Im Gewerbezentralregister sind Vergehen gegen das Gewerberecht erfasst. Eine Auskunft ist also ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende, die z.B. bei bestimmten geschäftlichen Aktivitäten vorgelegt werden müssen.
Wenn Sie in Soest wohnen, können Sie Ihre persönliche Auskunft unter Vorlage Ihres Ausweises bei uns beantragen.
Soll die Auskunftüber eine juristische Person eingeholt werden (z. B. GmbH), muss eine verantwortliche Person (beispielsweise der eingetragene Geschäftsführer) den Antrag stellen oder eine entsprechende Vollmacht unterzeichnen. Zusätzlich ist dann bei der Antragstellung ein aktueller Auszug des Registergerichtes vorzulegen (Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister), der nicht älter als drei Monate ist, vorzulegen.
Es besteht die Möglichkeit einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Grundvoraussetzung ist der Besitz eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (Dokumente mit Gültigkeitsbeginn ab 15.07.2017 sind automatisch freigeschaltet). Über den Link gelangen Sie weiter auf das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de) Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen zur Beantragung und weitere Verlinkungen zu den Nutzungsvoraussetzungen.
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für im Handelsregister eingetragene Unternehmen
13,00
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
Team des Bürger Büros
- Anschrift
- 001 Domplatz 1 59494 Soest
- Telefon
- 02921 103-2127
- Fax
- 02921 103-2199
- buergerbuero@soest.de
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Team des Bürger Büros
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- buergerbuero@soest.de
Gewerbezentralregisterauskünfte
Im Gewerbezentralregister sind Vergehen gegen das Gewerberecht erfasst. Eine Auskunft ist also ein „Führungszeugnis“ für Gewerbetreibende, die z.B. bei bestimmten geschäftlichen Aktivitäten vorgelegt werden müssen.
Wenn Sie in Soest wohnen, können Sie Ihre persönliche Auskunft unter Vorlage Ihres Ausweises bei uns beantragen.
Soll die Auskunftüber eine juristische Person eingeholt werden (z. B. GmbH), muss eine verantwortliche Person (beispielsweise der eingetragene Geschäftsführer) den Antrag stellen oder eine entsprechende Vollmacht unterzeichnen. Zusätzlich ist dann bei der Antragstellung ein aktueller Auszug des Registergerichtes vorzulegen (Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister), der nicht älter als drei Monate ist, vorzulegen.
Es besteht die Möglichkeit einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Grundvoraussetzung ist der Besitz eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (Dokumente mit Gültigkeitsbeginn ab 15.07.2017 sind automatisch freigeschaltet). Über den Link gelangen Sie weiter auf das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de) Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen zur Beantragung und weitere Verlinkungen zu den Nutzungsvoraussetzungen.
13,00 €
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für im Handelsregister eingetragene Unternehmen