss zur Identifizierung zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter mit answesenden sein. Sollte in der Vergangenheit bereits ein Ausweis beantragt worden sein, so ist dieses nicht erforderlich und das alte Dokument reicht zur Identifizierung aus.

Personalausweis für Jugendliche unter 16 Jahren

Für Reisen ins Ausland kann auch für Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden. Hier  ist die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und mindestens einem Erziehungsberechtigten zur Antragstellung erforderlich. Ist es nicht möglich, dass beide Elternteile das Kind zur Antragstellung begleiten, so benötigen wir die schriftliche und handschriftlich unterschriebene Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils. Hierfür können Sie die unten aufgeführte Vollmacht verwenden. Von beiden Elternteilen benötigen wir weiterhin die Ausweisdokumente.

Im Einzelfall ist gegebenenfalls  ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen; bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.

Verlust/ Diebstahl Ihres Personalausweises

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, sollten Sie uns dies zu Ihrem eigenen Schutz schnellstmöglich melden. Bitte sprechen Sie hierzu persönlich im Bürger Büro vor.

Ist die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises eingeschaltet, sollte auch diese im Verlust- oder Diebstahlsfall gesperrt werden.
Infos finden Sie hier: http://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Ausweis-weg/ausweis-weg_node.html.

Ist mein Personalausweis abholbereit?

Sobald Ihr neuer Personalausweis fertiggestellt ist, erhalten Sie auf dem Postweg von der Bundesdruckerei einen sogenannten „PIN-Brief“. Sobald Ihnen dieser Brief zugestellt wurde, liegt Ihr Personalausweis in der Regel bereits wieder zur Abholung bei uns bereit. Bitte beachten Sie, dass Sie lediglich mit dem PIN-Brief über die Fertigstellung Ihres Personalausweises informiert werden. Weitere Schreiben durch uns folgen nicht.

Des Weiteren können Sie den Status Ihres Personalausweises über unsere Internetseite abfragen: https://portal.soest.de/idstatuscheck.

Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei dauert in der Regel etwa zwei bis drei Wochen. Zu Spitzenzeiten, beispielsweise vor den Sommerferien, kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Die Stadt Soest hat auf die Bearbeitungszeit leider keinen Einfluss.

Personalausweis für Auslandsdeutsche

Auslandsdeutsche, d.h. deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz in Deutschland, können grundsätzlich in Soest keinen Personalausweis mehr beantragen.  Die deutschen Auslandsvertretungen übernehmen die Ausgabe der Personalausweise für Auslandsdeutsche. Die zuständige Auslandsvertretung finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Auslandsvertretungen/Uebersicht_node.html.

In Ausnahmefällen können Sie sich weiterhin an die Stadt Soest wenden. Mit einer schriftlichen Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung kann die Stadt Soest ein Ausweisdokument ausstellen. Bitte beachten Sie, dass dies einige Tage dauern kann und eine zusätzliche Gebühr anfällt.  

Vorläufiger Personalausweis

Sollten Sie dringend ein gültiges Ausweisdokument benötigen und können die Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen für den endgültigen Personalausweis nicht abwarten, haben Sie die Möglichkeit kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen.

Der vorläufige Personalausweis ist maximal drei Monate gültig.

  • 22,80 € bei Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
  • 37,00 € bei Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
  • 10,00 € vorläufiger Personalausweis
  • Die Änderung der PIN im Bürgerbüro ist kostenlos
  • ein neues, biometrietaugliches Passbild (nicht älter als 2 Jahre), ca. 35 mm breit und 45 mm hoch mit hellem, einfarbigem Hintergrund (siehe auch Fotomustertafel hierBEACHTEN SIE, DASS DIE FOTOS NICHT VOR ORT GEMACHT WERDEN KÖNNEN!
  • den alten Personalausweis, auch wenn er abgelaufen ist, oder Ihren Reisepass bzw. den Kinderreisepass (nach dem nordrhein-westfälischen Personalausweisgesetz müssen Sie Ihren alten Personalausweis oder einen vorläufigen Personalausweis bei uns abgeben, wenn Sie den neuen Ausweis erhalten)
  • Grundsätzlich werden Ihre Daten zur Antragstellung aus dem Melderegister übernommen. Um Fehler zu vermeiden und ggfs. unterschiedliche Daten bzw. Schreibweisen zu vermeiden, legen Sie vorsorglich zur Antragstellung bitte Ihre Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) beziehungsweise das Familienstammbuch/ Heiratsurkunde (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen) vor. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung benötigt und ggfs. der Registrierschein und die Namenserklärung. Ausländische Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden!
Personalausweis beantragen, Beantragung Personalausweis, Perso

Ihre Ansprechperson

buergerbuero@soest.de 02921 103-2127
Rathaus I - Domplatz
Domplatz 1
59494 Soest

Stadt Soest
Am Vreithof 8
59494 Soest

Telefon:  02921 / 103-0
Fax:         02921 / 103-9999
E-Mail:    post@soest.de

Letzte Aktualisierung
04.06.2024 | 15:45 Uhr