- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
Mario
Hoffmann
Standard
Montag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Dienstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30
Freitag
08:30 - 12:30
- Anschrift
- 001 Windmühlenweg 21 59494 Soest
- Telefon
- 02921/103-3302
- Fax
- 02921/103-83302
- m.hoffmann@soest.de
Gewässerschutzbeauftragter
Im Rahmen des Gewässerschutzes werden alle städtischen Abwassereinleitungen in die Gewässer überwacht bzw. Auflagen festgelegt.
Das heißt Regen- oder Schmutzwassereinleitungen dürfen das Gewässer nicht nachteilig verändern und entsprechende Vorbehandlungen, in der Form von Rückhaltung bzw. Reinigung, müssen vorgesehen werden.
Auch alle übrigen direkten Einleitungen von privaten und gewerblich genutzten Grundstücken sind von den Kommunalen Betrieben Soest (KBS) zu genehmigen. Bei Öl- und Giftalarmunfällen (Gewässerverunreinigungen) werden in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden Sofortmaßnahmen festgelegt um ein Fischsterben bzw. eine Grundwasserverunreinigung abzuwenden. Die Aufgaben des Gewässerschutzes werden durch den städt. Gewässerschutzbeauftragten wahrgenommen.
Ihre Ansprechperson
Rathaus II
Raum: 2.37
Windmühlenweg 21
59494
Soest
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 16:00 |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 / 14:00 - 17:30 |
Freitag: | 08:30 - 12:30 |