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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

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Allgemeines

Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die Altersgrenze für die Gewährung von Regelaltersrente erreicht hat und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht bzw. nicht ausreichend aus seinem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, hat die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII zu beantragen. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern regelmäßig nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Sofern diese über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro verfügen, besteht jedoch kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. 

Personen, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben und für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten voll erwerbsgemindert sind, können  Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen. 

Personen die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, grundsätzlich aber erwerbsfähig sind, können Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beantragen. Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Jobcenter des Kreises Soest. Das Jobcenter ist unter der Anschrift Paradieser Weg 2, 59494 Soest (Telefon 02921/106500) zu erreichen.

 

Leistungen

Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung beinhaltet folgende Regelsätze (Stand 01.01.2021):

Regelbedarfe fürBetrag
einen alleinstehenden Volljährigen oder den Haushaltsvorstand446 €
Ehepaare oder vergleichbare Personen401 €
volljährige Haushaltsangehörige357 €
Haushaltsangehörige ab der Vollendung des 14. Lebensjahres373 €373 €
haushaltsangehörige Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres309 €
haushaltsangehörige Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres283 €

Zusätzlich werden die Kosten der Krankenversicherung und Unterkunftskosten übernommen, sofern diese angemessen und notwendig sind. Bei vorliegender Schwangerschaft, Alleinerziehung, einem Mehraufwand wegen kostenaufwendiger Ernährung oder Vorhandensein einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis werden Mehrbedarfe bei der Leistungsberechnung berücksichtigt.

 

Antragstellung

Antragstellungen können im Rahmen der Öffnungszeiten ohne Termin vorgenommen werden. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Der ausgefüllte Antrag auf Grundsicherung sowie die ausgefüllte Anlage zu dem Antrag (erhältlich beim Sozialamt)
  • Eine ausgefüllte Vermögenserklärung inkl. Nachweise über Einkommen und Vermögen 
  • Eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung (beim Sozialamt erhältmich)
  • Vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über eventuelle Beitragszahlungen zu Versicherungen (möglichst die aktuellen Beitragsmitteilungen und weitere Versicherungsunterlagen)

Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)

Sozialamt

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Bitte vereinbaren Sie möglichst telefonisch oder persönlich vorab einen Termin. 

Abgabe von Unterlagen, Antragsstellungen und Terminvereinbarungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.

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Letzte Aktualisierung
25.03.2021 | 14:01 Uhr