Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A (zulassungspflichtig) oder B (zulassungsfrei) der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit die Handwerksbetriebe oder sonstigen Betriebe
regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und
spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres bzw. umfangreiches Material transportieren müssen.
Die Firmenfahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein.
1. § 46 Straßenverkehrsordnung - hier klicken (Link zur Seite des Bundesministeriums)
2. Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - hier klicken (Link zur Seite des Ministeriums)
- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Kopien der Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1
- Fotos der Service-/ Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftungen ersichtlich sind
Abhängig von Umfang und Dauer der Genehmigung.
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A (zulassungspflichtig) oder B (zulassungsfrei) der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit die Handwerksbetriebe oder sonstigen Betriebe
regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und
spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres bzw. umfangreiches Material transportieren müssen.
Die Firmenfahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein.
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Abhängig von Umfang und Dauer der Genehmigung.
- Anschrift
- 001Domplatz 159494Soest
Christiane
Schiewe
AG Ordnungsangelegenheiten
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Dienstag
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Freitag
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- c.schiewe@soest.de
Handwerkerparkausweise
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A (zulassungspflichtig) oder B (zulassungsfrei) der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit die Handwerksbetriebe oder sonstigen Betriebe
regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und
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