Dienstleistungen A - Z

Handwerkerparkausweise

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A (zulassungspflichtig) oder B (zulassungsfrei) der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit die Handwerksbetriebe oder sonstigen Betriebe, die 

  • regelmäßig  Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und
  • spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres bzw. umfangreiches Material transportieren müssen.
  • Die Firmenfahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein.

Das Antragsformular finden Sie unter “Links”. 

Abhängig von Umfang und Dauer der Genehmigung.

  • Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
  • Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
  • Kopien der Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1
  • Fotos der Service-/ Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftungen ersichtlich sind

1. § 46 Straßenverkehrsordnung - hier klicken (Link zur Seite des Bundesministeriums)

2. Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - hier klicken (Link zur Seite des Ministeriums)

Handwerker, Ausnahmegenehmigung

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l.bruschke@soest.de 02921 103-2131

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Raum: 1.37
Domplatz 1
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Letzte Aktualisierung
04.12.2025 | 07:58 Uhr