Allgemeines
Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die Altersgrenze für die Gewährung von Regelaltersrente erreicht hat und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht bzw. nicht ausreichend aus seinem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, hat die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII zu beantragen. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern regelmäßig nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Sofern diese über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro verfügen, besteht jedoch kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Personen, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben und für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten voll erwerbsgemindert sind, können Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen.
Personen die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, grundsätzlich aber erwerbsfähig sind, können Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beantragen. Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Jobcenter des Kreises Soest. Das Jobcenter ist unter der Anschrift Paradieser Weg 2, 59494 Soest (Telefon 02921/106500) zu erreichen.
Leistungen
Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung beinhaltet folgende Regelsätze (Stand 01.01.2021):
Regelbedarfe für | Betrag |
---|---|
einen alleinstehenden Volljährigen oder den Haushaltsvorstand | 563 |
Ehepaare oder vergleichbare Personen | 506 |
volljährige Haushaltsangehörige | 451 |
Haushaltsangehörige ab der Vollendung des 14. Lebensjahres | 471 |
haushaltsangehörige Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 390 |
haushaltsangehörige Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 357 |
Zusätzlich werden die Kosten der Krankenversicherung und Unterkunftskosten übernommen, sofern diese angemessen und notwendig sind. Bei vorliegender Schwangerschaft, Alleinerziehung, einem Mehraufwand wegen kostenaufwendiger Ernährung oder Vorhandensein einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis werden Mehrbedarfe bei der Leistungsberechnung berücksichtigt.
Antragstellung
Antragstellungen können im Rahmen der Öffnungszeiten ohne Termin vorgenommen werden. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Der ausgefüllte Antrag auf Grundsicherung sowie die ausgefüllte Anlage zu dem Antrag (erhältlich beim Sozialamt)
- Eine ausgefüllte Vermögenserklärung inkl. Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung (beim Sozialamt erhältmich)
- Vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über eventuelle Beitragszahlungen zu Versicherungen (möglichst die aktuellen Beitragsmitteilungen und weitere Versicherungsunterlagen)
Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
Allgemeines
Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die Altersgrenze für die Gewährung von Regelaltersrente erreicht hat und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht bzw. nicht ausreichend aus seinem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, hat die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII zu beantragen. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern regelmäßig nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Sofern diese über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro verfügen, besteht jedoch kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Personen, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben und für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten voll erwerbsgemindert sind, können Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen.
Personen die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, grundsätzlich aber erwerbsfähig sind, können Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beantragen. Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Jobcenter des Kreises Soest. Das Jobcenter ist unter der Anschrift Paradieser Weg 2, 59494 Soest (Telefon 02921/106500) zu erreichen.
Leistungen
Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung beinhaltet folgende Regelsätze (Stand 01.01.2021):
Regelbedarfe für | Betrag |
---|---|
einen alleinstehenden Volljährigen oder den Haushaltsvorstand | 563 |
Ehepaare oder vergleichbare Personen | 506 |
volljährige Haushaltsangehörige | 451 |
Haushaltsangehörige ab der Vollendung des 14. Lebensjahres | 471 |
haushaltsangehörige Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 390 |
haushaltsangehörige Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 357 |
Zusätzlich werden die Kosten der Krankenversicherung und Unterkunftskosten übernommen, sofern diese angemessen und notwendig sind. Bei vorliegender Schwangerschaft, Alleinerziehung, einem Mehraufwand wegen kostenaufwendiger Ernährung oder Vorhandensein einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis werden Mehrbedarfe bei der Leistungsberechnung berücksichtigt.
Antragstellung
Antragstellungen können im Rahmen der Öffnungszeiten ohne Termin vorgenommen werden. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Der ausgefüllte Antrag auf Grundsicherung sowie die ausgefüllte Anlage zu dem Antrag (erhältlich beim Sozialamt)
- Eine ausgefüllte Vermögenserklärung inkl. Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung (beim Sozialamt erhältmich)
- Vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über eventuelle Beitragszahlungen zu Versicherungen (möglichst die aktuellen Beitragsmitteilungen und weitere Versicherungsunterlagen)
Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
Anna Lena
Oeldemann
AG Soziales
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2210
- Fax
- 02921 103-82219
- a.oeldemann@soest.de
Wiebke
Ahshoff
AG Soziales
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
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- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2211
- Fax
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- w.ahshoff@soest.de
Till
Blesken
Standard
Montag
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Dienstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2215
- Fax
- 02921 103-82215
- t.blesken@soest.de
Vivien
Ewers
AG Soziales
Montag
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Dienstag
08.30 - 12.30
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30
Freitext
Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921/ 103 - 2219
- Fax
- 02921/ 103 - 82219
- v.ewers@soest.de
Marion
Pauli
AG Soziales
Montag
08.30 - 12.30
Dienstag
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Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
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- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
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- 02921 103-2216
- Fax
- 02921 103-82216
- m.pauli@soest.de
Stefanie
Rinsche
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geschlossen
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Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin.
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- Anschrift
- 001 Am Vreithof 8 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2214
- Fax
- 02921 103-82214
- s.rinsche@soest.de
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Allgemeines
Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die Altersgrenze für die Gewährung von Regelaltersrente erreicht hat und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht bzw. nicht ausreichend aus seinem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, hat die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII zu beantragen. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern regelmäßig nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Sofern diese über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro verfügen, besteht jedoch kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Personen, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben und für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten voll erwerbsgemindert sind, können Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen.
Personen die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, grundsätzlich aber erwerbsfähig sind, können Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beantragen. Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Jobcenter des Kreises Soest. Das Jobcenter ist unter der Anschrift Paradieser Weg 2, 59494 Soest (Telefon 02921/106500) zu erreichen.
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Haushaltsangehörige ab der Vollendung des 14. Lebensjahres | 471 € |
haushaltsangehörige Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 390 € |
haushaltsangehörige Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 357 € |
Zusätzlich werden die Kosten der Krankenversicherung und Unterkunftskosten übernommen, sofern diese angemessen und notwendig sind. Bei vorliegender Schwangerschaft, Alleinerziehung, einem Mehraufwand wegen kostenaufwendiger Ernährung oder Vorhandensein einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis werden Mehrbedarfe bei der Leistungsberechnung berücksichtigt.
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Ihre Ansprechpersonen
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Donnerstag: | 08.30 - 12.30 / 14.00 - 17.30 |
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Donnerstag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 08:30 - 12:30 |
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