Dienstleistungen A - Z

Gewässerschutzbeauftragter

Im Rahmen des Gewässerschutzes werden alle städtischen Abwassereinleitungen in die Gewässer überwacht bzw. Auflagen festgelegt.

Das heißt Regen- oder Schmutzwassereinleitungen dürfen das Gewässer nicht nachteilig verändern und entsprechende Vorbehandlungen, in der Form von Rückhaltung bzw. Reinigung, müssen vorgesehen werden.

Auch alle übrigen direkten Einleitungen von privaten und gewerblich genutzten Grundstücken sind von den Kommunalen Betrieben Soest (KBS) zu genehmigen. Bei Öl- und Giftalarmunfällen (Gewässerverunreinigungen) werden in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden Sofortmaßnahmen festgelegt um ein Fischsterben bzw. eine Grundwasserverunreinigung abzuwenden. Die Aufgaben des Gewässerschutzes werden durch den städt. Gewässerschutzbeauftragten wahrgenommen.

 

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m.hoffmann@soest.de 02921/103-3302

Rathaus II
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Windmühlenweg 21
59494 Soest

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Letzte Aktualisierung
20.12.2024 | 11:21 Uhr