Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A (zulassungspflichtig) oder B (zulassungsfrei) der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit die Handwerksbetriebe oder sonstigen Betriebe
regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und
spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres bzw. umfangreiches Material transportieren müssen.
Die Firmenfahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein.
1. § 46 Straßenverkehrsordnung - hier klicken (Link zur Seite des Bundesministeriums)
2. Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - hier klicken (Link zur Seite des Ministeriums)
- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Kopien der Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1
- Fotos der Service-/ Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftungen ersichtlich sind
Abhängig von Umfang und Dauer der Genehmigung.
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A (zulassungspflichtig) oder B (zulassungsfrei) der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit die Handwerksbetriebe oder sonstigen Betriebe
regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und
spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres bzw. umfangreiches Material transportieren müssen.
Die Firmenfahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein.
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- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Lea
Bruschke
AG Ordnungsangelegenheiten
Montag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Telefon
- 02921 103-2131
- Fax
- 02921 103-82131
- l.bruschke@soest.de
Christiane
Schiewe
AG Ordnungsangelegenheiten
Montag
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Mittwoch
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Freitag
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- Telefon
- 02921 103-2113
- Fax
- 02921 103-82113
- c.schiewe@soest.de
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Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A (zulassungspflichtig) oder B (zulassungsfrei) der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit die Handwerksbetriebe oder sonstigen Betriebe
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